Geschichten aus der Arbeitsinspektion

Die aktuelle Erfolgsgeschichte zeigt, wie die Arbeitsbedingungen einer schwangeren Arbeitnehmerin in nur 2 Monaten wesentlich verbessert werden konnten.


Wir wollen den Newsletter auch dazu nutzen, um Ihnen einen Einblick in die Tätigkeiten der Arbeitsinspektion zu geben. Was machen die Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren eigentlich wirklich – und was bewirken sie mit ihrer Arbeit? Pro Newsletter-Ausgabe wollen wir anhand einer Erfolgsgeschichten oder eines Good-Practice-Beispiels veranschaulichen, was in konkreten Situationen für Betriebe und Beschäftigte erreicht werden kann – und das bei oft nur geringem Aufwand für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Als Abschluss wird eine besonders häufig gestellte Frage beantwortet - dieses Mal zum Thema Gehörschutz.  

Erfolgsgeschichte: März 2020 - Minimierung von Lärm

In einem metallverarbeitenden Betrieb wurde im Rahmen einer Mutterschutzerhebung festgestellt, dass in einem Arbeitsraum, in dem sich auch der Arbeitsplatz einer werdenden Mutter befand, eine lärmintensive Werkstoffprüfmaschine für die Durchführung von Zugversuchen aufgestellt war. Jeder Zugversuch endet mit dem Zerreißen des Prüfstückes, was einen lauten Knall verursacht. Eine Schallmessung ergab dabei einen Spitzenwert (LC,peak) von 128,1 dB, der zwar unter dem Grenzwert von 137 dB gemäß Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV) liegt, ab dem die Möglichkeit eines irreversiblen Gehörschadens besteht, der jedoch wegen der hohen Lautstärke eine beträchtliche Stör- und Schreckwirkung auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hatte.

Im Zuge einer weiteren Erhebung durch das Arbeitsinspektorat (Hygienetechniker und Arbeitsinspektionsärztin) wurde der Arbeitgeber darüber beraten, welche Möglichkeiten es zur Minimierung der Lärmbelastung gibt, und aufgefordert, diese Arbeitsplätze entsprechend zu evaluieren. Innerhalb kurzer Zeit wurde eine Gefahrenbeurteilung durchgeführt, welche die Notwendigkeit einer Lärmverringerung ergab. Als Maßnahme wurde die Herstellung einer schalldämmenden Einhausung der Prüfmaschine festgelegt, die zwei Monate nach Abschluss der Evaluierung fertiggestellt war. Um den Zugang zur Maschine zu ermöglichen, wurden in die Einhausung zwei Drehflügeltüren eingebaut, und die gesamte Konstruktion wurde mit Lärmschutzmatten ausgestattet. Durch diese Maßnahme konnte die Lautstärke des im Arbeitsraum hörbaren Knalls auf ein erträgliches Niveau verringert werden.

 

FAQ

Welche Lärmreduzierung bringt ein Gehörschutz?

Die Pegelminderung kann für Gehörschutzstöpsel 15 dB(A) bis 32 dB(A) und für Kapselgehörschutz 19 dB(A) bis 28 dB(A) betragen. Otoplastiken (angepasste Gehörschützer) werden meist mit bestimmten Lärmminderungsstufen angeboten, z.B. 9 dB(A), 15 dB(A) und 25 dB(A).


Mehr Informationen unter:

https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Agenda/guteberatung/Erfolgsgeschichten_der_Arbeitsinspektion1.html#heading_Vergangene_Erfolgsgeschichten

https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Uebergreifendes/Good_Practice/Good_Practice.html

https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Uebergreifendes/Persoenliche_Schutzausruestung/Gehoerschutz_-_FAQ.html


Letzte Änderung am: 06.12.2022