Leichte Sprache

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbringen bis zu ihrer Pension sehr viel Zeit auf ihrem Arbeitsplatz. Das Ziel des Arbeitsschutzes ist es, Krankheiten und Unfälle, die aufgrund der Arbeit entstehen könnten, zu verhindern und alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen.

Ziel des Arbeitsschutzes

  • Weniger Unfallgefahr am Arbeitsplatz
  • Schutz vor Berufskrankheiten (z.B. Schwerhörigkeit durch Lärm)
  • Schutz vor arbeitsbedingten Erkrankungen (z.B. Rückenschmerzen durch falsches Heben und Tragen)

Auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist es wichtig, dass ihre Beschäftigten gesund bleiben und sich wohl fühlen, damit sie dem Unternehmen erhalten bleiben. Hohe Schutzstandards führen langfristig zu Wettbewerbsvorteilen.


Im Mittelpunkt steht immer die Prävention (Vorsorge). Es braucht also Maßnahmen, bevor es überhaupt zu Beeinträchtigungen kommt. Um die Sicherheit aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten, gibt es einige Gesetzesvorschriften. Zum Beispiel für diese Bereiche:

  • Wie müssen Arbeitsräume und Arbeitsplätze gestaltet sein?
  • Wie müssen Arbeitsmittel (Maschinen, Werkzeuge etc.) aussehen und beschrieben werden?
  • Was ist beim Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen zu beachten? (z.B. giftige Chemikalien)
  • Was muss man bei der Arbeitsorganisation berücksichtigen? (z.B. psychische und körperliche Belastungen)
  • Werden Arbeitszeiten und Ruhepausen eingehalten?
  • Wie sehen die Arbeitsbedingungen von Jugendlichen und schwangeren Arbeitnehmerinnen aus?


Was macht die Arbeitsinspektion?

  1. Über 300 Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren kontrollieren kostenlos in ganz Österreich, ob Arbeitsschutzgesetze in Betrieben und auf Baustellen eingehalten werden. Die Kontrolle von Gesetzen ist wichtig, damit diese auch wirklich eingehalten werden.

  2. Neben der Kontrolle geht es der Arbeitsinspektion aber vor allem auch um Beratung über Arbeitsschutz, damit Gefährdungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gar nicht erst entstehen können. Unser Motto: „Gute Beratung – Faire Kontrolle“.

  3. Wenn in Österreich ein neuer Betrieb eröffnet wird, gibt es davor ein Genehmigungsverfahren. Die Arbeitsinspektion achtet darauf, dass in diesem Verfahren alle Regeln des Arbeitsschutzes eingehalten werden. Zum Beispiel: Gibt es eine Absaugung von gefährlichen Arbeitsstoffen? Oder: Ist im Notfall ein sicheres Verlassen der Arbeitsstätte möglich?  

Je früher ein Betrieb notwendige Schutzmaßnahmen umsetzt, desto kostengünstiger. 


Wann melde ich mich bei der Arbeitsinspektion?

Du bist Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und hast eine Beschwerde über Arbeitsbedingungen?

Du bist Arbeitgeber oder Arbeitgeberin und hast Fragen zur Umsetzung des Arbeitsschutzes in deinem Betrieb?

Melde dich beim zuständigen Arbeitsinspektorat per Telefon oder per Mail und wir helfen dir gerne weiter!

Die Zuständigkeit richtet sich nach der Lage der Arbeitsstätte oder der Baustelle. Wenn du zum Beispiel in Linz arbeitest, dann ist das Arbeitsinspektorat Oberösterreich Ost für dich zuständig. Oder wenn du auf einer Baustelle in Wien arbeitest, dann ist das Arbeitsinspektorat für Bauarbeiten für dich zuständig.

Informationen über Standorte und Kontakte der Arbeitsinspektorate findest du unter: https://www.arbeitsinspektion.gv.at/standorte

Wusstest du? Jeder Betrieb muss von einer Sicherheitsfachkraft und von einer Arbeitsmedizinerin oder einem Arbeitsmediziner betreut werden. Diese beraten die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber über Fragen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Für Arbeitsstätten mit bis zu 50 Beschäftigten bietet die AUVA eine kostenlose Betreuung an, zu der man sich hier anmelden kann: AUVAsicher



Letzte Änderung am: 02.09.2024