Unfallberichte der Arbeitsinspektion
Aus Arbeitsunfällen kann und soll man lernen!
Allgemeines zur Erhebung
Von den Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren werden Arbeitsunfälle nach einheitlichen Vorgaben erhoben. Es werden naturgemäß nicht alle Arbeitsunfälle von den Arbeitsinspektoraten erhoben. Die Arbeitsinspektorate entscheiden, ob ein zur Kenntnis gelangter Arbeitsunfall einer vertieften Erhebung bedarf. Dazu zählen insbesondere Arbeitsunfälle mit dem Verdacht auf schwere Körperverletzung und Arbeitsunfälle bei denen eine Meldung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gemäß § 98 Abs. 1 ASchG erfolgt ist.
Aus Arbeitsunfällen kann man lernen! Die nachstehenden Berichte zeigen neben der Schilderung des Unfalls daher auf, welche Maßnahmen hätten ergriffen werden müssen um den Unfall höchstwahrscheinlich zu verhindern.
Absturz von einem Schwerlastregal
Unfallmeldung: "Ein Arbeiter ist Mittwochfrüh in einer Lagerhalle im Wiener Hafen von einem Schwerlastregal gestürzt und schwer verletzt worden. Der Mann wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus gebracht."
Erhebung durch das Arbeitsinspektorat:
Der als „Team Leader“ eingeteilte Verunfallte wollte eine verklemmte Palette in der vierten Ebene des Hochregallagers händisch einrichten. Zu diesem Zweck hob ein Arbeitnehmer mit dem Stapler den Verunfallten auf einer Palette stehend in die dritte Ebene. Bei den Einrichtarbeiten fiel die verklemmte Palette in die dritte Ebene wo der Verunfallte stand. Dieser stürzte über das an der Rückseite offene Regal ca. 7 m zu Boden.
Beide Arbeitnehmer wurden am im Jahr davor und auch knapp vor dem Unfall nachweislich über die Sicherheitsmaßnahmen unterwiesen. Ein entsprechender Arbeitskorb ist in der Betriebsanlage vorhanden, wurde aber entgegen der Unterweisung nicht verwendet.
Eine korrekte, von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verstandene Untwerweisung ist die Basis der Unfallverhütung, aber alleine nicht ausreichend. Im Betrieb muss auch daruf geachtet werden, dass sie auch eingehalten werden. Gerade Arbeiten zur Beseitigung von Störungen verursachen oftmals Stress, was dazu führen kann, dass in der Hektik der Arbeiten auf die eigene Sicherheit und auch die der Kollegen und Kolleginnen vergessen wird. Bewährt haben sich Methoden der "Besinnung" vor diesen Arbeiten, also gedanklich einen Schritt zurück treten, die Situation und die Gefahren erfassen und erst dann ruhig und besonnen die Arbeiten erntsprechdend der Anweisungen durchzuführen. Diese beginnen immer mit der Herstellung von sicheren Arbeitsbedingungen!
Arbeiter in Zerkleinerungsmaschine geraten
Unfallmeldung: "Arbeiter in Zerkleinerungsmaschine geraten als die Maschine plötzlich startete wurde er in diese hineingezogen und schwer verletzt."
Erhebung durch das Arbeitsinspektorat:
Im Zuge einer Störungsbehebung an einem mobilen Backenbrecher, versuchte ein Arbeitnehmer ein festsitzendes Bewehrungseisen im verklemmten Austragsförderband zu lösen. Nach ersten Erkenntnissen wurde auf Grund einer Störung die Förderbänder am Mobilbrecher stillgesetzt, der Verunfallt stieg offenbar auf das Austragsförderband und beim Lösen des festsitzenden Bewehrungseisens wurde dieser mitgerissen und im Bereich des Magnetscheiders eingeklemmt. Dabei erlitt der Verunfallte nach ersten Mitteilungen Rippen, Schulter und Armbrüche.
Es wurde nach Aussagen offenbar die Fehlermeldung am Display angezeigt, dass der Fülltrichter voll wäre. Daraufhin hat der anwesende Geschäftsführer den Brecher auf „Anlage Aus“ gestellt und eine weitere Person (nicht der Verunfallte) hat nachgesehen ob eine Blockade im Fülltrichter vorliegt. In diesem Moment hat der Verunfallte, aus welchen Grund auch immer, das zwischen Chassis und Austragsförderband steckendes Bewehrungseisen rausholen wollen und hat sich dabei auf das Austragsförderband gestellt bzw.gelegt. Plötzlich lief das Band wieder an und zog den Verunfallten ein.
