Übersicht

Einige Arbeitsstoffe, allen voran krebserzeugende, erbgutschädigende, mutagene und biologische Arbeitsstoffe der Kategorie 2, 3 und 4 haben Bestimmungen, die über die allgemeinen Bestimmungen zu Arbeitsstoffen hinausgehen. Asbest und Holzstaub sind weiter konkretisierten Bestimmungen unterworfen, die in der GKV zu finden sind. Die Unterseiten stellen möglichst gesammelte Informationen zu diesen Arbeitsstoffen zur Verfügung. Informationen anderer Seiten, die beispielsweise Informationen zur Arbeitsstoffevaluierung zur Verfügung stellen, sind aber auch für diese Arbeitsstoffe gültig. 

Arbeitsstoffe

Asbest - Kein Thema der Vergangenheit

Mit 31.12.2025 wurde der Grenzwert für Asbest auf 10000 Fasern pro m³ gesenkt und Abbruch- oder Asbestsanierungsarbeiten dürfen nur mehr von Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern durchgeführt werden, die in einer Liste des BMASGPK geführt werden.

Dieselmotoremissionen

Dieselmotoremissionen sind als krebserzeugend eingestuft. Beim Einsatz von Dieselmotoren sind neben der Einhaltung von Grenzwerten wie für CO2 und CO noch weitere Maßnahmen zu setzen, um eine Exposition von ArbeitnehmerInnen so weit als möglich zu verringern.

Nanomaterialien und Nanotechnologien

Nanotechnologien gelten als Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts. Auf Grund der noch bestehenden Wissenslücken bei Eigenschaften und Wirkung dieser Stoffe stellt der Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz eine große Herausforderung dar.

Diisocyanate

Diisocyanate sind hochgradig atemwegs- und hautsensibilisierend, sie können allergische Reaktionen bis hin zu Hautekzemen oder Asthma auslösen.

Kühlschmierstoffe

Kühlschmierstoffe sind Arbeitsstoffe die als Hilfsstoffe vor Allem bei der Fertigung in der Metallbearbeitung eingesetzt werden.

Technische Gase

Technische Gase werden in vielen technischen Anlagen im Regelfall so verwendet, dass sie im Normalbetrieb nicht in die umgebende Atmosphäre freigesetzt werden.

Quarzfeinstaub

Diese Seite gibt einen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben und die zu setzenden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem krebserzeugenden Arbeitsstoff "alveolengängiger Quarzstaub".

Holzstaub

Holz kommt aufgrund seiner vielfältigen Einsatzmöglichkeiten in weiten Bereichen zum Einsatz. Aufgrund der krebserzeugenden Wirkung der Holzstäube ist eine umfassende Risikobewertung für exponierte Beschäftigte von großer Bedeutung.

Letzte Änderung am: 11.08.2025