Besondere Funktionen
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verpflichtet die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, eine geeignete betriebliche Arbeitsschutz–Organisation bereitzustellen und legt in diesem Zusammenhang fest, dass bestimmte Funktionsträger zu bestellen, einzurichten oder zu beauftragen sind.
Näheres dazu entnehmen Sie bitte den Unterseiten.
Letzte Änderung am: 29.01.2020