Errichtung von Photovoltaikanlagen

Die Errichtung von Photovoltaikanlagen ist derzeit ein österreichweiter Trend. Photovoltaikanlagen, die an oder auf baulichen Anlagen errichtet werden (z.B. Montage auf einem Dach) sind in der Regel Bauarbeiten. Das Merkblatt der Arbeitsinspektion gibt die wichtigsten Informationen dazu wieder.

Photovoltaikanlagen, die an oder auf baulichen Anlagen errichtet werden (z.B. Montage auf einem Dach) sind im Regelfall Bauarbeiten. Diese Anlagen haben gerade für den Fall, dass sie auf bestehende Dächer montiert werden einen nicht unwesentlichen Einfluss auf das Gebäude. Für die bei der Montage tätigen Unternehmen ist, insbesondere für das Arbeiten auf Dächern, die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV), umzusetzen. Aber auch bei der Wartung und Instandhaltung der PV-Anlagen sind die gesetzlichen Vorgaben zu auswärtigen Arbeitsstellen in der BauV (§ 1 Abs. 2 BauV) zu erfüllen. Für die Bauherrin bzw. den Bauherrn gilt es bei der Neuerrichtung der PV-Anlagen die Bauherrenpflichten des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG) einzuhalten. 

Letzte Änderung am: 25.10.2023