Manuelle Lasthandhabung

Händisches Bewegen von Lasten, das Unfallgefahren oder Gefährdungen insbesondere des Bewegungs- und Stützapparates mit sich bringt, muss vermieden werden.

Transportarbeiten über eine Treppe

Händisches Bewegen von Lasten umfasst

  • Heben und Absetzen (Umsetzen), Halten (Abstützen) und Tragen
  • Schieben und Ziehen (inklusive Manövrieren)
  • Betätigen (Bewegen), z.B. von Stellteilen

Gesetzliches

Im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren (Arbeitsplatzevaluierung) ist die manuelle Lasthandhabung entsprechend zu berücksichtigen, um Unfälle und Schädigungen zu vermeiden.

Ebenfalls zu berücksichtigen ist die körperliche Eignung der ArbeitnehmerInnen
(siehe zum Beispiel "§ 6 ASchG" sowie Bestimmungen über Jugendliche und werdende Mütter).

Ist die Vermeidung manueller Lasthandhabung nicht möglich, z.B. durch Automatisierung, so muss die Belastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch zur Verfügung stellen von Lasthandhabungsmitteln (Fördermittel, Traghaken, Gurte, ...) oder durch organisatorische Maßnahmen auf ein gesundheitsgerechtes Ausmaß verringert werden.

§ 64 ASchG und § 62 AAV

Ermittlung, Bewertung und Beurteilung

Die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren und Belastungen bei manueller Lasthandhabung kann am Besten durch Aufteilung in zwei Teilbereiche erfolgen:

  • Ermittlung und Beurteilung möglicher Unfallgefahren, insbesondere
    • Schnittwundendurch Grate, scharfe Kanten
    • Quetschungen, Schürfungen, Prellungen, Knochenbrüchedurch Herausrutschen, Nachrutschen, Kippen, Ausrutschen, Stolpern, Rollen, Einklemmen
    • Tödliche Verletzungeninsbesondere beim Transport durch ungeeignete Lasthandhabungs-mittel, falsches Beladen, Anstoßen, Anfahren, Aufenthalt unter der Last
  • Ermittlung (Bewertung) und Beurteilung der Gesundheitsgefährdung (Belastung) der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Stufenkonzept für die Ermittlung (Bewertung) und Beurteilung der Gesundheitsgefährdung (Belastung) von ArbeitnehmerInnen bei manueller Lasthandhabung:

Stufe 1 - Datensammlung, Gefahrenermittlung:

  • Prüfen, ob nicht schon die Unterlagen von Herstellerinnen und Hersteller eine Bewertung, Beurteilung und Risikoeinstufung für die Belastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die manuelle Lasthandhabungen im Zusammenhang mit Maschinen durchführen, enthalten, z.B. Risikoeinstufung gemäß ÖNORM EN 1005 Teil 1 bis 5 "Sicherheit von Maschinen - Menschliche körperliche Leistung" (Übersicht im "ON-Shop")
  • Gefahrenermittlung mittels Checkliste (PDF, 0,2 MB)

Stufe 2 - Bewertung und Beurteilung für manuelle Lasthandhabung, bei deren Ermittlung gemäß Stufe 1 Gesundheitsgefahren nicht ausgeschlossen werden können:

Für das "selbstbestimmte" Heben, Halten und Tragen in stehenden, hockenden, knieenden oder gehenden Körperpositionen

Für das Schieben, Ziehen und Manipulieren in stehenden, hockenden, knieenden oder gehenden Körperpositionen

Lastgrenzen für Beschäftigungsverbote werdender und stillender Mütter: § 4 Abs. 2 Z 1 MSchG

Stufe 3 - spezifische Bewertung und Beurteilung, falls für bestimmte manuelle Lasthandhabungen erforderlich:

  • gemäß ISO 11228 Part 1 to 3 "Ergonomics - Manual handling - Lifting and carrying, Pushing and pulling, Handling of low loads at high frequency" oder
  • gemäß ÖNORM EN 1005 Teil 1 bis 5 "Sicherheit von Maschinen - Menschliche körperliche Leistung"
  • nach NIOSH-1993, EN 1005-2 mit Vergleich zur LMM-2001 mittels "Lastenrechner von ASER" (download)
  • bei nicht selbstbestimmten Halten
  • gemäß DIN 33411 Teil1 bis 5 "Körperkräfte des Menschen".

Kosten und Ausfallzeiten arbeitsbedingter Erkrankungen

Allein durch Verringerung von hohen Belastungen infolge "Arbeitsschwere/manuelle Lasthandhabung" sind etwas mehr als 10 % der Ausfallzeiten durch Muskel- und Skelett-Erkrankungen (MSE) potentiell verhinderbar (Quelle: Bödeker, Friedel, Röttger, Schröer; "Kosten arbeitsbedingter Erkrankungen", Forschungsbericht Fb 946, 2. Auflage, Wirtschaftsverlag NW, Dortmund/Berlin 2002; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, BAuA).

Etwa 20,7 % aller Krankenstandstage sind auf Muskel-Skelett-Erkrankungen zurückzuführen. Davon sind ca. 38 % arbeitsbedingt. Dieser etwa 8 %-Anteil an arbeitsbedingten Ausfallzeiten durch Muskel- und Skelett-Erkrankungen verursacht direkte betriebswirtschaftliche Kosten (Entgeltfort- und Krankengeldzahlungen) in der Höhe von ca. 200 Mio. € ("detaillierte Kostenabschätzung für MSE").

Muskel-Skelett-Erkrankungen aus Gender-Sicht

zum Video "Muskel-Skelett-Erkrankungen aus Gender-Sicht" auf YouTube

Weitere Informationen

Letzte Änderung am: 17.10.2024