Arbeiten bei Hitze

Belastungen des Körpers durch Hitze können aus zwei Gründen entstehen: Erstens durch das Wetter, und zweitens durch Arbeitsvorgänge, die mit höheren Temperaturen einhergehen. Der Klimawandel wird die durchschnittlichen Temperaturen erhöhen und diese Belastungen verschärfen. Bei Arbeiten im Freien muss zudem auf Gesundheitsrisiken durch solare UV-Strahlung geachtet werden.

Arbeitsplätze in Räumen

Die Temperatur in Büroräumen wird üblicherweise nur von der Witterung in Zusammenhang mit den baulichen Gegebenheiten bestimmt, während bei anderen Arbeiten auch künstliche Wärmequellen wirksam werden können.

Bestimmungen zu Hitze in Arbeitsräumen und wie ihr begegnet werden kann, finden Sie im Abschnitt Raumklima und Lüftung von in Arbeitsräumen.

Arbeitsplätze im Freien

In Österreich arbeiten viele Menschen überwiegend im Freien und sind während der Sommermonate teils gesundheitsschädlicher Hitze und auch UV-Strahlung ausgesetzt. Auf was ist beim Schutz dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu achten?

Wenn sich der Körper an heißen Tagen zu sehr anstrengen muss, um kühl zu bleiben, kann das zu Hitzeausschlag, Hitzeerschöpfung oder im schlimmsten Fall zum tödlichen Hitzschlag führen. Außerdem kann die Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigt werden, was zu Unfällen führen kann. Auch die psychische Gesundheit wird von der Hitze negativ beeinflusst. Betroffene Personen bemerken hitzebedingte Symptome meist nicht.

Hält man sich in der warmen Jahreszeit bei hohem Sonnenstand zu lange Zeit ungeschützt in der Sonne auf, kann das aufgrund der UV-Strahlung zu einer Augenentzündung, zu einem Sonnenbrand und langfristig zu Hautkrebs führen. Personen, die im Freien arbeiten, haben ein 2-3-mal höheres Risiko an Hautkrebs zu erkranken als der Rest der Bevölkerung. Schädigungen der Haut durch UV-Strahlung merken Betroffene oft erst Jahre später. 

Hitze und UV-Strahlung betreffen alle Menschen, die von April bis September viel Zeit im Freien arbeiten. Das betrifft vor allem Menschen im Bau- und Bergbau, Bewachungsgewerbe, Postbetrieb, Verkehr sowie in der Land- und Forstwirtschaft, Gastronomie, öffentlichen Versorgung und auch Fahrradboten und Einsatzkräfte.

Für manche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist zu viel Sonne aber besonders gefährlich, zum Beispiel für Menschen mit

  • Vorerkrankungen (Herzerkrankungen, Zuckerkrankheit, Hautkrebs),
  • hohem Blutdruck,
  • Übergewicht,
  • schlechter Fitness oder
  • heller, empfindlicher Haut und vielen Muttermalen.

Gefährdet sind auch Menschen, die bestimmte Medikamente einnehmen, wie beispielsweise Psychopharmaka, Antihistaminika und Antibiotika, da diese die Lichtempfindlichkeit der Haut erhöhen und zu Hautveränderungen führen können. Weiters sind schwangere Arbeitnehmerinnen und Jugendliche mit geringer Berufserfahrung besonders gefährdet. 

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (§ 66 ASchG) verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor erheblichen Beeinträchtigungen durch Hitze zu schützen. Die Ermittlung der Gefahren und Risiken in Bezug auf Hitze und UV-Strahlung muss Teil der allgemeinen Arbeitsplatzevaluierung (§ 4 ASchG) sein. Es müssen alle Risiken berücksichtigt werden. Dass auch explizit Gefahren durch natürliche UV-Strahlung zu evaluieren und Maßnahmen zu treffen sind, wird im der Verordnung optische Strahlung (§ 10 VOPST) festgelegt.

Auch wenn „erhebliche Beeinträchtigungen“ für Arbeitsplätze im Freien gesetzlich nicht weiter definiert sind, ist medizinisch klar, dass der menschliche Körper eine Körperkerntemperatur von etwa 37 °C aufrechterhalten muss und es bei Überhitzung zu einer Gesundheitsgefahr kommt. Auch bezüglich des Schutzes vor natürlicher UV-Strahlung gibt es keine gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Ob der Schutz am Arbeitsplatz ausreicht, muss im Einzelfall geprüft werden, da die Belastung von verschiedenen Faktoren abhängt.

Hitze: Die alleinige Betrachtung der Umgebungstemperatur reicht für die Beurteilung einer Belastung durch Hitze meistens nicht aus. Um die Belastung möglichst genau beschreiben zu können, benötigt man die Werte folgender Größen, die in der Praxis oft nur als Näherungswerte vorhanden sind.

