Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin für Klein- und Mittelbetriebe

Arbeitgeber:innen sind verpflichtet für eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung ihrer Arbeitnehmer:innen zu sorgen. Diese Betreuung muss durch besonders ausgebildete Sicherheitsfachkräfte sowie Arbeitsmediziner:innen erfolgen.

Für Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmer:innen gibt es für die Erfüllung dieser Verpflichtung mehrere Möglichkeiten.

Betreuungsformen:

  • Beschäftigung von Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmediziner:in im Betrieb
  • Vertragliche Verpflichtung einer externen Betreuung
  • Unternehmermodell, Arbeitgeber:innen können selbst die Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft wahrnehmen:
    • bis maximal 50 Arbeitnehmer:innen, wenn der:die Arbeitgeber:in eine ausgebildete Sicherheitsfachkraft ist,
    • bis maximal 25 Arbeitnehmer:innen, wenn der:die Arbeitgeber:in ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes nachweist (Kurs und Weiterbildung bei einer Ausbildungseinrichtung für Sicherheitsfachkräfte).
  • Betreuung durch Präventionszentren der Unfallversicherungsträgerinnen und -träger
    • Nur möglich, wenn die Zahl der Arbeitnehmer:innen in den einzelnen Arbeitsstätten des gesamten Unternehmens in Summe nicht mehr als 250 beträgt.
    • Die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung ist kostenlos.
    • Arbeitgeber:innen müssen nachweislich (Brief oder Fax) bei den Trägern der Unfallversicherung (z.B. Landesstelle der AUVA) regelmäßige oder anlassbezogene Begehungen verlangen. Diese müssen so rasch wie möglich durchgeführt werden.
    • Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorgane - sind solche nicht bestellt, dann alle Arbeitnehmer:innen - können sich ebenfalls an das Präventionszentrum wenden.

Wenn ein Präventionszentrum in Anspruch genommen oder das Unternehmermodell gewählt wird, müssen die Sicherheitsvertrauenspersonen und die Belegschaftsorgane - sind solche nicht bestellt, dann alle Arbeitnehmer:innen - darüber informiert werden.

Durchführung der Betreuung

Sicherheitsfachkräfte sowie Arbeitsmediziner:innen müssen Arbeitsstätten (nach Möglichkeit gemeinsam) begehen und dabei die Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorgane beiziehen.

Regelmäßige Begehungen

  • Arbeitsstätten bis 10 Arbeitnehmer:innen, mindestens einmal in zwei Kalenderjahren,
  • Arbeitsstätten bis 10 Arbeitnehmer:innen, in denen nur Büroarbeitsplätze sowie Arbeitsplätze mit Büroarbeitsplätzen vergleichbaren Gefährdungen und Belastungen eingerichtet sind, mindestens einmal in drei Kalenderjahren,
  • Arbeitsstätten mit 11 bis 50 Arbeitnehmer:innen mindestens einmal im Kalenderjahr,
  • alle Aspekte von Sicherheit und Gesundheitsschutz sind zu berücksichtigen.

Anlassbegehungen

Zusätzlich sind die Präventivdienste zum Beispiel bei folgenden Angelegenheiten beizuziehen:

  • Aufstellung neuer Arbeitsmittel,
  • Einführung neuer Arbeitsverfahren,
  • Verwendung von neuen Arbeitsstoffen,
  • Erprobung und Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen,
  • Organisation des Brandschutzes, der ersten Hilfe und von Maßnahmen zur Evakuierung,
  • Ermittlung und Beurteilung von Gefahren und Festlegung von Maßnahmen zu deren Verhütung (Evaluierung).

Ergebnisse der Begehungen

  • Verbesserungsvorschläge der Sicherheitsfachkräfte sowie Arbeitsmediziner:innen müssen den Sicherheitsvertrauenspersonen bzw. allen Arbeitnehmer:innen zugänglich sein.
  • Verbesserungsvorschläge der Sicherheitsfachkräfte sowie Arbeitsmediziner:innen sind bei der Festsetzung der Maßnahmen zur Gefahrenverhütung im Rahmen der Evaluierung zu berücksichtigen.

Gesetzliche Grundlagen:

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994

Präventionszentren der AUVA

Burgenland
7400 Oberwart, Hauptplatz 11
Tel.: +43 5 93 93-22504
E-Mail: oberwart.sicher@auva.at

Kärnten
9020 Klagenfurt, Waidmannsdorfer Straße 42
Tel.: +43 5 93 93-22503
E-Mail: klagenfurt.sicher@auva.at

Niederösterreich
3100 St. Pölten, Kremser Landstraße 8
Tel.: +43 5 93 93-22506
E-Mail: stpoelten.sicher@auva.at 

Oberösterreich
4010 Linz, Garnisonstraße 5
Tel.: +43 5 93 93-22505
E-Mail: linz.sicher@auva.at

Salzburg
5010 Salzburg, Dr. Franz Rehrl-Platz 5
Tel.: +43 5 93 93-22507
E-Mail: salzburg.sicher@auva.at

Steiermark
8020 Graz, Göstinger Straße 26
Tel.: +43 5 93 93-22502
E-Mail: graz.sicher@auva.at 

Tirol
6020 Innsbruck, Ing.-Etzel-Straße 17
Tel.: +43 5 39 39-22508
E-Mail: innsbruck.sicher@auva.at 

Vorarlberg
6850 Dornbirn, Eisengasse 12
Tel.: +43 5 93 93-22509
E-Mail: dornbirn.sicher@auva.at

Wien
1100 Wien, Wienerbergstraße 11
Tel.: +43 5 93 93-22501
E-Mail: wien.sicher@auva.at

Letzte Änderung am: 30.03.2026