Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin für Klein- und Mittelbetriebe
Arbeitgeber:innen sind verpflichtet für eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung ihrer Arbeitnehmer:innen zu sorgen. Diese Betreuung muss durch besonders ausgebildete Sicherheitsfachkräfte sowie Arbeitsmediziner:innen erfolgen.
Betreuungsformen:
- Beschäftigung von Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmediziner:in im Betrieb
- Vertragliche Verpflichtung einer externen Betreuung
- Unternehmermodell, Arbeitgeber:innen können selbst die Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft wahrnehmen:
- bis maximal 50 Arbeitnehmer:innen, wenn der:die Arbeitgeber:in eine ausgebildete Sicherheitsfachkraft ist,
- bis maximal 25 Arbeitnehmer:innen, wenn der:die Arbeitgeber:in ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes nachweist (Kurs und Weiterbildung bei einer Ausbildungseinrichtung für Sicherheitsfachkräfte).
- Betreuung durch Präventionszentren der Unfallversicherungsträgerinnen und -träger
- Nur möglich, wenn die Zahl der Arbeitnehmer:innen in den einzelnen Arbeitsstätten des gesamten Unternehmens in Summe nicht mehr als 250 beträgt.
- Die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung ist kostenlos.
- Arbeitgeber:innen müssen nachweislich (Brief oder Fax) bei den Trägern der Unfallversicherung (z.B. Landesstelle der AUVA) regelmäßige oder anlassbezogene Begehungen verlangen. Diese müssen so rasch wie möglich durchgeführt werden.
- Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorgane - sind solche nicht bestellt, dann alle Arbeitnehmer:innen - können sich ebenfalls an das Präventionszentrum wenden.
Wenn ein Präventionszentrum in Anspruch genommen oder das Unternehmermodell gewählt wird, müssen die Sicherheitsvertrauenspersonen und die Belegschaftsorgane - sind solche nicht bestellt, dann alle Arbeitnehmer:innen - darüber informiert werden.
Durchführung der Betreuung
Sicherheitsfachkräfte sowie Arbeitsmediziner:innen müssen Arbeitsstätten (nach Möglichkeit gemeinsam) begehen und dabei die Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorgane beiziehen.
Regelmäßige Begehungen
- Arbeitsstätten bis 10 Arbeitnehmer:innen, mindestens einmal in zwei Kalenderjahren,
- Arbeitsstätten bis 10 Arbeitnehmer:innen, in denen nur Büroarbeitsplätze sowie Arbeitsplätze mit Büroarbeitsplätzen vergleichbaren Gefährdungen und Belastungen eingerichtet sind, mindestens einmal in drei Kalenderjahren,
- Arbeitsstätten mit 11 bis 50 Arbeitnehmer:innen mindestens einmal im Kalenderjahr,
- alle Aspekte von Sicherheit und Gesundheitsschutz sind zu berücksichtigen.
Anlassbegehungen
Zusätzlich sind die Präventivdienste zum Beispiel bei folgenden Angelegenheiten beizuziehen:
- Aufstellung neuer Arbeitsmittel,
- Einführung neuer Arbeitsverfahren,
- Verwendung von neuen Arbeitsstoffen,
- Erprobung und Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen,
- Organisation des Brandschutzes, der ersten Hilfe und von Maßnahmen zur Evakuierung,
- Ermittlung und Beurteilung von Gefahren und Festlegung von Maßnahmen zu deren Verhütung (Evaluierung).
Ergebnisse der Begehungen
- Verbesserungsvorschläge der Sicherheitsfachkräfte sowie Arbeitsmediziner:innen müssen den Sicherheitsvertrauenspersonen bzw. allen Arbeitnehmer:innen zugänglich sein.
- Verbesserungsvorschläge der Sicherheitsfachkräfte sowie Arbeitsmediziner:innen sind bei der Festsetzung der Maßnahmen zur Gefahrenverhütung im Rahmen der Evaluierung zu berücksichtigen.
Gesetzliche Grundlagen:
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994
Präventionszentren der AUVA
Burgenland
7400 Oberwart, Hauptplatz 11
Tel.: +43 5 93 93-22504
E-Mail: oberwart.sicher@auva.at
Kärnten
9020 Klagenfurt, Waidmannsdorfer Straße 42
Tel.: +43 5 93 93-22503
E-Mail: klagenfurt.sicher@auva.at
Niederösterreich
3100 St. Pölten, Kremser Landstraße 8
Tel.: +43 5 93 93-22506
E-Mail: stpoelten.sicher@auva.at
Oberösterreich
4010 Linz, Garnisonstraße 5
Tel.: +43 5 93 93-22505
E-Mail: linz.sicher@auva.at
Salzburg
5010 Salzburg, Dr. Franz Rehrl-Platz 5
Tel.: +43 5 93 93-22507
E-Mail: salzburg.sicher@auva.at
Steiermark
8020 Graz, Göstinger Straße 26
Tel.: +43 5 93 93-22502
E-Mail: graz.sicher@auva.at
Tirol
6020 Innsbruck, Ing.-Etzel-Straße 17
Tel.: +43 5 39 39-22508
E-Mail: innsbruck.sicher@auva.at
Vorarlberg
6850 Dornbirn, Eisengasse 12
Tel.: +43 5 93 93-22509
E-Mail: dornbirn.sicher@auva.at
Wien
1100 Wien, Wienerbergstraße 11
Tel.: +43 5 93 93-22501
E-Mail: wien.sicher@auva.at
Letzte Änderung am: 30.03.2026