Menschenhandel und Arbeitsausbeutung

Menschenhandel ist eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung, die Frauen, Männer und Kinder gleichermaßen betrifft. Nach einer Schätzung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) waren 2021 weltweit ca. 50 Millionen Menschen Opfer von Menschenhandel, davon fast 28 Millionen von Zwangsarbeit betroffen.

"Zwangsarbeit verletzt die Würde von Millionen von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen. Sie trägt zum Fortbestehen von Armut bei und steht der Verwirklichung von menschenwürdiger Arbeit für alle im Weg.“ (ILO-Generaldirektor Guy Ryder, 2014)

ILO 2021: Fast 28 Millionen Menschen sind weltweit von Zwangsarbeit betroffen

Die tatsächliche Zahl der Opfer von Menschenhandel in seinen unterschiedlichen Erscheinungsformen weltweit, wie auch der illegale Profit der Tätergruppen können nur geschätzt werden. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO - International Labour Organization) geht für das Jahr 2021 von weltweit 27.6 Millionen Menschen in Zwangsarbeit aus.

  • Davon waren nach Einschätzung der ILO-Studie rund 17,3 Millionen Menschen Zwangsarbeiterinnen (57,6 %) und Zwangsarbeiter (42,4 %) in der Privatwirtschaft. 16,6 Prozent davon mussten in Haushalten, 16 Prozent (2,6 Millionen) am Bau und 13 Prozent (2,1 Millionen) in der Landwirtschaft Zwangsarbeit erbringen. Weitere 3,9 Millionen Menschen (14%) weltweit wurden von staatlichen Einrichtungen zur Arbeitsleistung zu Zwecken der wirtschaftlichen Entwicklung gezwungen oder in den Streitkräften zwangsrekrutiert. 6,3  Millionen (23%) Menschen waren Opfer sexueller Ausbeutung.
  • Aufgrund der verfügbaren Zahlen ist anzunehmen, dass Menschenhandel eine der lukrativsten illegalen Geschäftssparten mit vergleichsweise geringem Risiko für Kriminelle ist: Die ILO schätzte  den jährlichen Profit durch Menschenhandel im Jahr 2021 auf mindestens 236 Milliarden US-Dollar(1)

Der UN-Aktionsplan Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung nennt als Ziel 8.7. die Ergreifung sofortiger und wirksamer Maßnahmen, um Zwangsarbeit abzuschaffen, moderne Sklaverei und Menschenhandel zu beenden sowie das Verbot und die Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, einschließlich der Einziehung und des Einsatzes von Kindersoldaten, sicherzustellen und bis 2025 jeder Form von Kinderarbeit ein Ende zu setzen. Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung steht der Förderung eines dauerhaften, breitenwirksamen und nachhaltigen Wirtschaftswachstums, produktiver Vollbeschäftigung und menschenwürdiger Arbeit (SDG-Ziel 8) entgegen.  

Menschenhandel auch in Österreich

Auch Österreich ist ein Transit- und Zielland für Menschenhandel. Lange Zeit wurde auch hier Menschenhandel ausschließlich mit der sexuellen Ausbeutung von Frauen und dem Kinderhandel verbunden. Inzwischen richtet sich das Augenmerk zunehmend auch auf den Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung – vor allem am Bau, in der Landwirtschaft, Gastronomie bzw. dem Tourismus oder in privaten Haushalten und der Pflege.

Menschenhandel ist ein Strafrechtsdelikt - § 104a StGB 

Menschenhandel ist in unterschiedlichen Erscheinungsformen gerichtlich strafbar. Die Ausbeutung umfasst gemäß § 104a Strafgesetzbuch (StGB) die sexuelle Ausbeutung, die Ausbeutung durch Organentnahme, die Ausbeutung der Arbeitskraft, die Ausbeutung zur Bettelei sowie die Ausbeutung zur Begehung mit Strafe bedrohter Handlungen.

Neben § 104a StGB (Menschenhandel) können noch andere Strafbestimmungen relevant seien (z.B. Wucher, Sozialbetrug, grenzüberschreitende Prostitution, nach dem Fremdenpolizeigesetz § 116 FPG die Ausbeutung eines Fremden).

Lagebericht des Bundeskriminalamts 2023

Die Menschenhandelshotline beim Bundeskriminalamts nimmt rund um die Uhr Hinweise zu Menschenhandel entgegen:

Telefon/Phone (24/7): +43-677-61343434 
E-Mail: menschenhandel@bmi.gv.at - humantrafficking@bmi.gv.at

Task Force Menschenhandel - Arbeitsgruppe Arbeitsausbeutung

In Österreich ist eine interministerielle Task Force Menschenhandel eingerichtet mit Arbeitsgruppen zu Kinderarbeit, Prostitution und Arbeitsausbeutung, in die auch die Arbeitsinspektion eingebunden ist.

Bericht der Arbeitsgruppe Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung 2018 - 2020 an das Parlament 

Informationen über die Rechte der Opfer von Menschenhandel in Österreich (Opferrechtebroschüre )

Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen für Betroffene von Menschenhandel

LEFÖ-IBF - Interventionsstelle für Betroffene von Frauenhandel

MENvia - Unterstützung für Männer, die von Menschenhandel betroffen sind

UNDOK - Anlaufstelle zur Unterstützung UNDOKumentiert Arbeitende

Drehscheibe - für Kinder und Jugendliche in Wien bzw. Kinder- und Jugendhilfe der Bundesländer

Beitrag der Arbeitsinspektion zur Bekämpfung von Menschenhandel - Arbeitsausbeutung

Schlechte Arbeitsbedingungen oder massive Unterentlohnung bedeuten noch nicht automatisch, dass ein Fall von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung vorliegt - sie können aber starke Indizien dafür sein.

Die Arbeitsinspektorate sind als Arbeitsaufsichtsbehörde wichtige Kooperationspartner bei der Bekämpfung von Menschenhandel durch Arbeitsausbeutung oder Sozialbetrug: Die Arbeitsinspektion ist berechtigt und teilweise auch verpflichtet, begründete Verdachtsmomente möglichst frühzeitig den dafür zuständigen Behörden mitzuteilen und kann Betroffene über Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten informieren.

Behörden zur Bekämpfung von Menschenhandel/Arbeitsausbeutung, Lohn- und Sozialdumping, Sozialbetrug

Polizei

Kompetenzzentrum LSDB

BUAK (Bauarbeiten)

Finanzpolizei

Krankenversicherungsträger


(1) ILO-Bericht Profits and Poverty: the economics of forced labour (Gewinne und Armut: die Wirtschaft der Zwangsarbeit)


Letzte Änderung am: 29.01.2025