Amtssignatur – Bildmarke
Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG).
Die Arbeitsinspektion verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:
Bildmarke (gesichert)
Letzte Änderung am: 19.01.2020