Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen
Anwendung finden Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen (seilunterstützte Arbeitsverfahren) beispielsweise bei Fenster- und Fassadenreinigungsarbeiten sowie auch bei Instandhaltungsarbeiten an Gebäuden.
Beschreibung des Arbeitsverfahrens
Bei seilunterstützten Arbeitsverfahren (auch bezeichnet als „Höhenarbeit") werden unter Anwendung von Seiltechnik an vertikalen, hohen oder stark geneigten Fassaden, Bauten und Strukturen Arbeiten für den Unterhalt, Kontrollarbeiten, kleine Renovierungen, Montagen und Installationen durchgeführt. Es werden bei diesen Arbeitsverfahren zwei voneinander unabhängige Seile (Arbeits- und ein Sicherungsseil) verwendet. Das Sicherungsseil ist mit der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz, dem Auffanggurt (Sicherheitsgeschirr), verbunden. Zum Sicherungssystem gehören auch ein Falldämpfer und selbstsichernde Positionierungsgeräte (mitlaufende Auffanggeräte). Am Arbeitsseil wird ein Abseilgerät und entweder ein Arbeitssitz, ein Sitzbrett oder nur der Arbeitsgurt (Sicherheitsgeschirr) verwendet.
Anwendung von Rechtsvorschriften für seilunterstützte Arbeitsverfahren
Für Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen ist § 6 Abs. 7 und 8 Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) anzuwenden.
Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Anforderungen im Überblick
- Es dürfen für diese Arbeiten sowie für Planung und Aufsicht nur geeignete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einschlägiger Ausbildung und Berufserfahrung herangezogen werden.
- Für Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen dürfen nur geeignete Arbeits- und Sicherungssysteme verwendet werden.
- Arbeitssysteme und Sicherungssysteme dürfen nur an ausreichend tragfähigen Anschlagpunkten bzw. Anschlageinrichtungen befestigt werden.
- Bei länger als 30 min dauernden Arbeiten sind Sitzbretter bzw. Arbeitssitze zusätzlich zum Auffanggurt (Arbeitsgurt) zu verwenden. Bei einer Arbeitsdauer von mehr als 4 Stunden ist zusätzlich zum Auffanggurt ein Arbeitssitz mit Lordosenstütze und einer Möglichkeit zur Entlastung der Beine (bspw. Beinschlaufen) zu verwenden.
Erläuterungen zu den Anforderungen
Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Maßnahmenfestlegung und Dokumentation (§§ 4 und 5 ASchG)
Die Ermittlung und Beurteilung hat folgende Themen und Bereiche zu umfassen:
- Auswahl der Bestandteile von Arbeits- und Sicherheitssystem in Abhängigkeit von den Gegebenheiten vor Ort und der Arbeitsaufgabe
- Vorkehrungen für Bergung im Notfall
- ergonomische Anforderungen und Maßnahmen bei ungünstiger Witterung
- Anzahl und Dauer von Pausen bzw. Tätigkeitswechseln
- Inhalt der arbeitsmedizinischen Betreuung speziell für seilunterstützte Arbeitsverfahren, Erfordernis von Untersuchungen (Inhalt, Zeitabstände) und allfällige ergänzende arbeitsmedizinische Maßnahmen
Arbeits- und Sicherungssysteme
Die Teile der Systeme unterliegen speziellen Vorschriften für das Inverkehrbringen (EU-PSA-Verordnung) und harmonisierten Normen. Die Grundkonfiguration des Tragsystems besteht aus Anschlagpunkt (Anschlagkonstruktion), Tragseil, erforderlichenfalls Kantenschutz, Abseilgerät und Arbeitssitz bzw. Auffanggurt. Das Sicherungssystem besteht aus Anschlagpunkt, Sicherheitsseil, mitlaufendem Auffanggerät und Auffanggurt. Dazu kommen noch die jeweilig erforderlichen Verbindungsmittel wie Bandschlaufen, Karabiner und Sicherheitshaken.
Arbeitssysteme und Sicherungssysteme dürfen nur auf ausreichend tragfähigen Anschlagpunkten bzw. Anschlageinrichtungen befestigt werden!
Wesentliche Aufgabe bei der Wahrnehmung der Koordinationsverpflichtung ist die Frage nach geeigneten Anschlagpunkten bzw. Anschlageinrichtungen. Die ArbeitgeberInnen des Unternehmens, das ein Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen anwendet, haben sich zu vergewissern, dass die Anschlagpunkte entsprechend dem Stand der Technik gesetzt (eingebaut) wurden und sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden, der die erforderliche Tragfähigkeit gewährleistet.
Eignung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einschlägige Ausbildung und Berufserfahrung
Fachlich und körperlich geeignete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen eingesetzt werden, müssen die damit verbundenen Gefahren erkennen, beurteilen und abwehren können. Die Eignung aus fachlicher Sicht kann durch Absolvierung einer spezifischen Ausbildung erreicht werden.
