Editorial
Sektionschefin Anna Ritzberger-Moser und Gruppenleiterin Alexandra Marx informieren über die Themen der aktuellen Newsletter-Ausgabe der Arbeitsinspektion.
Liebe Leserinnen, liebe Leser!
Vielen Dank für Ihr Interesse am Newsletter der Arbeitsinspektion und für die zahlreichen Registrierungen bisher! Wir freuen uns, dass das Thema Arbeitsschutz auf breites Interesse stößt! Unser Ziel für 2023 bleibt unverändert: den arbeitenden Menschen ein Berufsleben ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen zu ermöglichen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist Aufklärung über die vielfältigen Themen im Arbeitsschutz wesentlich – unter anderem im Rahmen des Newsletters. Entsprechend freuen wir uns, wenn Sie dem Newsletter auch weiterhin treu bleiben und zu dessen Verbreitung beitragen würden.
In den letzten Monaten hat sich einiges bei uns getan. Im Rahmen der nationalen Jahresarbeitsplanung haben wir unsere Schwerpunkte für 2023 festgelegt. Unser Ziel ist es einzelne Bereiche zu fokussieren und den physischen und psychischen Gefährdungen der Arbeitswelt vorzubeugen, z.B. im Rahmen der beiden Schwerpunkte „Sensibilisierung zu Gefahrenstellen an Fleischwölfen“ und „Gewalt als Berufsrisiko“. Außerdem starten wir dieses Jahr mit den „Fokustagen Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen“. Die beiden Schwerpunkte „Lärm als Berufskrankheit“ und „Arbeitsbedingungen im Sicherheitsgewerbe“ werden aus dem Vorjahr fortgeführt. In den kommenden Newsletter-Ausgaben werden wir über die Hintergründe und Entwicklungen dieser Schwerpunkte berichten.
Auf rechtlicher Ebene gab es vor wenigen Tagen eine wichtige Veränderung. Mit 1. März tritt die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023 (VbF 2023) in Kraft, die auch arbeitsschutzrechtliche Regelungen enthält. Sie ist ein wichtiger Schritt, um die sichere Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten zu gewährleisten. Die Neuerungen sowie die Erklärung, was brennbare Flüssigkeiten laut Verordnung überhaupt sind, können Sie im entsprechenden Beitrag und demnächst auf unserer Webseite nachlesen.
In dieser Newsletter-Ausgabe richten wir zudem den Fokus auf die zahlreichen Zusammenhänge zwischen Arbeitsschutz und Klimawandel. Hitze, UV-Strahlung, Infektionskrankheiten, Extremwetterereignisse, neue Gefahren durch veränderte Produktionsabläufe und die psychologischen Auswirkungen des Klimawandels könnten die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit vieler Menschen in den nächsten Jahren stark beeinträchtigen. Es ist deshalb wichtig, sich so früh wie möglich mit diesen Themen auseinanderzusetzen und, wo möglich, Maßnahmen zu ergreifen. Lesen Sie diesbezüglich auch die Erfolgsgeschichte eines Arbeitsinspektors, in der durch eine einfache Maßnahme die Raumtemperatur gesenkt und das Arbeitsklima verbessert werden konnte. Eine zentrale Maßnahme, um klimatischen Auswirkungen entgegenzuwirken, ist die Arbeitsplatzevaluierung. Ein wesentlicher Teil davon ist die Evaluierung psychischer Belastungen. Welche vier Dimensionen dabei zu berücksichtigen sind, erfahren Sie in der FAQ.
Zudem wollen wir auf eine wichtige Information zur SFK-Fachausbildung hinweisen: die Durchführung von Teilen der SFK-Fachausbildung in digitaler Form (Online-Seminare) ist nun unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Alle Details finden Sie im entsprechenden Beitrag oder auf unserer Webseite.
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Wir bedanken uns bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Arbeitsinspektorate sowie des Zentral-Arbeitsinspektorats für ihre wertvolle Arbeit. Auch bei Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, wollen wir uns für Ihr Interesse und Ihre Treue bedanken. Wir würden uns auch über Rückmeldungen zu unserem Newsletter freuen: einfach eine Mail an ii5@bmaw.gv.at. Wir wünschen viel Vergnügen beim Lesen!
Anna Ritzberger-Moser
Leiterin der Sektion Arbeitsrecht
und Zentral-Arbeitsinspektorat
Alexandra Marx
Leiterin der Gruppe Zentral-Arbeitsinspektorat
Letzte Änderung am: 07.03.2023