Technische Gase
Technische Gase werden in vielen technischen Anlagen im Regelfall so verwendet, dass sie im Normalbetrieb nicht in die umgebende Atmosphäre freigesetzt werden.
Beispiele dafür sind Gase als Kältemittel oder Kohlendioxid CO2 sowie Stickstoff N2 als Schankgase (in Versandbehältern). Diese Gase können nach Zwischenfällen und Unfällen (z.B. bei Kollisionen), technischem Versagen oder nach Montagefehlern (Flaschenwechsel) frei werden und die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefährden.
Zu folgenden Themen enthält der Erlass " Unbeabsichtigte Freisetzung von technischen Gasen in Räumen (PDF, 0,3 MB) " Klarstellungen und stellt Anforderungen und auch Ausnahmemöglichkeiten dar:
- Vorgehen bei möglichem Gasaustritt in Räume, die selten und unregelmäßig betreten werden
- Vorgehen bei möglichem Gasaustritt in Arbeitsräumen
- Mindestanforderungen an Gaswarnanlagen
- Kennzeichnung betroffener Räume
- Beispiele für Räume, die selten und unregelmäßig betreten werden.
Fragen aus der Praxis werden in den Fragen und Antworten zum Erlass (PDF, 0,1 MB) beantwortet.
Löschmittel
Löschmittel können eine Gesundheitsgefahr darstellen, entweder weil sie direkt auf den Organismus wirken oder aufgrund ihrer Sauerstoff verdrängenden Wirkung.
Die Arbeitsinspektion hat zu Löschmitteln Erlässe veröffentlicht, in denen Maßnahmen und Lösungsstrategien aufgezeigt werden:
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Erlass - Automatische Gaslöschanlagen (PDF, 0,2 MB)
- Tragbare Feuerlöschgeräte mit Kohlendioxid als Löschmittel in kleinen Räumen (PDF, 0,1 MB)
Letzte Änderung am: 20.06.2023