Verifizierung von Amtssignierten Schriftstücken in der Arbeitsinspektion
Die Echtheit von amtssignierten Schriftstücken kann überprüft werden.
Die Arbeitsinspektion bietet den EmpfängerInnen von Ausdrucken von amtssignierten Schriftstücken der Arbeitsinspektion folgende Möglichkeiten zur Echtheitsprüfung:
- Postalische Zusendung an die Eingangsstelle des Arbeitsinspektorats, dass das Schriftstück erstellt hat oder persönliche Abgabe des Schreibens in der Eingangsstelle des Arbeitsinspektorats.
- Zusendung mittels Fax an die Eingangsstelle des Arbeitsinspektorats, dass das Schriftstück erstellt.
- Zusendung des eingescannten Schriftstückes als E-Mail an die Mailadresse der Eingangsstelle des Arbeitsinspektorats, dass das Schriftstück erstellt hat, oder direkt an die Mailadresse des Sachbearbeiters, der Sachbearbeiterin, die dem Briefkopf entnommen werden kann.
Die Adressen, Faxnummern und E-Mail-Adressen der Eingangsstellen der Arbeitsinspektorate finden sie im Bereich Standorte, Zuständigkeit unter Kontakt, Service.
Die/der Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter prüft, ob es sich bei dem Dokument um ihre/seine Erledigung handelt, und beantwortet die Anfrage im Fall der positiven Prüfung mit: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der angegebenen Behörde und ist inhaltlich unverändert." mit schriftlicher Erledigung. Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der angegebenen Behörde nicht verifiziert werden."
Für die Durchführungsdauer einer solchen Überprüfung sichert die Arbeitsinspektion eine Erledigung innerhalb von 1 bis maximal 2 Wochen zu.
Das Erkennungsmerkmal eines amtssignierten Schriftstückes ist der Signaturblock am Ende des Schriftstückes. Wesentlicher Bestandteil des Signaturblockes auf den Schreiben der Arbeitsinspektion ist die Bildmarke der Arbeitsinspektorate:
Letzte Änderung am: 19.01.2020