Information zur SFK-Ausbildung 

Es besteht die Möglichkeit, Teile der SFK-Fachausbildung unter bestimmten Voraussetzungen online durchzuführen. Was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie hier oder im Detail auf unserer Webseite.

Zur Zeit der COVID-19-Beschränkungen war es zulässig, bereits begonnene Fachausbildungen der Sicherheitsfachkräfte in der Form von Online-Seminaren weiterzuführen. Mit dem Ende der Beschränkungen ist diese Voraussetzung für die Online-Durchführung wieder weggefallen.

Die Durchführung von Teilen der SFK-Fachausbildung in digitaler Form (Online-Seminare) stellt für bereits tätige Ausbildungseinrichtungen eine wesentliche Änderung des Ausbildungsplans sowie der Ausstattung und Lehrmittel der Einrichtung dar. Digitale Vermittlung bzw. digitales Lernen erfordern eine entsprechende Anpassung der Kursdurchführung, um den Lernerfolg in gleicher Weise zu ermöglichen. Die Durchführung in dieser Form muss auf Antrag der Ausbildungseinrichtung mit Bescheid des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft gemäß § 6 SFK-VO anerkannt werden.

Nähere Informationen zu den Anerkennungsvoraussetzungen finden Sie auf der Website der Arbeitsinspektion unter:https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Uebergreifendes/Uebergreifendes/Online-Durchfuehrung_von_Teilen_der_SFK-Fachausbildung.html

Letzte Änderung am: 07.03.2023