Aufgaben der Arbeitsinspektion
Die Arbeitsinspektion überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der arbeitenden Menschen in den Betrieben.
- Wir nehmen als Partei unsere Aufgaben im Genehmigungs- und Ausnahmeverfahren wahr.
- Wir informieren und beraten rechtsverbindlich und unentgeltlich in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit.
- Im Rahmen unseres Wirkungsbereiches vermitteln wir bei widerstreitenden Interessen in der Arbeitswelt.
- Wir ermitteln bei Arbeitsunfällen und Beschwerden über Missstände.
- Wir sind an nationalen und internationalen Projekten im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit beteiligt.
- In Vorträgen, Schulungen und Diskussionen wirken wir bei der Aus- und Weiterbildung von Verantwortlichen im Arbeitsschutz mit.
- Wir sensibilisieren durch unser Wirken die Gesellschaft für die Fragen der Sicherheit und der Gesundheit bei der Arbeit.
Vorschriften zum Schutz von arbeitenden Menschen regeln z.B.
- den Einsatz gefährlicher Maschinen und Werkzeuge,
- den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen wie z.B. giftigen oder entzündlichen Chemikalien,
- Belastungen durch Arbeitsvorgänge und andere Einwirkungen wie z.B. Lärm,
- Einrichtungen zur Gefahrenverhütung,
- die Unterweisung und Untersuchungen,
- die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsräumen und sanitären Anlagen,
- die Arbeitsbedingungen von Jugendlichen und Schwangeren,
- Arbeitszeit und Arbeitsruhe.
Letzte Änderung am: 18.08.2022