Arbeitsbedingte Erkrankungen

Arbeitsbedingte Erkrankungen sind Erkrankungen bei denen die Arbeitswelt als verursachender, mitauslösender oder als verschlimmernder Faktor eine Rolle spielt. Berufskrankheiten sind ein Teil der arbeitsbedingten Erkrankungen, haben aber eine andere versicherungsrechtliche Stellung.

Allgemeines

Im Arbeitsschutz sind die Prävention und Reduktion von arbeitsbedingten Erkrankungen wichtige Ziele. Beispiele sind:

  • Krebserkrankungen
  • Muskel- und Skeletterkrankungen
  • psychische Erkrankungen
  • Herz-Kreislauferkrankungen
  • Atemwegserkrankungen
  • Erkrankungen des Verdauungsapparates
  • Hauterkrankungen
  • Durch Lärm verursachte arbeitsbedingte Erkrankungen

Diese Erkrankungen sind meist verbunden mit lang andauernden Schmerzzuständen und längeren Krankenständen. Sie sind in der Regel aber nicht durch das österreichische Berufskrankheitensystem erfasst. Arbeitsbedingte Erkrankungen können durch die Arbeit verursacht, mitausgelöst oder verschlimmert werden. Die Ursachen solcher Erkrankungen sind meist multikausal. Für bestimmte Expositionen am Arbeitsplatz ist bekannt, dass sie zur Entstehung oder zum Verlauf einer Krankheit beitragen.

Ursachen von Arbeitsbedingten Erkrankungen

Die Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen liegen in verschiedenen arbeitsbedingten Belastungsfaktoren. Beispiele sind gefährliche Arbeitsstoffe, fortgesetztes Heben und Tragen schwerer und unhandlicher Lasten, Zwangshaltungen, Lärmeinwirkung oder psychische Belastungsfaktoren. Psychische Belastungsfaktoren sind z.B. geringer Tätigkeitsspielraum, schwierige Interaktionen, Zeitdruck durch Arbeitsverdichtung und häufige Unterbrechungen. Meist sind die Ursachen vielfältig und es führen verschiedene gleichzeitig einwirkende Belastungsfaktoren zu unterschiedlichen Beanspruchungen. Ungünstige Beanspruchungen können negative gesundheitliche Folgen nach sich ziehen.

Hauptergebnisse der Erhebung „Arbeitsunfälle und arbeitsbezogene Gesundheitsprobleme“ (Statistik Austria) zu Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz, berufsbedingten Gesundheitsproblemen und -beschwerden sowie Arbeitsunfällen finden Sie im Modul der Arbeitskräfteerhebung 2020 . Informationen zu arbeitsbezogenen Gesundheitsproblemen, Unfällen und Risiken finden Sie im interaktiven Webtool.

Auf der Webseite der europäischen Arbeitsschutzagentur (EU-OSHA) gibt es weitere Informationen zu arbeitsbedingten Erkrankungen und deren Ursachen.

Häufigkeit von arbeitsbedingten Erkrankungen

  • Schätzung der Inzidenz arbeitsbedingter nicht-tödlicher Erkrankungen (2015): 129.730
  • Inzidenz arbeitsbedingter tödlicher Erkrankungen (2015): 1.715

      (Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung, 2020)

Bei der Häufigkeit von arbeitsbedingten Erkrankungen gibt es ebenso wie bei den Berufskrankheiten geschlechtsspezifische Unterschiede. Diese sind hauptsächlich durch die Beschäftigung von Frauen in typischen Frauenberufen (z.B. Altenpflege und Handel) und die Beschäftigung von Männern in typischen Männerberufen (z.B. Baubranche oder Transport- und Logistikwirtschaft) bedingt. Durch diese geschlechtsspezifische Arbeitsmarktsegregation ergeben sich verstärkt geschlechtsspezifische Sicherheits- und Gesundheitsschutzrisken.

Aufgaben der Arbeitgeber:innen und der Präventivdienste

Arbeitgeber:innen sind verpflichtet für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten, zu sorgen. In Bezug auf alle Aspekte, welche die Arbeit betreffen. Dies inkludiert u.a. das Setzen von Schutzmaßnahmen zur Verhütung arbeits­bedingter Gesundheitsgefahren und Erkrankungen. Im Zuge der Arbeitsplatzevaluierung, der Unterweisungen sowie der Bereitstellung einer geeigneten Arbeitsorganisation kann Abhilfe geschaffen werden.

Arbeitgeber:innen haben sich unter Berücksichtigung der bestehenden Gefahren durch physische und psychische Belastungen über den neuesten Stand der Technik und der Erkenntnisse auf dem Gebiet der Arbeitsgestaltung entsprechend zu informieren (§ 3 ASchG).

Präventivdienste haben u.a. die Aufgabe die Ursachen von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Erkrankungen zu ermitteln, zu untersuchen, sowie die Untersuchungen und Ermittlungen auszuwerten. Präventivdienste sind Arbeitsmediziner:innen, Sicherheitsfachkräfte und sonstige Fachleute (insbesondere aus dem Fachbereich Arbeitspsychologie). Sie haben die Arbeitnehmer:innen und die Arbeitgeber:innen bei der Anpassung der Ermittlung und Beurteilung der Gesundheitsgefahren und der festgelegten Maßnahmen zu unterstützen (§ 77 , § 82 und 82b ASchG).

Weitergehende Informationen:

Letzte Änderung am: 15.04.2026