Amtssignatur – Bildmarke
Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG).
Die Arbeitsinspektion verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:

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Letzte Änderung am: 14.07.2025