Organisation des Arbeitsschutzes
Betriebliche Kernprozesse erfordern eine planmäßige, zielorientierte und systematische Bearbeitung. Voraussetzung dafür ist auch in Kleinbetrieben eine geeignete Organisation von Zuständigkeiten und Abläufen.
Präventiver betrieblicher Sicherheits- und Gesundheitsschutz ist insbesondere dann gewährleistet, wenn der Arbeitsschutz in die betriebliche Organisation integriert, d.h. ein Arbeitsschutzsystem etabliert worden ist.
Je nach Betriebsgröße und –art kann und soll dieses Arbeitsschutzsystem unterschiedlich gestaltet werden, um die spezifischen Anforderungen des Betriebes erfüllen zu können.
Der Rahmen reicht vom rudimentären Arbeitsschutzsystem für Kleinbetriebe, das einige wichtige Arbeitsschutzprozesse regelt bis zum voll entwickelten Arbeitsschutzsystem für Großbetriebe, das z.B. in das betriebliche Management-System integriert ist.
Arbeitsunfälle und krankheitsbedingte Fehlzeiten von Mitarbeiter:innen sind teuer und stören den Betriebsablauf. Um dem aktiv entgegenzuwirken, müssen Sicherheit und Gesundheitsschutz stärker in die Organisation der Betriebe und Verwaltungen integriert werden. Dies deckt sich mit den Erfahrungen aus Unfallanalysen: Organisatorische Defizite werden zunehmend als Ursache für Unfälle und Erkrankungen erkannt.
Organisatorische Mängel „entstehen“ nicht erst auf der Arbeits- oder Baustelle oder am Arbeitsplatz in der Arbeitsstätte. Fehler oder Unvollständigkeiten bei Arbeitsvorbereitung und Arbeitsplanung sind neben der Organisation von Aufsicht und Kontrolle sehr oft Ausgangspunkt von gefahrbringenden oder die Gesundheit gefährdenden Zuständen. Weitere mögliche Gründe können auch in der Durchführung der Unterweisung, dem Verstehen von Anweisungen bzw. der Durchführbarkeit von Anweisungen an sich (technisch/organisatorisch) liegen.
Für die Ausgestaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes und die Durchführung der Arbeitsplatzevaluierung sind nicht nur die Strukturen und Prozesse im Unternehmen entscheidend, sondern auch die Personen mit relevanten Funktionen im Betrieb. Unternehmensleitung, Führungskräfte, Präventivfachkräfte, Betriebsräte und Sicherheitsvertrauenspersonen haben ebenfalls einen wichtigen Einfluss auf die betriebliche Präventionskultur.
Präventiver betrieblicher Sicherheits- und Gesundheitsschutz ist insbesondere dann gewährleistet, wenn der Arbeitsschutz in die betriebliche Organisation integriert, d.h. eine Arbeitsschutz-Organisation etabliert worden ist. Diese Arbeitsschutz-Organisation kann je nach Betriebsgröße, Branche und vorhandener betrieblicher Organisationsform sehr unterschiedlich gestaltet werden. Fixpunkte der Aufbau-Organisation sind jedenfalls die gesetzlich vorgesehenen Funktionsträger, wie Sicherheitsvertrauenspersonen und Präventivfachkräfte.
Merkmale einer „guten“ Sicherheits- und Gesundheitsschutzorganisation
- Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzorganisation des Betriebes passt zur Betriebsgröße und zur Betriebsart und enthält Angaben zu Einbindung und Aufgaben der in der Organisation handelnden Personen. Dazu gehören neben den Arbeitgeber:innen und Präventivfachkräften auch Aufsichtspersonen, Planer:innen, Arbeitsvorbereiter:innen, Einkäufer:innen usw.
- Für die Aufgaben sind im Betrieb ausreichend personelle und zeitliche Ressourcen vorhanden.
- In den betrieblichen Prozessen ist Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, soweit zweckmäßig und erforderlich, integriert. Dies betrifft vor allem die Arbeitsvorbereitung, aber auch die Beschaffung z.B. von Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen und PSA.
- Bei der Analyse und Konzeption von Maßnahmen werden alle beteiligten Personen, wie Arbeitgeber:innen, Führungskräfte, Präventivfachkräfte, Sicherheitsvertrauenspersonen, Aufsichtspersonen, Planer:innen, Arbeitsvorbereiter:innen usw. eingebunden.