Die Planung von seilunterstützten Arbeiten hat sich mit den spezifischen Gegebenheiten des Arbeitsauftrags zu beschäftigen, wozu die Art der Arbeit, Besonderheiten des Gebäudes, besondere Gefahren, Lage und Anforderungen an Anschlagpunkte und die Koordination im Sinne gemäß § 8 ASchG gehören. Die Aufsicht vor Ort hat die Einhaltung des Arbeitsplans und auch die Prüfung des Systems gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 AM-VO (Prüfung nach Aufstellung als Befahreinrichtung) zu umfassen. Zur Aufsicht gehört auch die Gewähr über die Einhaltung von ergonomischen Anforderungen gemäß der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren (bspw. Pausen, Tätigkeitswechsel).
Information und Unterweisung der ArbeitnehmerInnen
Grundlage für die Information ist die Arbeitsplanung entsprechend der spezifischen Gegebenheiten des Arbeitsauftrags: beispielsweise Art der Arbeit und Überwachung, Besonderheiten des Gebäudes, besondere Gefahren, Lage und Anforderungen an Anschlagpunkte, sanitäre und sozialräumliche Gegebenheiten. Die Unterweisung hat das jeweilige Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen (Arbeitssystem und Sicherheitssystem), die Montage, die augenscheinliche Prüfung der Teile auf ordnungsgemäßen Zustand und das Verhalten im Gefahrenfall (Rettung und Selbstrettung) zu umfassen.
In Abhängigkeit von der Dauer der Arbeiten sind zusätzlich zum Auffanggurt Sitzbretter bzw. Arbeitssitze zu verwenden:
- Bis zu einer Arbeitsdauer (Arbeitszeit zwischen zwei Pausen oder Tätigkeitswechseln) von max. 30 min. ist ein geeigneter Auffanggurt (Arbeitsgurt) ausreichend.
- Bei einer Arbeitsdauer von mehr als 30 min. bis maximal 4 Stunden ist zusätzlich zum Auffanggurt ein Sitzbrett zu verwenden.
- Bei einer Arbeitsdauer von mehr als 4 Stunden ist zusätzlich zum Auffanggurt ein Arbeitssitz mit Lordosenstütze und einer Möglichkeit zur Entlastung der Beine (bspw. Beinschlaufen) zu verwenden.
Witterungsschutz
Ungünstige Witterung umfasst neben der eigentlichen Lufttemperatur und allfälligen Niederschlägen noch die Wirkung von Wind und die Wirkung von Strahlungswärme, die bspw. von einer sonnenbeschienenen Fassade ausgehen kann. Die Arbeitskleidung soll bequem tragbar, gegen Hitze bzw. Kälte geeignet sein und erforderlichenfalls wasserfest (regenfest) sein. Schutzhandschuhe müssen die Haut gegebenenfalls vor Chemikalien (Reinigungsmittel), Kälte und Nässe schützen. Gleichfalls muss in der warmen Jahreszeit auf geeigneten Sonnenschutz und Flüssigkeitszufuhr geachtet werden.
Arbeitsmedizinische Betreuung
Die Beschäftigten sind ausreichend und präventiv von den Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern zu beraten, insbesondere in Bezug auf mögliche Höhenängste, Schwindelgefahr, erhöhtes Thromboserisiko und vor allem über die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsverfahren. Bei der ergonomischen Gestaltung der Arbeitssitze ist auf eine Lordosenstütze, einen allenfalls erforderlichen Anprallschutz für die Beine, sowie eine höhenverstellbare Fußstütze zu achten. Auf Beinfreiheit und Maßnahmen gegen das Abschnüren der Beine muss Rücksicht genommen werden. Die Höhenarbeiterinnen und Höhenarbeiter dürfen weder herunterrutschen noch eingezwängt werden. Bei Arbeiten von länger als 30 min. Dauer ist dies ganz besonders zu beachten.
Aufgrund der Schwere der Arbeit, der Zwangshaltung mit erhöhter Thrombosegefahr und des erhöhten Konzentrationsbedarfs verbunden mit einer schnelleren Ermüdbarkeit, sind zusätzliche Kurzpausen am Vor- und Nachmittag aus arbeitsmedizinischer Sicht zu befürworten. Jedoch wäre auch ein Tätigkeitswechsel nach 30 min. (z.B. Aufräumarbeiten, Überprüfung von Arbeitsmitteln, Durchführung von Materialnachbestellungen) eine Möglichkeit die Belastung zu reduzieren. Zusätzlich wären auch präventive Bewegungsübungen als Ausgleich sinnvoll. Begründung für zusätzliche Kurzpausen oder einen Tätigkeitswechsel ist, dass es bei Beschäftigten, die lange in großen Höhen in einer Position sitzen, zu Durchblutungsstörungen (Thrombosegefahr) kommen kann, die durch den Bewegungsmangel und die „gefesselte“ Sitzposition bedingt sind. Es ist auch der bei Zeiten notwendige Gang auf die Toilette schwieriger und die Arbeit in dieser Zwangsposition in großer Höhe kann auch zu einer zusätzlichen psychischen Belastung führen, weil auch der Handlungsspielraum eingeengt ist.
Höhenarbeiten am Seil - Leitlinie der AUVA
Die Leitlinie der AUVA informiert über Verfahren der seilbasierten Arbeit einschließlich der Arbeitsplatzpositionierung.
Letzte Änderung am: 27.01.2023