Es wurde hier entgegen der Bedienungsanleitung gehandelt, in der angeführt wird, dasss bei Arbeiten an und in der Anlage, an den Förderbändern, der Hauptantrieb (Dieselmotor) abzuschalten ist – also nicht nur die Anlage an sich. Die Betätigung des „Anlagen Aus“-Knopfes bewirkt nicht die Abschaltung des Hauptantriebs, die Stromversorgung der Motoren und Steuerung war somit noch weiter gegeben, somit der Wiederanlauf jedertzeit möglich war.
Mauer stürzte auf Arbeiter
Unfallmeldung: "Auf einem Firmengelände eines Entsorgungsbetriebes stürzte eine Abgrenzungsmauer plötzlich um, und begrub zwei Arbeiter unter sich; diese erlitten schwere Verletzungen"
Erhebung durch das Arbeitsinspektorat:
Am Betriebsgelände der ***-GmbH wird eine neue Lagerhalle errichtet. Im Zuge des Bodenaushubes für die anstehenden Fundamentierungsarbeiten wurde eine bestehende Stützmauer für die Stabilisierung der angrenzenden Gemeindestraße freigelegt. Die Stützmauer mit einer Höhe von 1,3 m und einer Stärke von 0,2 m wurde ca. 0,7 m auf einer Länge von ca. 50 m untergraben.
Bei Markierungsarbeiten direkt an der Sützmauer und gleichzeitig durchgeführten Schrämmarbeiten mittels Tieflöffelbagger an der Mauer, kam es zum Versagen des Maueruntergrundes und ein Teil des freigelegten Mauerwerks kippte auf einer Länge von ca. 20 m in Richtung der beiden verunfallten Arbeitnehmer und fügte ihnen erhebliche Verletzungen zu.
Die gefahrbringenden Bodenverhältnisse bzw. die sonstigen Einbauten wurden vor Durchführung der Erdarbeiten nicht ermittelt. Auch wurde die Standsicherheit des bestehenden Bauwerks (Mauerwerk) nicht durch eine fachkundige Person geprüft und es wurden auch keine Sicherungsmaßnahmen hinsichtlich Stabilisierung vorgenommen.
Seitens der Bauherrin war kein Planungs- und Baustellenkoordinator bestellt, kein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und keine Unterlage für spätere Arbeiten ausgearbeitet, obwohl die Voraussetzung nach dem BauKG dafür gegeben ist.
Arbeitnehmer wird von einem Stapel Lärchenholz erschlagen
Erhebung durch das Arbeitsinspektorat:
Um Bretter hobeln zu können, wurden vor einer eingehausten Hobelmaschine ein Stapel Bretter (ca. 6,0m x 1,0m x 1,5m) auf sogenannten „Zimmererböcken“ abgelegt. Dieser Stapel blieb auch kurzzeitig stehen. Vermutlich aufgrund des Gewichts der Lagerung (mind. 5 Tonnen) gaben die Zimmerböcke unter der Überlastung nach kurzer Zeit nach.
Der Verunfallte ging zu diesem Zeitpunkt zwischen den beiden Holzstapel hindurch um ein Kabel an eine Steckdose anzustecken. In diesem Moment neigte sich der Holzstapel durch das Versagen der Zimmerböcke und verschüttete den Arbeitnehmer.
Lagerungen müssen so erfolgen, dass Arbeitnehmer durch das Lagergut nicht gefährdet oder beeinträchtigt werden können, wobei insbesondere Bedacht zu nehmen ist auf die Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen.