- Die Arbeitsplatzevaluierung ist auf aktuellem Stand - Anlässe, die eine Überprüfung und Anpassung erfordern (bspw. Unfälle, Erkrankungen, neue Arbeitsmittel, -stoffe, -verfahren, Hinweise auf unsichere Situationen) werden berücksichtigt. Maßnahmen zur Aktualisierung der Arbeitsplatzevaluierung sind festgelegt.
- Die Arbeitsplatzevaluierung umfasst alle zu berücksichtigenden Gefahren und Belastungen, die auf die Arbeitnehmer:innen einwirken können. Sie ist zweckmäßig, z.B. nach Arbeitsplätzen und Arbeitsvorgängen, gegliedert.
- Die Arbeitsplatzevaluierung enthält nicht nur die Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze im normalen Betriebsablauf, sondern auch die Arbeiten mit hohem Risiko wie zB Störungsbeseitigung, Wartung, Reparatur, Reinigung usw.
- Die Umsetzung der Maßnahmen (Was? Wer? Wann?) der Arbeitsplatzevaluierung ist festgelegt.
- Inhalte von Unterweisungen und wer diese durchführt (Kompetenz, Verantwortung, organisatorische Zuständigkeit) sind dokumentiert.
- Für die Arbeiten von Fremdunternehmen in der Arbeitsstätte arbeiten die Arbeitgeber:innen zusammen und koordinieren die Maßnahmen zur Gefahrenverhütung. Die betriebsfremden Arbeitnehmer:innen werden über die Gefahren in der Arbeitsstätte informiert und über die Schutzmaßnahmen unterwiesen.
- Überlassene Arbeitnehmer:innen sind den eigenen Arbeitnehmer:innen in Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gleichgestellt. Dem Überlasser werden die notwendigen Informationen für die Beschäftigung übermittelt (erforderliche gesundheitliche Eignung, Fachkenntnisse, relevante Teile des Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentes).
- Die Kommunikation zwischen den Präventivfachkräften und dem/der Arbeitgeber:in ist problemlos und direkt möglich.
- Intern festgestellte Mängel, Störungen und Empfehlungen zur Behebung dieser werden in einem nachvollziehbaren Prozess dem/der Arbeitgeber:in zur Kenntnis gebracht. Diese/r nimmt dazu Stellung und veranlasst Maßnahmen (Wer? Was? Wann?). Dieser Prozess läuft transparent ab und ist auch für die Arbeitnehmer:innen nachvollziehbar. Dazu zählen auch die Berichte an Arbeitgeber:innen bzw. im Arbeitsschutzausschuss zu Maßnahmen und weiteren Verbesserungsvorschlägen.
- Informationen von „außen“, die auf eine Gefahr am Arbeitsplatz schließen lassen, werden vom Betrieb in einem zweckmäßigen Prozess (Wer? Was? Wann?) analysiert und erforderliche Maßnahmen ergriffen.
- Dazu gehören bspw. Mängel in Prüfbefunden, Ergebnisse von Messungen, Untersuchungen, Informationen des Unfallversicherungsträgers usw.
- Arbeitsunfälle bzw. überhaupt belastende oder gefährliche Situationen werden im Betrieb systematisch analysiert.
- Systematisch bedeutet: Mit geeigneter Methode um Ursachen, insbesondere organisatorische Mängel, Mängel in der Arbeitsplatzevaluierung, keine Arbeitsvorbereitung usw. aufzeigen zu können.
- Siehe dazu: Werkzeuge zur Analyse von Arbeitsunfällen
- Arbeitnehmer:innen können auf unsichere Situationen hinweisen. Im Betrieb wird darauf rasch und zielgerichtet reagiert.
- Verbesserungen im Sicherheits- und Gesundheitsschutz werden publik gemacht (z.B. Intranet, Aushang …). Verbesserungsmaßnahmen werden im Betrieb kommuniziert, insbes. werden Sicherheitsvertrauenspersonen und Arbeitnehmer:innen, die Mängel und Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt haben, in die Entwicklung der Maßnahmen eingebunden und schlussendlich über Mängel und Mängelbehebung informiert.
- Ein Anerkennungssystem kann das sehr gut unterstützen. Z.B. Aushang mit Nennung der AN, Nachricht an alle u.ä.
ur Unterstützung der Arbeitgeber:innen wurde ein Merkblatt mit Erfolgsfaktoren einer Sicherheits- und Gesundheitsschutzorganisation und die praktische Umsetzung im Betrieb erstellt.
Download Merkblatt.
Letzte Änderung am: 10.04.2025