  • Lufttemperatur
  • Wärmeeinstrahlung
  • relative Luftfeuchtigkeit
  • Luftgeschwindigkeit
  • Arbeitsschwere
  • Art der Bekleidung

Der WBGT-Index (wet bulb globe temperature) hat sich als internationaler Standard zur Bewertung der Wärmebelastung im Innen- und Außenbereich etabliert. Zur Ermittlung des WBGT-Index wird ein spezielles Messgerät benötigt, das die Lufttemperatur, die Wär­meeinstrahlung sowie die relative Luftfeuchtigkeit und die Luftgeschwin­digkeit miteinbezieht. Sollen die Arbeitsschwere, die Bekleidung und PSA berück­sichtigt werden, so kann nach ÖNORM EN ISO 7243 der effektive WBGT gebildet werden.

Bei der Ermittlung und Beurteilung der Hitzebelastung am Arbeitsplatz ist es wichtig die Akklimatisierung von Beschäftigten zu berücksichtigen. Ein möglicher Akklimatisierungsplan findet sich im AUVA Merkblatt Mplus 012. Außerdem empfiehlt es sich, Szenarien zu entwickeln, wie der Betrieb auf externe Hitzewarnungen reagiert, z.B. durch GeoSphere Austria (Frühwarnsystem).  

Als Grundlage für die Beurteilung der Gefahren von natürlicher UV-Strahlung kann aus drei Methoden die für die Praxis geeignetste gewählt werden: (1) UV-Index, (2) Schattenregel oder (3) Methode des Zeitraums.

  1. Der aktuelle UV-Index kann auf www.uv-index.at abgerufen werden. Ab einem UV-Index von 5 bei einer Bestrahlungsdauer von mehr als 30 Minuten ist persönlicher UV-Schutz verpflichtend. Ab einem UV-Index von 8 ist die direkte Sonne zu meiden.
  2. Als Faustregel gilt: Wenn die Länge des Schattens, den der eigene Körper auf einen ebenen Untergrund wirft, kleiner als die Körpergröße ist, dann besteht Gefahr.
  3. in der Zeit von 11:00 bis 15:00 Uhr von April bis September ist die UV-Belastung bei wolkenlosem Himmel besonders hoch. 

Je 1000 m Seehöhe ist mit einer Verstärkung der UV-Strahlung um 20 % zu rechnen. Auch reflektierende Oberflächen haben eine verstärkende Wirkung (Schnee 80 %, Styropor bis zu 84%, Zinkblech walzblank 67%, Weißaluminium: 45 %). Mehr Informationen finden sich auch in folgendem Merkblatt.

Die Erhebung der Belastung von Hitze und UV-Strahlung am Arbeitsplatz ist Teil der Arbeitsplatzevaluierung. Die Präventivdienste spielen häufig eine zentrale Rolle in diesem Prozess und sollten darauf achten, dass die diversen Risikofaktoren und Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung berücksichtigt werden, um die tatsächlichen Belastungen Vorort bestmöglich zu erheben. Da extreme Hitze auch psychische Auswirkungen hat, ist es ratsam, wenn vorhanden, auch Arbeitspsycholog:innen in die Evaluierung miteinzubinden. 

UV- und Hitzeschutzplan

Hitzebedingte Erkrankungen am Arbeitsplatz können verhindert werden. In der Prävention wird vorausgesetzt, dass Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Gefahren der Hitze erkennen. Es liegt an den Verantwortlichen, technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen zur Verringerung von Hitzebelastungen einzuführen. Ein Plan zur Vorbeugung von hitzebedingten Krankheiten bringt Sicherheit.

Das Merkblatt M·plus 012 „Sommerliche Hitze – Präventionsmaßnahmen“ enthält Informationen für den Inhalt eines Hitzeschutzplans. Dieser kann zweckmäßigerweise durch Maßnahmen gegen die UV-Strahlenbelastung im Freien ergänzt werden.

