Personengruppen

Hier finden Sie Informationen über die speziellen Schutzbestimmungen bei der Arbeit für Werdende und stillende Mütter, Kinder und Jugendliche, Lenkerinnen und Lenker, Menschen mit Behinderungen und Bundesbedienstete.

Pannerbild mit Menschen in verschieden Berufen

Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz dient dem Schutz der Gesundheit werdender und stillender Mütter sowie dem Schutz des Kindes in ihrer Arbeitswelt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass diese Schutzbestimmungen auch eingehalten werden.

Kinder und Jugendliche

Für die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen gelten besondere Vorschriften.

Lenkerinnen und Lenker

Auf die Besonderheiten des Einsatzes von Lenkerinnen und Lenkern von Kraftfahrzeugen wird neben den allgemeinen Arbeitszeitbestimmungen durch zusätzliche nationale und europäische Regelungen Bedacht genommen.

Menschen mit Behinderungen

Die gesetzlichen ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen gelten für Menschen mit oder ohne Behinderung gleichermaßen.

Bäckerinnen und Bäcker

Das BäckereiarbeiterInnengesetz gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Betrieben arbeiten, in denen Brot oder sonstige Backwaren erzeugt werden, und die überwiegend bei der Erzeugung von Backwaren verwendet werden.

Bundesbedienstetenschutz

Für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Bediensteten in Dienststellen des Bundes gelten über große Strecken die gleichen Schutzvorschriften wie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft.

Letzte Änderung am: 27.02.2020