Teilnahme an der Kampagne
An der Kampagne können alle Unternehmen – unabhängig von Größe und Wirtschaftszweig - Organisationen und Einzelpersonen auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene teilnehmen, unter anderem:
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aus dem öffentlichen und privaten Sektor
- Führungskräfte, Aufsichtspersonen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer;
- Fachleute aus dem Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit;
- Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragte
- Sozialpartner
- Betriebe und Personen, die sich für die Verbesserung des Arbeitsschutzes einsetzen
Einzelpersonen und Organisationen können sich auf verschiedene Arten an der Kampagne beteiligen:
- Verbreitung und Veröffentlichung von Materialien zur Kampagne zur Sensibilisierung für das Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz;
- Organisation von Veranstaltungen und Aktivitäten, wie Seminare, Workshops, Schulungs- und Weiterbildungsveranstaltungen, Konferenzen und Wettbewerbe;
- Verwendung und Weiterempfehlung der praktischen Instrumente und verfügbaren Handlungshilfen
- Teilnahme am Europäischen Wettbewerb für gute praktische Lösungen;
- Mitwirkung an den Europäischen Wochen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Auftritt als offizielle EU-Kampagnenpartner:innen.
- Verbreitung von Informationen über Kampagnenaktivitäten in den sozialen Medien (Facebook, Twitter, LinkedIn)
Wenn Sie Ihre Aktivitäten zum Thema mit der Kampagne für Gesunde Arbeitsplätze verbinden und Kampagnenmaterialien sowie das Logo nutzen möchten, können wir Ihnen auf Anfrage gerne entsprechende Informationen und Produkte zukommen lassen.
Kontakt: At.Focalpoint@bmaw.gv.at
Letzte Änderung am: 13.10.2023