Lärm am Arbeitsplatz
ÖAS-Projekt - abgeschlossen (2022-2023)
Lärmschwerhörigkeit ist die Berufskrankheit mit den weitaus meisten anerkannten Fällen und ist nicht heilbar. Sie richtet nicht nur beträchtlichen volkswirtschaftlichen Schaden an, sondern bedeutet auch einen großen Verlust an Lebensqualität für die Betroffenen.
Hörschäden können sowohl durch langjährige Überbelastung durch Lärm, als auch durch wenige kurze Schallimpulse extrem hoher Intensität verursacht werden.
Lärmbelastung bei der Arbeit - Merkblatt (PDF, 0,1 MB)
Von Juni bis September 2022 fanden vier Aktionstage (Fokustage) statt, an denen alle Arbeitsinspektorate österreichweit insgesamt 1188 Betriebe speziell zu Gefährdungen durch gehörgefährdender Lärm kontrollierten. Dabei wurden 1107 Lärmmessungen und 1054 Beratungsgespräche in den Betrieben durchgeführt. In Summe wurden 455 Übertretungen der Arbeitnehmerschutzbestimmungen den Lärm betreffend festgestellt.
Die meisten Amtshandlungen fanden in den folgenden Wirtschaftsklassen statt:
• Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe,
• Herstellung von Metallerzeugnissen,
• Hochbau,
• Herstellung von Möbeln,
• Handel mit Kraftfahrzeugen, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen.
Bei den Kontrollen und Beratungen hat sich gezeigt, dass die Beschäftigten und die Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber das Thema Lärm kennen. Sie unterschätzen aber die Auswirkungen auf die Beschäftigten an den betroffenen Arbeitsplätzen. Dies zeigt sich auch in den Beanstandungen: Fehlende Kennzeichnung von Lärmbereichen und fehlende Unterweisung waren die häufigsten Beanstandungen, obwohl die Lärmbelastung in den Betrieben und auf den Baustellen bekannt war.
Maßnahmen, wie zum Beispiel bauliche oder organisatorische Schutzmaßnahmen, können nur getroffen werden, wenn der im Betrieb vorhandene Lärmpegel bekannt ist. In vielen Fällen fehlten Messungen oder Berechnungen, obwohl eine Überschreitung der Grenzwerte nicht ausgeschlossen werden konnte.
Oftmals wird Gehörschutz zur Verfügung gestellt, weil technische oder organisatorische Maßnahmen ausgeschöpft sind oder nicht umgesetzt werden können.
Auch Beschäftigte mussten beraten werden, den Gehörschutz zu verwenden, wenn dieser für einen Arbeitsplatz erforderlich war.
Die Arbeitsinspektion wird die aus diesem Schwerpunkt gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse auch bei künftigen Kontrollen, Beratungen und bei Genehmigungsverhandlungen einbringen, um den Lärm an den Arbeitsplätzen nachhaltig zu reduzieren.
Fokustage "Lärm 2022" - Abschlussbericht (PDF, 0,2 MB)
Ergänzend zu den Fokustagen lief die Beratungsoffensive Lärm, deren Ziel es war, das Bewusstsein von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen für die schädliche Wirkung von Lärm zu wecken und damit eine Verringerung der Belastung sowohl durch gehörgefährdenden als auch durch störenden Lärm bei der Arbeit zu erreichen.
Eine Aufgabe der Beratungsoffensive war insbesondere darüber zu informieren, dass bei Überschreitung von Lärmgrenzwerten der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin in erster Linie gesetzlich vorgegebene Maßnahmen durchzuführen hat, um die Lärmbelastung unter den Grenzwert zu verringern und damit eine Tragepflicht für Gehörschutz zu vermeiden.
Bei der Beratung wurde betont, dass das Tragen von Gehörschutz erst dann als Schutzmaßnahme zur Einhaltung der Grenzwerte zulässig ist, wenn alle anderen Möglichkeiten zur Reduktion der Lärmbelastung ausgeschöpft sind.
Für die Verwendung bei der Beratungsoffensive wurde das Merkblatt „Lärmbelastung bei der Arbeit“ erstellt. Es gibt grundlegende Auskunft über die durch Lärm verursachten Gesundheitsgefahren, führt mögliche Maßnahmen zur Lärmreduktion an und informiert über die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte.
Das in der Folge dargestellte Merkblatt wurde in den besuchten Lärmbetrieben verteilt. Es behandelt nicht nur den gehörgefährdenden Lärm, sondern auch den störenden Lärm, der z. B. bei Büroarbeit entsteht.
Die Beratungsoffensive zum Schwerpunkt Lärm am Arbeitsplatz begann mit dem ersten der parallel laufenden Fokustage am 7. Juni 2022 und wurde bis Ende Juni 2023 fortgeführt.
Insgesamt wurden österreichweit 2186 Betriebe zum Thema Lärm beraten, ein Großteil davon im Jahr 2022.
Letzte Änderung am: 13.10.2023