Gesunder Umgang mit Arbeitsstoffen beim Spritzlackieren

Beim Spritzlackieren treten gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe in Form von Dämpfen (Lösemittel, Spachtelmassen), Aerosolen (Spritznebel) und Stäuben (Schleifstaub) auf. Diese können sowohl über die Atemwege (inhalativ) als auch über die Haut (dermal) in den Körper aufgenommen werden und so die Gesundheit der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schädigen.

Mögliche Erkrankungen und Gesundheitsprobleme sind:

  • Hautreizungen und Ekzeme (toxisch, allergisch)
  • chronischer Husten, Auswurf, Atemnot
  • Asthma
  • Augenreizungen 

Technische Schutzmaßnahmen 

  • ab einem Verbrauch von 100 Liter pro Jahr ist eine Spritzwand bzw. Absaugwand zu verwenden (siehe auch DGUV Information 209-014)
  • Spritzstand mit Trockenwand
  • Lackierkabine
  • Abdunst- und Trockenbereich mit bodennaher Absaugung
  • Absaugung im Mischraum
  • mobile Absaugungen (für Schleifarbeiten)

Absauganlagen müssen regelmäßig gewartet und jährlich überprüft werden. Vor der Inbetriebnahme ist eine repräsentative Messung durchzuführen.

Persönliche Schutzmaßnahmen (PSA)

Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist geeignete Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. 

  • Einmal-Schutzanzug
  • Handschuhe mit Beständigkeit gegenüber den verwendeten Arbeitsstoffen (siehe Sicherheitsdatenblätter)
  • Halbmasken mit Kombi-Filter A2P2
  • Bei Stäuben Atemschutzmasken mit Filterklasse FFP2

Die Atemschutzmasken müssen den Herstellerangaben entsprechend gereinigt und aufbewahrt werden. Es ist ein regelmäßiger Filterwechsel durchzuführen.

Gesetzliche Bestimmungen

  • Ess-, Trink- und Rauchverbot
  • Bereitstellung von Aufenthaltsräumen/Aufenthaltsbereichen
  • Hautschutzplan mit Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln
  • Schriftliche Betriebsanweisung
  • getrennte Aufbewahrung von Privatkleidung und Arbeitskleidung bzw. PSA

Gute Praxisbeispiele

  • Bereitstellung eines Bereichs für die Teiletrocknung außerhalb des Arbeitsbereichs
  • Reduktion von Overspray und Rückprall durch optimierte Spritzverfahren und Arbeitsweisen
  • Vermeidung des Abdampfens von Lösemitteln (Gefäße immer sofort verschließen, lösemittelgetränkte Putzlappen in geschlossenen Gefäßen verwahren etc.)
  • geschlossene Systeme zum Reinigen der Spritzpistolen (Reinigungsgeräte)
  • sofortiger Wechsel von lösemittlverunreinigter Kleidung bzw. beschädigter Handschuhen

Grenzwerte

In der Grenzwerteverordnung (GKV) finden sich Grenzwerte für eine Vielzahl von Tolul- und Xylolverbindungen sowie unterschiedliche Isocyanate.

Grundlage der Ermittlung der einzuhaltenden Grenzwerte ist eine gründliche Arbeitsstoffevaluierung. Die Einhaltung der Grenzwerte trägt wesentlich zum Schutz der Gesundheit exponierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei.

Die Einhaltung der Grenzwerte kann durch Grenzwertvergleichsmessungen, durch Angaben von Herstellerinnen, Herstellern und Inverkehrbringerinnen, Inverkehrbringer oder durch Berechnungsverfahren nachgewiesen werden.

Gesundheitsüberwachung

Gemäß § 2 Abs 1 der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung (VGÜ) sind unter anderem bei der Verwendung von Toluol, Xylol und Isocyanaten Eignungs- und Folgeuntersuchungen durchzuführen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn die durchschnittliche Exposition die Hälfte des MAK-Wertes bzw. 1/20 des TRK-Wertes erwiesenermaßen nicht überschreitet oder die durchschnittliche Expositionsdauer 1 Stunde pro Arbeitstag nicht überschreitet.

Letzte Änderung am: 05.05.2021