Grundsätze der Gefahrenverhütung
Die Arbeitgeber:innen haben sich bei ihren Arbeitsschutz-Maßnahmen an den folgenden Grundsätzen zu orientieren:
- Vermeidung von Risiken
- Abschätzung nicht vermeidbarer Risiken
- Gefahrenbekämpfung an der Quelle
- Berücksichtigung des Faktors „Mensch" bei der Arbeit, insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie bei der Auswahl von Arbeitsmitteln und Arbeits- und Fertigungsverfahren, vor allem im Hinblick auf eine Erleichterung bei eintöniger Arbeit und bei maschinenbestimmtem Arbeitsrhythmus sowie auf eine Abschwächung ihrer gesundheitsschädigenden Auswirkungen. Die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren (Arbeitsplatzevaluierung) muss auf einer ganzheitlichen Sicht der Dinge beruhen.
- Berücksichtigung der Gestaltung der Arbeitsaufgaben und Art der Tätigkeiten, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation
- Berücksichtigung des Standes der Technik - Es sind jene Arbeitsweisen umzusetzen, die unter allen gegebenen Umständen vertretbar sind und für die Arbeitnehmer:innen das geringste Risiko darstellen. Durch den technischen Fortschritt steigt das mögliche Sicherheitsniveuau laufend - das ist bei Risikoanalysen entsprechend zu berücksichtigen.
- Ausschaltung oder Verringerung von Gefahrenmomenten
- Planung der Gefahrenverhütung mit dem Ziel einer kohärenten Verknüpfung von Technik, Tätigkeiten und Aufgaben, Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen, Arbeitsbedingungen, Arbeitsumgebung, sozialen Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz
- Vorrang des kollektiven Gefahrenschutzes vor individuellem Gefahrenschutz - Ein Beispiel wäre dafür das Freiwerden eines gesundheitsschädlichen Arbeitsstoffes: Es gilt, dieses Freiwerden zu verhindern bzw. zu minimieren und nicht, den Arbeitnehmer:innen Atemschutzmasken zu verpassen!
- Erteilung geeigneter Anweisungen an die Arbeitnehmer:innen - Der überwiegende Teil der Unfälle ist heutzutage nicht auf technische Mängel der Betriebseinrichtungen zurückzuführen, sondern eine Folge schlecht geplanter und risikoreich durchgeführter Arbeiten. Ausreichende Information und zielgerichtete Unterweisung der Arbeitnehmer:innen ist daher ein wesentlicher Faktor zur Senkung der Zahl der Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Krankheiten.
Letzte Änderung am: 24.03.2026