Grundsätzliches zur Arbeitsruhe
Das Arbeitsruhegesetz (ARG) regelt den Anspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Wochen(end)- und Feiertagsruhe. Die Höchstdauer der Tages- und Wochenarbeitszeit, die Mindestdauer der Ruhepausen und der Ruhezeiten wird hingegen im Arbeitszeitgesetz geregelt.
Ausnahmen von der Gewährung der Wochenend- und Feiertagsruhe sind durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag oder Bescheid möglich. Für vier Wochenenden oder Feiertage pro Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und pro Jahr können auch mit Betriebsvereinbarung oder (in Betrieben ohne Betriebsrat) schriftlichen Einzelvereinbarungen Ausnahmen zugelassen werden. Weiters gibt es Ausnahmen für bestimmte Gruppen von Beschäftigten (z.B. im Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz, Mutterschutzgesetz, BäckereiarbeiterInnengesetz, Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz).
Alle Bestimmungen über Arbeitsruhe sehen die Führung von Aufzeichnungen über die Wochen(end)- und Feiertagsruhe vor.
Arbeitszeit, Arbeitsruhe - Grundsätzliche Bestimmungen (PDF, 0,2 MB)
Letzte Änderung am: 11.12.2023