Gesunder Umgang mit Mehl in Bäckereien
Der berufliche Umgang mit Mehl kann Beeinträchtigungen der Gesundheit mit sich bringen. Mehlstaub selbst und Mehlzuschlagstoffe können Allergien und allergisches Asthma verursachen, wobei die Beschwerden oft schleichend beginnen.
Mögliche Anfangsbeschwerden
- Juckende, tränende Augen
- Verstopfte und laufende Nase
- Husten
- Anfallsartige Atemnot
- Häufige Atemwegsinfekte
Die Beschwerden treten während der Arbeit oder auch verzögert während der Nacht auf. An arbeitsfreien Tagen tritt meist eine Besserung ein. Folge dieser Beschwerden kann ein sog. „Etagenwechsel“ in die Lunge sein, also die Ausbildung eines Bäckerasthmas.
Vorbeugende Maßnahmen
- Mehlsäcke beim Entleeren an beiden Seiten öffnen und leere Säcke staubarm entsorgen
- Fallhöhe des Mehles möglichst gering halten
- langen Einfüllschlauch verwenden
- mit niedriger Geschwindigkeit anmischen
- statt Einstauben durch die Hand Siebe verwenden oder das Mehl mit der Hand verreiben oder aufrollen
- Staubsauger anstelle von Besen benutzen, ansonsten vorsichtig kehren, keinesfalls mit Druckluft abblasen
- regelmäßige staubarme Reinigung der Arbeitsmittel und des Raumes (Staubsauger, Nassreinigungsmaschine)
- Verwendung einer Feinstaubmaske der Schutzstufe P2 bei stark staubenden Tätigkeiten (Siloreinigung, Mehlsiebmaschine)
- die Arbeitskleidung im Betrieb wechseln und getrennt von der Straßenkleidung aufbewahren
technische Maßnahmen
- geschlossene Systeme bei der Mehlausbringung (Silos, Wägeeinrichtungen)
- Staubschutzdeckel auf den Knetmaschinen
- automatische Bestaubung an Maschinen
- punktuelle Absaugung an einzelnen Maschinen, am Mischplatz, an der Tafel, beim Simperlstauben
- beim Abpacken und Einzählen für Raumlüftung sorgen
- keine Luftrückführung in den Arbeitsraum nach dem Zyklon
- Motorenabluft nicht über die Mehlbehältnisse führen
- Verwendung staubarmer Mehle
Durch Einhaltung dieser Maßnahmen soll der Mehlstaub so weit wie möglich verringert werden.
Wie soll bei Auftreten von gesundheitlichen Beschwerden vorgegangen werden?
- Es sollte umgehend die Hausärztin oder der Hausarzt sowie eine Fachärztin bzw. ein Facharzt (HNO, Lungenfachärztin oder -facharzt, Arbeitsmediziner) aufgesucht werden
- Die zuständigen Ansprechpersonen im Betrieb sollten kontaktiert werden: Sicherheitsvertrauensperson, Sicherheitsfachkraft, Abteilungs- und Betriebsleitung
- Weiterführende Informationen bieten die Ärztinnen und Ärzte der Arbeitsinspektion und der AUVA.
Bäckerasthma
Hat sich bereits ein Bäckerasthma entwickelt, ist es in vielen Fällen möglich, den Beruf weiterhin auszuüben, allerdings ist unter diesen Umständen die weitestgehende Vermeidung von Mehlstaub erforderlich. Bei staubintensiveren Arbeiten, muss ein entsprechender Atemschutz getragen werden (FFP2-Maske mit Ausatemventil oder gebläseunterstütztes Filtergerät der Schutzstufe P2). Ist aufgrund der Intensität der durch die Tätigkeit verursachten Atembeschwerden eine weitere Ausübung des Berufs nicht mehr möglich, wird das Bäckerasthma als Berufskrankheit anerkannt. Neben Rehabilitationsmaßnahmen kann auch eine Umschulung angeboten werden. Nähere Informationen dazu bietet die AUVA (www.auva.at).
Der Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit muss sowohl vom Betrieb als auch von Ärztinnen und Ärzten an den zuständigen Träger der Unfallversicherungsanstalt gemeldet werden.
Letzte Änderung am: 25.10.2023