Arbeitsstätten
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz gibt klare Schutzziele für den Arbeitsschutz in einer Arbeitsstätte vor. Der 2. Abschnitt des ASchG bildet den Rahmen der Bestimmungen, welche von der Arbeitsstättenverordnung konkretisiert werden. Ihre Bestimmungen- mit Ausnahme des 6. Abschnittes - gelten für Arbeitsstätten im Sinne des § 19 ASchG, und zwar sowohl für Arbeitsstätten in Gebäuden als auch, soweit sich die einzelnen Bestimmungen nicht ausdrücklich auf Gebäude oder auf Räume beziehen, für Arbeitsstätten im Freien.
Definition
Arbeitsstätten in Gebäuden sind alle baulichen Anlagen und Teile von baulichen Anlagen, zu denen ArbeitnehmerInnen im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben: z.B. Arbeitsräume, Gänge, Stiegenhäuser, Lager, Maschinenräume, Sanitärräume und Pausenräume.
Kommentierte Arbeitsstättenverordnung
Ein Service der Arbeitsinspektion
Raumklima und Lüftung in Arbeitsräumen
Das Raumklima ist ein wesentlicher Umgebungsfaktor bei der Gestaltung von Arbeitssystemen. Ein von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als behaglich empfundenes Raumklima wirkt positiv auf Wohlbefinden, Gesundheit und Produktivität.
Absturzstellen in Arbeitsstätten
Absturzstellen stellen eine Gefährdung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dar. Dazu zählen Öffnungen oder Vertiefungen in Fußböden sowie erhöhte Standplätze.
OIB-Richtlinien
Die OIB-Richtlinien dienen als Basis für die Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften und können von den Bundesländern zu diesem Zweck herangezogen werden. Die Erklärung einer rechtlichen Verbindlichkeit der OIB-Richtlinien ist den Ländern vorbehalten.
Fluchtwege - Notausgänge
Jede Arbeitsstätte muss über entsprechende Fluchtwege und Notausgänge für ein sicheres Verlassen der Arbeitsstätte verfügen.
Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
Barrierefreiheit ist erreicht, wenn alle Menschen das Lebensumfeld weitestgehend selbständig und sicher nutzen können und u.a. durch bauliche, gestalterische und organisatorischen Rahmenbedingungen „nicht behindert werden“.
Lernmodule Barrierefreiheit
Verständnis für die Notwendigkeit eines barrierefreien Arbeits- und Lebensumfeldes erwecken und die Wirkung von baulichen und gestalterischen Barrieren besser verstehen
Sanitär- und Sozialbereiche
Dazu gehören Toiletten, Waschgelegenheiten, Duschen, Waschräume, Kleiderkästen und Umkleideräume. Weiters auch Aufenthaltsbereiche (-räume), Bereitschaftsräume und Wohnräume.
Alarmeinrichtungen
Bei besonderen Verhältnissen könnte im Gefahrenfall nicht ausreichend Zeit zur sicheren Flucht oder zum Ergreifen von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr verbleiben. Die zuständige Behörde hat daher Alarmeinrichtungen vorzuschreiben, wenn zu befürchten ist, dass der Eintritt einer vorhersehbaren Gefahr nic...
Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz
Seit 1. Mai 2018 gilt ein umfassendes Rauchverbot in Arbeitsstätten in Gebäuden!
Sonderfälle
Für bestimmte Sonderfälle wurden von der Arbeitsinspektion Klarstellungen und Regelungen für mögliche Ausnahmen oder erforderliche zusätzliche Maßnahmen von der Arbeitsstättenverordnung getroffen.
Letzte Änderung am: 07.10.2021