Gesetzesanpassungen

Durch das Berufskrankheiten-Modernisierungsgesetz, welches rückwirkend ab März in Kraft getreten ist, wurden vier neue Berufskrankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen. Außerdem wurde die Liste neu strukturiert. Hier ein Überblick über die wichtigsten Informationen.

Modernisierung der Berufskrankheitenliste: Was hat sich geändert?

In Österreich sind Berufskrankheiten (BK) im § 177 ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) geregelt. Die Liste der Berufskrankheiten (BK-Liste), also jene Erkrankungen, die durch Ausübung der beruflichen Tätigkeit verursacht sind, findet sich in Anlage 1 zum ASVG. Folgende vier Krankheiten wurden durch das Berufskrankheiten-Modernisierungsgesetz mit März in die BK-Liste aufgenommen:

  • Hypothenar-/Thenar-Hammersyndrom (eine Gefäßschädigung und damit einhergehende Durchblutungsstörung der Hand, die durch schlagende Bewegungen verursacht wird und beispielsweise bei Handwerker:innen auftritt)
  • fokale Dystonien bei Instrumentalmusiker:innen (eine neurologische Erkrankung, die zu Muskelkrämpfen bzw. Bewegungsstörungen führt)
  • Plattenepithelkarzinom und aktinische Keratosen (eine Form von Hautkrebs bzw. dessen Vorstufe) der Haut durch UV-Exposition sowie
  • Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs) nach Asbestexposition.

Diese vier Krankheiten werden in Deutschland schon seit einigen Jahren als Berufskrankheiten anerkannt. Wenn man sich die Zahlen dazu in Deutschland ansieht, kann davon ausgegangen werden, dass die BK „Plattenepithelkarzinom und aktinische Keratosen der Haut durch UV-Exposition“ wohl mit Abstand den größten Anteil an Neumeldungen und Neuanerkennungen ausmachen wird. Immerhin wurden 2023 in Deutschland 3.517 Fälle von Plattenepithelkarzinomen und aktinischen Keratosen, ausgelöst durch UV-Exposition, als Berufskrankheit anerkannt. Erfahrungsgemäß bedeutet dies für Österreich ca. 1/10, also ca. 350 Anerkennungen pro Jahr. 

Abgesehen von der Neuaufnahme der vier oben angeführten Berufskrankheiten wurde die BK-Liste auch komplett neu strukturiert, um sie übersichtlicher zu gestalten. Die Berufskrankheiten werden nun in acht Gruppen unterteilt:

  • Erkrankungen der Atemwege und der Lunge
  • Erkrankungen der Haut
  • Infektionskrankheiten, Erkrankungen durch Parasiten, Tropenkrankheiten
  • Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates
  • Durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten
  • Durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten
  • Maligne Erkrankungen und
  • Sonstige

 

Der Vollständigkeit halber wird noch darauf hingewiesen, dass mangels praktischer Relevanz Erkrankungen durch Thomasschlackemehl aus der BK-Liste gestrichen worden sind, da das Thomasverfahren zur Stahlherstellung seit vielen Jahren nicht mehr angewendet wird und daher auch Thomasschlackenmehl als Düngemittel nicht mehr zum Einsatz kommt.

Mehr Informationen auf den Webseiten der Arbeitsinspektion oder der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA).


Letzte Änderung am: 23.07.2024