Blei

Durch Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2024/869 werden die biologischen Grenzwerte für Blei gesenkt und es treten bei der Gesundheitsüberwachung gegenüber Blei exponierter Arbeitnehmer:innen ab 9.4.2026 Sonderbestimmungen in Kraft.  

Weiterführende Informationen zu den Untersuchungen finden Sie auf der Seite „Einwirkungen durch Blei, seine Legierungen oder Verbindungen“

Letzte Änderung am: 03.04.2026