  • Festlegung, wer für die Planung der Schutzmaßnahmen und die Aktualisierung des UV- und Hitzeschutzplans verantwortlich ist.
  • Angaben zu den verantwortlichen Personen und zur Aufsicht auf den Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen. Diese Personen sollten entsprechendes Wissen besitzen zu:
    • Erkennen einer gefährlichen Hitzebelastung
    • geeignete Maßnahmen zur Vorbeugung
    • Erkennen von personenbezogenen Warnsymptomen durch Hitzestress
    • spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen bei hitzebedingten Erkrankungen
  • Festlegungen, wie auf Daten von Warn- bzw. Informationssystemen reagiert werden soll (d.h. bei welcher Belastung bzw. Gefährdung sind welche Schutzmaßnahmen des Plans einzuhalten):
    • Hitzewarnung z.B. durch GeoSphere Austria
    • UV-Index via www.uv-index.at
    • Messwerte zur Hitzebelastung in ihrer Gesamtheit (Lufttemperatur, Wärmeeinstrahlung, Luftfeuchtigkeit, Luftgeschwindigkeit, Arbeitsschwere, Arbeitskleidung) (z.B. anhand der Ermittlung des WBGT-Index)
  • Maßnahmen für die Hitze-Akklimatisierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bzw. von überlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
  • Beschreibung des Inhalts von Informationen und zur Unterweisung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere:
    • Erkennung gefährlicher Hitzebelastung und personenbezogener Warnsymptome
    • Maßnahmen (technische, organisatorische und persönliche) zur Vermeidung bzw. Reduktion der Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung
    • Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Technische Maßnahmen zur Hitzereduktion, Reduktion der Arbeitsschwere, zu Kühlmaßnahmen, zur Erholung und zur Abschirmung von UV-Strahlung, wie:
    • Beschattung der Arbeitsplätze, z.B. durch Sonnenschirme, Sonnensegel und Zelte
    • Einrichtungen, die manuelle Kraftanstrengungen reduzieren (z.B. Hebehilfen, Transportkarren)
    • klimatisierte, schattige oder kühle Pausenbereiche
    • klimatisierte Kabinen von Kränen und Fahrzeugen
    • Ventilatoren
    • Wasservernebler
    • Duschgelegenheiten
  • Organisatorische Maßnahmen, die die Einwirkdauer der Hitze und der UV-Strahlung reduzieren bzw. Erholungsmöglichkeiten schaffen:
    • Verkürzung oder Verlegung der Arbeitszeiten
    • Verschiebung schwerer körperliche Arbeiten auf kühlere Tageszeiten
    • Verlängerung von Pausen (klimatisierte, schattige oder kühle Pausenbereiche)
    • Zusätzliche Pausen
    • Abläufe so organisieren, dass von April bis September zwischen 11 und 15 Uhr möglichst kurze Arbeitsphasen in der prallen Sonne anfallen, da hier die UV-Strahlung am stärksten ist
    • flexible Arbeitsformen wie Arbeitsplatzrotation, um Belastungen zu reduzieren bzw. sinnvoll zu verteilen
  • Persönliche Schutzmaßnahmen, sofern kollektive Schutzmaßnahmen nicht möglich sind:
    • ausreichende Menge an Wasser in der Nähe der Arbeitsplätze und darauf achten, dass diese auch wirklich konsumiert wird (alle 15–20 min ca. 200 ml), bei mehr als 2h Hitzebelastung auch Elektrolytgetränke in Maßen bereitstellen
    • luftdurchlässige, körperbedeckende und UV-sichere (dunkle) Kleidung inkl. Kopfbedeckung (z.B. breitkrempiger Hut, Legionärskappe oder Nackenschutz für Schutzhelme)
    • Sonnenschutzmittel mit geeignetem Lichtschutzfaktor
    • Sonnenbrillen (UV-undurchlässige Brillen, jedenfalls ab UV Index 5)
    • Kühlwesten, Kühlkappen, Kühlnackentücher oder angefeuchteter Nackenschutz
    • Schutzhandschuhe bei Berühren von durch die Sonne aufgeheizter Oberflächen (z.B. Metalloberflächen)
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen
    • Betroffene Person an einen kühleren Ort bringen, z. B. in den Schatten oder in einen klimatisierten Raum und mit aktiven Kühlmethoden kühlen, z. B. mit kaltem Wasser (Eis oder kalte, nasse Handtücher auf Kopf, Hals, Rumpf, in die Achselhöhlen und an die Leisten legen).
    • Äußere Kleidungsschichten entfernen, insbesondere schwere Schutzkleidung.
    • Die Person niemals alleine lassen. Eine hitzebedingte Erkrankung kann sich schnell verschlimmern.
    • Bei Anzeichen eines Hitzschlags (Verwirrung, undeutliche Artikulation oder Bewusstlosigkeit) sofort die Rettung kontaktieren (144, Euro-Notruf 112).

Auf Baustellen kann ab einer Temperatur von mehr als 32,5°C das Arbeiten im Freien eingestellt werden, sofern kein kühlerer Alternativarbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Die Entscheidung darüber trifft der Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin oder Beauftragten. Mehr Informationen über die Kriterien auf der Webseite der BUAK.

Informationsmaterial

Letzte Änderung am: 16.09.2024