Teilkontinuierlicher Schichtbetrieb, Ruhezeit und Ruhepause

Für teilkontinuierliche Schichtarbeit gibt es besondere Regelungen zu den Ruhepausen und Ruhezeiten. Für die Arbeitszeitgrenzen siehe: Teilkontinuierlicher Schichtbetrieb, Arbeitszeitgrenzen

Tägliche Ruhezeit

Dauer  Anwendungsfall
Besondere Regelungsinstrumente 
Rechtsgrundlage im Arbeitszeitgesetz
11 Stunden Grundsatz  § 12 Abs. 1 
10 Stunden bei Verkürzung durch Kollektivvertrag (KV), Ausgleich binnen 10 Kalendertagen  § 12 Abs. 2
8 Stunden bei Verkürzung durch Kollektivvertrag, Ausgleich binnen 10 Kalendertagen und zusätzliche Maßnahmen zur Erholung im KV  § 12 Abs. 2 

Wochenendruhe

  • Beginn: spätestens mit Ende der Nachtschicht zum Sonntag
  • Ende: frühestens mit Beginn der Nachtschicht zum Montag
Dauer  Anwendungsfall
Besondere Regelungsinstrumente 
Rechtsgrundlage im Arbeitsruhegesetz
36 Stunden Grundsatz  § 3 Abs. 1, § 4  
24 Stunden zur Ermöglichung der Schichtarbeit, innerhalb von 4 Wochen im Schnitt 36 Stunden  § 5 Abs. 1, 2 
< 24 Stunden Zulassung durch Bescheid des BMAW  § 5 Abs. 3 

Ruhepausen und Kurzpausen

Kurzpausen anstelle von Ruhepausen:

  • möglich bei teilkontinuierlicher Schichtarbeit,
  • Kurzpausen müssen "angemessene Dauer" haben,
  • Kurzpausen sind in die Arbeitszeit einzurechnen!
Ausmaß, Aufteilung  Anwendungsfall
Besondere Regelungsinstrumente 
Rechtsgrundlage im Arbeitszeitgesetz
1 x 30 Minuten Grundsatz  § 11 Abs. 1  
2 x 15 Minuten oder 3 x 10 Minuten im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder betrieblich notwendig, durch Betriebsvereinbarung (BV) bzw. Einzelvereinbarung in Betrieben ohne Betriebsrat  § 11 Abs. 1, 2 
sonstige Teilung (z.B. 20 Minuten und 10 Minuten) im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder betrieblich notwendig, durch Betriebsvereinbarung bzw. Bescheid des Arbeitsinspektorates in Betrieben ohne Betriebsrat, ein Teil mindestens 10 Minuten  § 11 Abs. 1 

Anmerkungen, Hinweise

  • Die Ruhepause muss die Arbeitszeit "unterbrechen", sie darf daher nicht vor Beginn oder nach Ende der Arbeitszeit liegen!
  • Ruhepausen sind nicht in die Arbeitszeit einzurechnen.

 

Letzte Änderung am: 20.07.2022