Offene Gasflasche führte zu Brand in Kaffeehaus
Beim Wechseln einer vermeintlich leeren Gasflasche in einem Kaffeehaus kam es zu einer Stichflamme, die einen Brand auslöste und 5 Personen verletzte:
Erhebung durch das Arbeitsinspektorat:
Gegen 17.50 Uhr brach in der Küche des „Cafe R**“ ein Brand aus. Ein Gesellschafter der GmbH, Herr S*, hatte die Absicht, den mittels Flüssiggas betriebenen Fritter in Betrieb zu nehmen. Er betätigte hierzu den Starter. Da die Beheitung des Fritters nicht zündete nahm er an, dass die 11 kg Propangasflasche leer ist und wollte diese wechseln. Er schloss die vermeintlich leere Flasche ab um eine Volle anzuschließen, ohne allerdings die Gaszufuhr an der Flasche zu schließen. Nach Abnahme des Anschlussschlauches strömte daher Gas aus und entzündete sich vermutlich beim unmittelbar daneben sich in Betrieb befindlichen Gasherd. Herr S* und andere in der Nähe befindlichen Arbeitnehmer versuchten den Brand mittels mehreren Feuerlöschern bis zum Eintreffen der Feuerwehr zu löschen. Dabei erlitten vier Personen Rauchgasvergiftungen und Brandverletzungen. Ein Koch wurde beim Sprung aus dem Fenster (Erdgeschoss) an der Hand verletzt. Die Küche wurde durch den Brand vollständig zerstört.
Wie hätte der Flaschenwechsel zu erfolgen gehabt:
Bei Flaschenwechsel den Regleranschluß erst dann lösen, wenn das Flaschenventil vollständig (im Uhrzeigersinn) zugedreht ist. Der Druckregler muß gut dichtend angeschlossen werden. Auf vorhandenen Dichtring achten. Nach jeden Flaschenwechsel muß die Dichtheit des Regleranschlusses mit schaumbildenden Mitteln (z.B. Seifenwasser) geprüft werden.
Arbeitsunfall bei Reparaturarbeiten an einer Presse
Ein Arbeitnehmer wurde bei der Inbetriebnahme einer Presse eingeklemmt und tödlich verletzt.
Arbeitsunfall bei Reparaturarbeiten an einer Presse (PDF, 0,1 MB)
Arbeitsunfall mit einer Hubarbeitsbühne
Ein Malerunternehmen führte Arbeiten mit einem Fassadensteiger (Teleskop-Hubarbeitsbühne) durch. Zwei Arbeitnehmer wollten von der Arbeitsplattform aus in einer Höhe von ca. 6 Metern Fensterläden aushängen und fuhren dazu das Teleskop ca. 7 Meter weit aus. Plötzlich brach einer der vier Stützfüße, die Hubarbeitsbühne neigte sich zu Seite und die beiden Arbeitnehmer stürzten etwa 6 Meter aus dem Korb heraus ab.
Arbeitsunfall mit einer Hubarbeitsbühne (PDF, 2,3 MB)
Absturz bei Dacharbeiten
Das Arbeitsinspektorat wurde von der Polizei über einen Arbeitsunfall verständigt, bei dem ein Arbeitnehmer aus etwa zehn Metern Höhe abgestürzt ist.
Unfallbericht Absturz bei Dacharbeiten (PDF, 3,0 MB)
Tödliche Verletzungen nach Sturz in eine Kartonagenpresse
Das Arbeitsinspektorat wurde von der Polizei über einen Arbeitsunfall verständigt, bei dem ein Arbeitnehmer in eine Kartonagenpresse gestürzt ist.
Bei der Kartonagenpresse (Schneckenverdichter) kam es im Einwurfschacht zu einer Blockade durch die eingeworfenen Kartonagen. Der Arbeitnehmer hat daraufhin versucht, mit einer Stahlstange (2,5 m lang, Durchmesser etwa 5 cm) diesen Stau zu beheben, in dem er wahrscheinlich Material nachdrückte oder durch stochern versucht hat, die Blockade zu beheben.
Tödliche Verletzungen nach Sturz in eine Kartonagenpresse (PDF, 0,1 MB)
Tödliche Verletzungen nach Absturz mit Kleinbagger
Das Arbeitsinspektorat wurde von der Polizei über einen Arbeitsunfall verständigt, bei dem ein Arbeitnehmer bei Hebearbeiten an einem entleerten Schwimmbecken mit einem Bagger vom Beckenrand in das Schwimmbecken gestürzt ist.
Tödliche Verletzungen nach Absturz mit Kleinbagger (PDF, 0,1 MB)
Arbeitsunfall einer jugendlichen Arbeitnehmerin an einer Gesenkbiegepresse
Dem Arbeitsinspektorat wurde von der Polizei ein Arbeitsunfall in einem Metall verarbeitenden Betrieb gemeldet. Dabei wurde eine jugendliche Arbeitnehmerin an beiden Händen schwer verletzt.
