Holzerntearbeiten (Baumfällung und maschinelle Holzrückung)

In den Jahren 2018 und 2019 wurden von der AUVA in Summe mehr als 540 Arbeitsunfälle aus der Wirtschaftsklasse „Holzeinschlag“ anerkannt. Davon in Summe 12 mit tödlichem Ausgang. 2020 und 2021 waren es etwa 600 Arbeitsunfälle, davon 5 mit tödlichem Ausgang.

Gefahren und Belastungen

Die gewerbliche Holzernte ist ein Bereich der Arbeit mit hoher Unfallgefahr, der mit pauschalen präventiven Maßnahmen allerdings nur bedingt begegnet werden kann. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen die einzelnen Holzschläge im Sinne einer guten Arbeitsvorbereitung in der erforderlichen Tiefe evaluieren und die Einhaltung der Maßnahmen durch fachkundige Aufsicht sichern. Der Ausbildung und Erfahrung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommt dabei eine wichtige Rolle zu, da Entscheidungen wie ein Baum zu fällen ist und welche Schutzmaßnahmen tatsächlich nun zur Anwendung kommen, im Einzelfall getroffen werden müssen. Eine grundlegende Leitlinie durch die Maßnahmen aus der Evaluierung und Arbeitsvorbereitung ist zwar sehr wichtig, es bleibt aber ein „individueller“ Teil übrig.

Nähere Ausführungen finden Sie in der Informationsbroschüre Arbeitsschutz in gewerblichen Forstunternehmen.

Arbeitsplatzevaluierung Baumfällung und maschinelle Holzrückung

Die Arbeitsplatzevaluierung hat folgende mit dem jeweiligen Arbeitsort verbundenen Gefahren zu umfassen:

  • Alleinarbeit
  • Erste Hilfe und Etablierung einer Rettungskette
  • Absturzgefahr bei Artbeiten in Höhen
  • Gefahren bei der Fällung
  • Gefahren bei der Arbeit mit Motorsägen
  • Gefahren durch herabfallende Äste, Gefahren durch „Hänger“
  • Gefahren bei der maschinellen Holzrückung
  • Gefahren bei der Aufarbeitung von Schadhölzern und Windwürfen
  • Witterungsbedingte Gefahren

Auswahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen eine einschlägige Ausbildung und/ oder Berufspraxis (z.B. dreitägige Grundausbildung) und Erfahrung bei Holzerntearbeiten haben. Dazu gehören jedenfalls ausreichende Kenntnisse über:

  • Gefahrenbereiche, sichere Fäll- und Aufarbeitungstechniken, auftretende Gefahren und Belastungen
  • richtige Verwendung der eingesetzten Arbeitsmittel, wie Motorsäge, Forstliche Seilanlagen, Harvester, Forwarder, Schlepper oder speziellen Fällhilfen (Bedienungsanleitungen!)
  • Persönliche Schutzausrüstung: Verwendung, Schutzweise, Pflege und Ablagekriterien

Unterweisung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Den Unterweisungen sind die bei der Arbeitsplatzevaluierung festgestellten Gefahren zugrunde zu legen. Dazu zählen auch die mit dem Arbeitsort verbundenen Gefahren.

  • Einhaltung der Bedienungsanleitungen
  • Bei den Unterweisungen sind der kulturelle Aspekt des Umganges mit Risiko und Gesundheitsgefahren in Abhängigkeit von der Herkunft der Arbeitnehmer und des dortigen Standes von Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu berücksichtigen.
  • Die Unterweisung muss in der ersten Sprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder in einer sonst für sie verständlichen Sprache erfolgen.
  • Es ist festzustellen, ob die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Unterweisung verstanden haben.

Aufsichtsperson (§ 3 Abs. 6 ASchG) für die auswärtige Arbeitsstelle

Die Aufsichtsperson ist bei Abwesenheit der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für Einhaltung und Durchführung der Schutzmaßnahmen vor Ort zuständig und muss daher vor Ort im notwendigen Umfang anwesend sein (hängt ab von der Gefahr bei den Arbeitsvorgängen und den Kenntnissen und Erfahrungen der Mitarbeiter). Der Anspruch an Qualifikation und Verlässlichkeit ist daher hoch anzusetzen (z.B. Forstfacharbeiter, Forstwirtschaftsmeister). Die Person muss in der Lage sein, die Gefahr vor Ort richtig einzuschätzen. Wichtig ist hier auch die Verständigung zwischen Aufsicht und Arbeitnehmern, insbes. allfällige Sprachbarrieren.

Eine mögliche Person wäre der Einsatzleiter, der die Auftragsübernahme vor Ort durchgeführt hat. Bei der Auftragsübernahme werden Arbeitsverfahren und –methode festgelegt. Bei der Begehung der Nutzungsfläche können auch die speziellen Gefahren vor Ort erhoben werden. Im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (Arbeitsplatzevaluierung) müssen Angaben darüber vorhanden sein (§ 4 DOK-VO).

Erste Hilfe

Am Einsatzort muss eine ausreichende Anzahl von ausgebildeten Ersthelfern anwesend sein. Die Rettungskette ist zu organisieren. Besonderes Augenmerk ist auf ein rasches Auffinden durch die Rettungskräfte zu legen. Vorbereitete Anfahrtsbeschreibungen, Beschreibung der Einsatzorte mittels Koordinaten oder auf ihre Tauglichkeit geprüfte Notfallapps sind zu verwenden.

Aufenthalt während der Arbeitspausen, Umziehen vor und nach der Arbeit und der Verrichtung der Notdurft

Ob diese Einrichtungen erforderlich sind, Anzahl und Beschaffenheit ist ebenfalls Thema der Arbeitsplatzevaluierung. Als Orientierung können aus Sicht der Arbeitsinspektion die Bestimmungen der §§ 33 bis 36 BauV herangezogen werden.

Beratungs- und Kontrollschwerpunkt der Arbeitsinspektion 2021/2022

Die Kontrollen und Beratungen hatten die Arbeitsplatzevaluierung zu den Holzerntearbeiten (Baumfällung und maschinelle Holzrückung) und die Auswahl geeigneter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und geeigneter Aufsichtspersonen im Fokus.

Die Arbeitsinspektorate führten im Beratungs- und Kontrollschwerpunkt 359 Kontrollen durch. Bei 185 dieser Kontrollen wurden in Summe 592 Mängel vorgefunden. Im Zuge der Kontrollen erfolgten 216 Beratungen von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern.

Alle Ergebnisse im Detail finden Sie im "Bericht gewerblichen Holzernte"  zum Download. 


Letzte Änderung am: 23.08.2022