Bergbau

Arbeitnehmerschutz in ober- und untertägigen Bergbauen und im Bohrlochbergbau

Allgemeines

Bergbautätigkeiten werden wie folgt aufgegliedert:

  • Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten fester mineralische Rohstoffen ober Tage (Fest- und Lockergesteinstagebau),
  • Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten fester mineralischer Rohstoffe unter Tage (Grubenbau) und
  • Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten mineralischer Rohstoffe durch Bohrungen (Bohrlochbergbau) und Thermalbohrungen mit mehr als 300 m tiefen Bohrlöchern.

Eine Besonderheit des Bergbaues stellen die hier auftretenden geogenen Gefahren dar. Hierzu zählen insbesondere:

  • Absturzgefahr, welche sich aus einem Versagen des Felsuntergrundes bzw. durch Böschungsbruch ergibt,
  • Gefahren durch herabfallendes Gestein (Steinfall und Felsmassen),
  • Gefahrbringendes Austreten von unter Druck stehenden flüssigen oder gasförmigen Medien gesundheitsgefährdenden oder brennbaren Atmosphären sowie
  • Belastungen durch freigesetzte mineralische Stäube, welche als gefährliche Arbeitsstoffe gelten (insbesondere wenn diese Quarz und Asbestminerale beinhalten).

Rechtliche Bestimmungen

Im technischen und arbeitshygienischen Arbeitsschutz gelten für den Bergbau grundsätzlich das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) samt dessen Verordnungen. Z.B. sind für Gewinnungssprengungen im Festgesteinstage die Bestimmungen der Sprengarbeitenverordnung (SprengV) maßgeblich, die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) und das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) bei der Errichtung von Anlagen und Gebäuden anzuwenden bzw. gelten für freigesetzte mineralische Stäube die Grenzwerte nach Grenzwerteverordnung (GKV).

Zusätzlich werden für den Bergbau (entsprechend der oben angeführten Gliederung) spezielle Arbeitnehmerschutzregelungen vorgegeben, welche aus der Umsetzung des Gemeinschaftsrechtes resultieren (Mineralgewinnungsrichtlinie RL 92/104/EWG und Bohrungenrichtlinie RL 92/91/EWG).

Publikationen, Studien

Überblick Tagbauarbeitenverordnung

Mit 1.1.2010 trat die Tagbauarbeitenverordnung – TAV, BGBl. II Nr. 416/2010, in Kraft und regelt nunmehr den ArbeitnehmerInnenschutz bei der Gewinnung fester mineralische Rohstoffen ober Tage in Fest- und Lockergesteinstagebauen sowie die in diesem Zusammenhang stehende Aufbereitung der Rohstoffe. Nachstehender Beitrag des Zentral-Arbeitsinspektorates im Brandschutz- und Arbeitssicherheitsjahrbuch 2012 gibt einen Überblick über die wesentlichen rechtlichen Vorgaben und Neuerungen.

Reichweiten von Steinschlagereignissen

In Kooperationsprojekten des Institut für Geotechnik (Forschungsbereich für Ingenieurgeologie) der TU Wien mit dem Zentral-Arbeitsinspektorat und einer Reihe namhafter Unternehmen der österreichischen Bergbaubranche wurde ab dem Jahr 2007 begonnen, systematische Fallversuche in Tagbauen durchzuführen.

Ziel dieser Untersuchungen war es, Erkenntnisse zu Reichweiten von Steinschlagereignissen (Auftreff- und Ausrolldistanzen), welche für die Festlegung von tagbauspezifischen Gefahrenbereichen am Böschungsfuß herangezogen werden können, zu gewinnen. Der nachstehende Beitrag in der Österreichischen Ingenieur- und Architekten-Zeitschrift stellt wesentliche Teile der Ergebnisse vor.

Steinschlagprognose zur Festlegung von tagbauspezifischen Gefahrenbereichen

Tagung: Gefahren durch Steinfall und Felssturz

Im Mai 2018 wurde vom Institut für Geotechnik der TU Wien in Kooperation mit dem Zentral-Arbeitsinspektorat eine Tagung zum Thema Gefahren durch Steinfall und Felssturz bei Felsbauarbeiten und im Festgesteinstagebau veranstaltet.

Die Beiträge zur dieser Tagung wurden im Tagungsband, erschienen als Bericht der Geologischen Bundesanstalt, Band 125, veröffentlicht.

Letzte Änderung am: 15.11.2022