Die jugendliche Hilfsarbeiterin (16 Jahre alt zum Unfallzeitpunkt) hatte den Auftrag, an einer Gesenkbiegepresse U-Profile herzustellen. Nach einer kurzen Einweisung in die Arbeit durch den Arbeitgeber und der Fertigung einiger Probewerkstücke führte die Arbeitnehmerin die Arbeit dann an der Gesenkbiegepresse unbeaufsichtigt durch. Wenige Zeit nach Beginn der Arbeiten gelangte sie mit beiden Händen während des Pressvorgangs zwischen Oberwerkzeug und Werkstück. Die Arbeitnehmerin erlitt dabei Knochenbrüche und Quetschungen an beiden Händen.
Arbeitsunfall einer jugendlichen Arbeitnehmerin an einer Gesenkbiegepresse (PDF, 0,1 MB)
Arbeitsunfall mit missbräuchlich verwendeten Einweghebeband
Auf einer Baustelle sollten GFK-Rohre mit einem Durchmesser von 60 cm und einer Länge von 6,0 m verlegt werden. Die Rohre wurden auf der Baustelle bis zum Einbau zwischengelagert. Vom Zwischenlagerplatz wurden sie mit einem Bagger zum Heben von Einzellasten zur Einbaustelle transportiert. Für diesen Transport wurden die Rohre mit zwei Hebebändern im Schnürgang angeschlagen.
An der Einbaustelle wurde nun festgestellt, dass das zu verbauende Rohr vor dem Einbau um 180° gedreht werden muss, um die Muffe an die richtige Position zu bringen. Dazu wurden die zwei Hebebänder, welche für den Transport verwendet wurden, gelöst und das Rohr mit nur einem Hebeband mittig wieder im Schnürgang angeschlagen und hochgehoben. Anschließend wollte ein Arbeitnehmer das Rohr um die erforderlichen 180° in die richtige Einbausituation drehen. Bei diesem Drehvorgang riss das Hebeband ab, das Rohr stürzte auf den Arbeitnehmer und verletzte ihn schwer.
Arbeitsunfall wegen ungeeignetem Anschlagmittel (PDF, 0,4 MB)
Sturz mit Stehleiter
Dem Arbeitsinspektorat wurde von einer Polizeiinspektion ein schwerer Arbeitsunfall auf einer Baustelle in einem Einkaufszentrum gemeldet. Ein Arbeitnehmer ist mitsamt einer Stehleiter umgefallen und zog sich dabei lebensgefährliche Verletzungen im Gesicht-Hals-Bereich zu.
Arbeitsunfall mit Stehleiter (PDF, 0,1 MB)
Arbeitsunfall bei Schalungsarbeiten
Dem Arbeitsinspektorat wurde von einer Polizeiinspektion ein schwerer Arbeitsunfall auf der Baustelle eines Pflegeheims gemeldet. Es wurde ein Arbeitnehmer von einer umstürzenden Schalungswand getroffen und schwer verletzt.
Arbeitsunfall bei Schalungsarbeiten (PDF, 0,7 MB)
Arbeitsunfall bei der Manipulation von Rollcontainern
Rollcontainer werden für die Manipulation von Waren in Filialen von Einzelhandelsketten nahezu in der gesamten logistischen Kette eingesetzt. In einem dieser Unternehmen wurde vom Arbeitsinspektorat eine in zeitlicher Hinsicht auffällige Häufung von Arbeitsunfällen mit Fußverletzungen beobachtet. Die Analyse zweier Unfälle ergab, dass sich die Arbeitsunfälle im Arbeitsbereich der Warenmanipulation mit Rollcontainern ereigneten und durchwegs Arbeitnehmerinnen betroffen haben.
Arbeitsunfall bei der Manipulation von Rollcontainern (PDF, 0,1 MB)
Arbeitsunfall mit Minibagger wegen demontierter Fahrerkabine
Ein Arbeitnehmer eines Baubetriebes war auf einer Baustelle eines Alten- und Pflegeheimes mit Abbrucharbeiten beschäftigt. Für diese Arbeiten wurde ein Minibagger verwendet. Der Minibagger wurde am Beginn der Abbrucharbeiten mit einem Turmdrehkran auf einen Balkon im 2. Obergeschoß (OG) gehoben. Im Zuge der Abbrucharbeiten wurde das Stiegenhaus vom 2. OG über das 1. OG bis in das Erdgeschoß befahren.
Im Zuge der Erhebungen nach dem Arbeitsunfall durch das Arbeitsinspektorat waren deutliche Fahrspuren an allen Stiegenläufen und an den Stiegenhausmauern erkennbar.
