Elektronische Übermittlung

Ab sofort ist es möglich die Meldeformulare der Arbeitsinspektion nicht nur via E-Mail oder postalisch, sondern direkt in elektronischer Form der Arbeitsinspektion zu übermitteln.

Anleitung:

Auf der ersten Seite jedes Formulars befindet sich nunmehr das Auswahlfeld „Übermittlungsart“ das die Auswahl zwischen „postalischer“ Übermittlung und „elektronischer“ Übermittlung ermöglicht.

Bild zeigt Screenshot des nunmehrigen Formularservices und in einer großen Lupe Radiobuttons "elektronisch" "postialisch"
  1. Übermittlung „postalisch“:

    Wird „postalisch“ ausgewählt so wird am Ende der Eingabe in das Web-Formular ein PDF-Dokument erzeugt, das wie bisher heruntergeladen und dann via E-Mail an das zuständige Arbeitsinspektorat übermittelt werden kann. Ebenso ist es möglich, das PDF-Dokument auszudrucken und dem zuständigen Arbeitsinspektorat zu übermitteln.

  2. Übermittlung „elektronisch“: 
    1. Keine Unterschrift erforderlich:

      Wird „elektronisch“ ausgewählt, so wird das Formular nachdem es ausgefüllt und die Eingaben auf der Kontrollseite überprüft wurden, durch Betätigen des Buttons „Meldung senden“ direkt dem zuständigen Arbeitsinspektorat übermittelt. Danach können Sie die Meldung für Ihre Dokumentation als PDF-Dokument herunterladen. Das PDF-Dokument enthält eine Eingangsbestätigung (Eingangsnummer, Datum u. Uhrzeit). Die Übermittlung via E-Mail oder auf dem Postweg an die Arbeitsinspektion ist somit nicht mehr erforderlich.

      Sollte die Übermittlung an weitere Empfänger erforderlich sein, so ist das sowohl bei „postalischer“ Übermittlung als auch bei „elektronischer“ Übermittlung, wie bisher zu erledigen.

    2. Eine Unterschrift erforderlich (ASchG-10-8o, MSchG-3-6)

      Für die Nutzung dieses Formulars ist eine regestrierung bei ID Austria erforderlich (nähere Informationen: www.oesterreich.gv.at/id-austria). Auf der Kontrollseite haben Sie wiederum die Möglichkeit ihre Angaben zu überprüfen und gegebenenfalls zu berichtigen. Dort befindet sich auch der Button „Meldung elektronisch signieren“, der Sie zum nächsten Punkt „Meldung signieren“ weiterleitet (siehe nachfolgende Abb.). 

      Bild zeigt Handy-Signatur Plugin mit den beiden Möglichkeiten "Karte (lokal)" oder "Handy"

      Nach dem erfolgreichen Signiervorgang wird das Meldeformular automatisch direkt dem zuständigen Arbeitsinspektorat übermittelt. Das signierte PDF-Dokument kann nunmehr lokal abgespeichert werden. 

      Betrifft:
      - „ASchG-10-8o“, Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP),
      Meldung der Bestellung gemäß § 10 Abs. 8 ASchG (ohne Betriebsrat) 
      - „MSchG-3-6“, Mutterschutzmeldung gemäß § 3 Abs 6 MSchG
    3. Mehrere Unterschriften erforderlich (ASchG-10-8, ArbIG-23): 


      Meldeformulare auf denen zumindest zwei Unterschriften erforderlich sind, können in einem dreistufigen Verfahren elektronisch dem zuständigen Arbeitsinspektorat übermittelt werden.

      Schritt 1

      Anders als unter Pkt. b.) beschrieben wird das PDF-Dokument nachdem Signaturvorgang nicht direkt an das Arbeitsinspektorat übermittelt, sondern steht zum Download bereit.

      Schritt 2

      Nach dem Download sind die weiteren erforderlichen elektronischen Unterschriften (außerhalb des Formular-Servers) einzuholen.
      (Z.B. über den Link: www.oesterreich.gv.at/id-austria/betrieb.html#elektronische-unterschrift

      Schritt 3

      Danach kann das signierte Formular mit dieser Seite dem zuständigen Arbeitsinspektorat elektronisch übermittelt werden. 

      Betrifft:
      „ASchG-10-8“, Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP),
      Meldung der Bestellung gemäß § 10 Abs. 8 ASchG (mit Betriebsrat)
      und
      „ArbIG-23“, Verantwortliche Beauftragte gemäß § 9 VStG,
      Meldung gemäß § 23 Abs. 1 ArbIG




Letzte Änderung am: 03.12.2024