Beleuchtung von Arbeitsräumen
Arbeitsräume sind mit einer möglichst gleichmäßigen, farbneutralen, künstlichen Beleuchtung auszustatten.
Bei der Beleuchtung eines Arbeitsplatzes ist zu beachten, dass die
- Allgemeinbeleuchtung mindestens 100 Lux beträgt, und
- die Arbeitsplatzbeleuchtung entsprechend der Sehaufgabe angepasst wird.
Zu vermeiden sind:
- Blendung
- Flimmern
- große Helligkeitsunterschiede
Siehe dazu: Arbeitsplatzevaluierung - Arbeitsplatzbeleuchtung
Lichtschalter müssen bei Ein- und Ausgängen, leicht zugänglich, angeordnet sein.
Von Leuchten darf keine Verletzungsgefahr ausgehen.
Informationen zur Auswahl der richtigen Beleuchtung in einer Arbeitsstätte finden sich z.B. in der ÖNORM EN 12464-1 Licht und Beleuchtung; Beleuchtung von Arbeitsstätten
Letzte Änderung am: 14.04.2020