Arbeitsunfall mit Minibagger wegen demontierter Fahrerkabine (PDF, 0,1 MB)
Arbeitsunfall bei Abbrucharbeiten
Durch einen Brand wurde eine Werkshalle zur Herstellung von Leimbindern zur Gänze zerstört. Bei den Aufräumungsarbeiten war ein Arbeitnehmer damit beschäftigt, Armierungsstahl aus dem Abbruchmaterial auszusortieren. Zu diesem Zeitpunkt war ein Baggerfahrer gerade dabei, ein ca. 4 m langes Betonsäulenstück aus dem Abbruchmaterial zu ziehen. Bei diesem Vorgang schnellte ein Armierungsstahl (Länge 8,1 m, Durchmesser 30 mm) gegen den sich in der Nähe befindlichen Arbeitnehmer, der vom Armierungsstahl im Brustbereich getroffen wurde und ein schweres Toraxtrauma, Bauchverletzungen und einen Leberriss erlitt.
Arbeitsunfall bei Abbrucharbeiten (PDF, 1,6 MB)
Arbeitsunfall beim Abstellen von Sattelanhängern
Ein geschäftsführender Gesellschafter eines Unternehmens war damit beschäftigt, vier Sattelanhänger zu mehreren bereits abgestellten Sattelanhängern zu stellen. Der verunfallte geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer führte in der Nähe Grabungsarbeiten durch. Gegen 13:30 Uhr begann der Geschäftsführer mit dem Abstellen des letzten Sattelanhängers. Zu diesem Zweck stieg er aus dem Führerhaus des Sattelzugfahrzeuges, um die bereitgelegten Betonplatten unter die Anhängerstützen legen. Dabei sah er, dass der Anhänger noch nicht parallel zum bereits abgestellten Anhänger stand. Er stieg nochmals in das Zugfahrzeug und fuhr mit dem Kraftfahrzeug ca. 1,5 m bis 2 m vor und wieder zurück. Dabei winkelte er das Zugfahrzeug stark nach rechts ab. Beim Zurückschieben bemerkte er plötzlich (durch den rechten Außenspiegel), dass rechts, im vorderen Bereich des Anhängers ein Mensch herausfiel. Aufgrund der Kleidung erkannte er auch sofort, dass es sich beim Verunfallten um seinen Mitarbeiter handelte.
Arbeitsunfall beim Abstellen von Sattelanhängern (PDF, 0,1 MB)
Arbeitsunfall bei Holzernte mittels Harvester
Ein Arbeitnehmer war mit Forstaufräumungsarbeiten mittels eines zu einem Harvester (Holzerntemaschine) umgerüsteten Mobilbaggers beschäftigt. Bei den Aufräumungsarbeiten riss die Sägekette und ein Kettenglied durchschlug die Frontscheibe des Baggers, bohrte sich in den Oberkörper des Fahrzeugführers, durchdrang die Lunge und blieb knapp oberhalb des Herzens stecken.
Der Verunfallte überlebte diesen Unfall nur durch eine glücklicherweise perfekt funktionierende Rettungskette, welche von einem zufällig vorbeifahrenden Mountainbiker eingeleitet wurde.
Arbeitsunfall bei Holzernte mittels Harvester (PDF, 0,1 MB)
Arbeitsunfall durch lockeren Ladestellenschranken eines Bauaufzuges
Auf einer Baustelle wurde für den Material- und Personentransport ein Bauaufzug aufgestellt. Die Be- und Entladestellen des Bauaufzuges am Fassadengerüst waren anstelle der erforderlichen Gerüstwehren mit "Ladestellenschranken" des Aufzugherstellers gegen Absturz gesichert.
Beim Überstieg von der Dachfläche auf das Gerüst stützte sich ein Arbeitnehmer auf den geschlossenen Ladestellenschranken der obersten Gerüstlage. Dabei löste sich die Schraubensicherung des Schrankens und der Arbeitnehmer stürzte mitsamt Schranken ca. 12 m kopfüber in die Tiefe. Beim Aufprall auf eine LKW-Ladebordwand erlitt der der Arbeitnehmer tödliche Verletzungen.
