Personengruppen
Hier finden Sie Informationen über die speziellen Schutzbestimmungen bei der Arbeit für Werdende und stillende Mütter, Kinder und Jugendliche, Lenkerinnen und Lenker, Menschen mit Behinderungen und Bundesbedienstete.
Mutterschutz
Das Mutterschutzgesetz dient dem Schutz der Gesundheit werdender und stillender Mütter sowie dem Schutz des Kindes in ihrer Arbeitswelt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass diese Schutzbestimmungen auch eingehalten werden.
Kinder und Jugendliche
Für die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen gelten besondere Vorschriften.
Lenkerinnen und Lenker
Auf die Besonderheiten des Einsatzes von Lenkerinnen und Lenkern von Kraftfahrzeugen wird neben den allgemeinen Arbeitszeitbestimmungen durch zusätzliche nationale und europäische Regelungen Bedacht genommen.
Menschen mit Behinderungen
Die gesetzlichen ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen gelten für Menschen mit oder ohne Behinderung gleichermaßen.
Bäckerinnen und Bäcker
Das BäckereiarbeiterInnengesetz gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Betrieben arbeiten, in denen Brot oder sonstige Backwaren erzeugt werden, und die überwiegend bei der Erzeugung von Backwaren verwendet werden.
Bundesbedienstetenschutz
Für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Bediensteten in Dienststellen des Bundes gelten über große Strecken die gleichen Schutzvorschriften wie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft.
Letzte Änderung am: 27.02.2020