Arbeitsstätten - Arbeitsplätze
Arbeitsstätten
Der 2. Abschnitt des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) gibt klare Schutzziele für den Arbeitsschutz in einer vor, die von der Arbeitsstättenverordnung konkretisiert werden. Die Arbeitsstättenverordnung (AStV) (BGBl. II Nr. 368/1998) enthält alle wichtigen Regelungen für die räumliche Gestaltung von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen.
Die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung - mit Ausnahme des 6. Abschnittes - gelten für Arbeitsstätten im Sinne des § 19 ASchG (Geltungsbereich ASchG), und zwar sowohl für Arbeitsstätten in Gebäuden als auch, soweit sich die einzelnen Bestimmungen nicht ausdrücklich auf Gebäude oder auf Räume beziehen, für Arbeitsstätten im Freien.
Arbeitsplätze
Als Arbeitsplatz ist der räumliche Bereich zu betrachten, in dem sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der von ihnen auszuführenden Tätigkeit aufhalten. Nähere Informationen siehe Bereich "Arbeitsplätze"
Letzte Änderung am: 19.01.2021