Arbeitsunfall durch lockeren Ladestellenschranken eines Bauaufzuges (PDF, 0,1 MB)
Arbeitsunfall an Blechbiegmaschine zufolge unzureichender Schutzmaßnahmen
Beim Herstellen von Rohrschüssen (Rohrhülsen) geriet ein Arbeitnehmer mit der linken Hand in die Biegewalzen einer Zweiwalzenbiegemaschine. Aufgrund der schweren Verletzung war es erforderlich, ihm drei Finger zu amputieren.
Für den Herstellungsvorgang muss das Werkstück (Blechteil) von Hand aus der Biegemaschine zugeführt werden. Bei Toleranzabweichungen der Blechqualitäten kann es zu einer Überlappung der eingerollten Blechschüsse kommen, sodass ein anschließender Schweißvorgang nicht mehr möglich ist. Es ist dann Aufgabe des Arbeitnehmers, diesen Ausschuss-Teil bei stillstehender Walze zu entfernen.
Um ein Überlappen des Stoßens des Bleches zu vermeiden, dürfte der Verunfallte bei der noch laufenden Maschine nachgegriffen haben und geriet dabei mit dem Handschuh in die Einlaufstelle der beiden Walzen, in der die Hand des Arbeitnehmers erfasst wurde. Eine an der Maschine vorhandene Reißleine zum Not-Ausschalten des Maschinenstillstandes wurde zu spät betätigt.
Arbeitsunfall an Blechbiegmaschine zufolge unzureichender Schutzmaßnahmen (PDF, 0,5 MB)
Arbeitsunfall bei Störungsbeseitigung an einer Umspulanlage
Ein Arbeitnehmer führte allein Arbeiten an einer Umspulanlage für Bandbleche durch. Beim Abspulen von einer großen Rolle (Großcoils) auf eine kleinere Rolle (Kleincoils) an der Blechabrollmaschine hat der Arbeitnehmer während des Automatikbetriebes mit den Händen an der rotierenden Aufrollhaspel hantiert, um ein unregelmäßiges Verlaufen des Blechbandes zu korrigieren.
Der Arbeitnehmer wurde dabei vom rotierenden Blech erfasst und vom abzurollenden Blech am ganzen Körper eingerollt. Ein in der Nähe anwesender Arbeitnehmer hörte die Hilfeschreie, stoppte die Maschine mit dem Notaustaster und befreite den Verunfallten. Der Verunfallte erlitt dabei schwerste innere Verletzungen.
Arbeitsunfall bei Störungsbeseitigung an einer Umspulanlage (PDF, 1,0 MB)
Arbeitsunfall durch falsch dimensioniertes Arbeitsgerüst
Im Zuge von unterirdischen Kanalsanierungsarbeiten sollten Arbeitnehmer eines Bauunternehmens einen Schlauch in den zu sanierenden Kanal einbringen. Beim Sanierungsverfahren ("Schlauchrelining-Verfahren") wird ein konfektionierter, kunstharzgetränkter Gewebeschlauch in den Kanal eingebracht, welcher dann bündig an die Rohrwandung des Kanalrohres gepresst und anschließend ausgehärtet wird.
Für diese Arbeiten wurde ein Gerüst aufgebaut. Die Gesamthöhe des Gerüsts betrug ca. 4,7 m, wobei in 2,2 m Höhe eine Arbeitsebene eingezogen war. In 4,7 m Höhe befand sich eine motorbetriebene Umlenkrolle.
Der Schlauch sollte nun aus dem LKW durch das Gerüst und über die Umlenkrolle eingebracht werden. Für diesen Arbeitsvorgang befanden sich zwei Arbeitnehmer auf dem Gerüst. Beim Aufziehen des Schlauches auf das Gerüst kam es zufolge des Schlauchgewichts zu einem Schrägzug auf das Gerüst und dieses stürzte mit den beiden Arbeitnehmern um. Die beiden Arbeitnehmer erlitten Rückenverletzungen und mussten mit dem Notarztwagen ins Krankenhaus gebracht werden.
Arbeitsunfall durch falsch dimensioniertes Arbeitsgerüst (PDF, 0,1 MB)
Arbeitsunfall durch ungenügende Unterweisung der Arbeitnehmer
In einem großen Regionallager eines Handelsunternehmens waren Arbeitnehmer eines Montagebetriebes mit der Erweiterung eines Kühlraumes beschäftigt.
Die Vergrößerung erfolgte mit vorgefertigten Wand- und Deckenelementen in Sandwich-Bauweise. Nach Aufstellung der Wandelemente erfolgte die Verlegung der Deckenelemente in einer Höhe von ca. 6,7 m, wobei diese zum Teil auf die Wandelemente aufgelegt und zum Teil an von der Betondecke abgehängten T‑Profilen, welche aus Metall bestanden, befestigt wurden.
Bei der Vermessung eines verlegten Deckenelementes für die Verlegung eines weiteren Elementes, wobei sich drei Arbeitnehmer auf dem Deckenelement befanden, löste sich dieses Element aus der Verankerung und die drei Arbeitnehmer und das Deckenelement stürzten zu Boden. Die drei Arbeitnehmer erlitten durch den Absturz schwere Verletzungen.
Arbeitsunfall durch ungenügende Unterweisung der Arbeitnehmer (PDF, 0,1 MB)
Arbeitsunfall zufolge unsachgemäßer Lagerung von Fertigteilen
Auf einer Baustelle mussten Hauswandelemente in Form von Fertigteilelementen versetzt werden. Bei der Durchführung dieser Arbeiten waren verschiedene Unternehmungen und zwar ein Fertigteilbetrieb, ein Kranunternehmen und ein Bauunternehmen beteiligt.
Beim Versuch, ein freistehendes, ungesichertes 1,56 Tonnen schweres, Fertigteilelement mit dem Mobilkran zu transportieren, fiel dieses um. Ein Arbeitnehmer wurde zwischen dem umfallenden Fertigteil und einem daneben stehendes Fertigteilelement am Kopf eingeklemmt. Er erlitt dabei schwere Verletzungen.
Arbeitsunfall zufolge unsachgemäßer Lagerung von Fertigteilen (PDF, 0,1 MB)
Arbeitsunfall - Explosion in einem Stahlwerk
In einem Stahlwerk wurde in eine metallische Reststahlkokille eine kleine Menge Reststahl eingegossen. Die Höhe dieser Kokille betrug 1,2 m, der Querschnitt 0,6m mal 0,6m. Beim Abkühlen zerfällt die glasige Schlacke in der Kokille in eine pulverartige Masse. Dieses stark hygroskopische Material nimmt Feuchtigkeit aus der Luft auf.
Nach dem Abkühlen wurde die Kokille nicht entsprechend der Arbeitsanweisung geleert, sondern nochmals befüllt. Durch das Einfüllen von flüssigem Reststahl in den verbleibenden Raum der Kokille wurde die Feuchtigkeit, welche sich in der pulverartigen Masse gesammelt hatte, eingeschlossen. Dieses Wasser änderte binnen Sekundenbruchteilen den Aggregatzustand, wurde gasförmig und dehnte sich entsprechend der Temperatur der Flüssigphase (ca. 1500°C) aus. Die spontane Volumsvergrößerung, verbunden mit einer Knallgasexplosion zufolge des dabei ablaufenden Zersetzungsprozesses des Wasserdampfes, bewirkte, dass der flüssige Stahl explosionsartig aus der Kokille austrat.
Arbeitsunfall - Explosion in einem Stahlwerk (PDF, 0,1 MB)
Arbeitsunfall - Explosion in einem Ammoniak-Wäscher
Um Geruchsbelästigungen durch Undichtheiten an einer Ammoniak-Kälteanlage zu verhindern, wird die Raumluft des Kältemaschinenraumes in einen Nasswäscher mit 600 Liter fassendem Umlaufbehälter geleitet, in dem sich der Ammoniak in Wasser löst. Dabei entsteht eine basische Ammoniak-Wasser-Lösung (Salmiakgeist).
Zur Neutralisation dieser Lösung wurde Zitronensäure zugesetzt, wodurch leicht entsorgbarer Kunstdünger ausfällt. Dies hat aber dann zu einer leicht sauren Lösung geführt, wodurch es in einem Zeitraum von ca. einem halben Jahr zur Bildung von Schimmelpilz und anderen organischen Ablagerungen (Bakterien) gekommen ist. Dies führte dann wiederum zu Geruchsbelästigungen, wodurch diese hygienisch bedenkliche Verschmutzung bemerkt wurde.
Diese sollte nun auf Anraten des Chemikalienlieferanten durch Desinfizieren mit einer Natriumhypochloritlösung, anschließendem Reinigen und Spülen mit Wasser und Neubefüllen mit Wasser unter Zugabe eines Bakterizides behoben werden.
Arbeitsunfall - Explosion in einem Ammoniak-Wäscher (PDF, 0,1 MB)
Letzte Änderung am: 20.02.2020