Schwerpunkt: 10 Jahre Evaluierung psychischer Belastungen

10 Jahre Evaluierung psychischer Belastungen: Ein wichtiger Schritt für mehr Prävention von arbeitsbedingten Belastungen und Erkrankungen in Österreich!

Worum geht's?

Seit 2013 sind unter Gefahren gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) explizit auch psychische Gefahren zu verstehen. Die Arbeitsinspektion kann seither zur Erfüllung der Schutzziele einen ganzheitlicheren Ansatz verfolgen, wodurch psychische und physische Gefahren, auch in wechselseitiger Abhängigkeit, gemeinsam betrachtet werden können.

Psyche und Körper beeinflussen einander bekanntermaßen und bei den meisten Arbeitsplätzen bzw. Tätigkeiten lohnt es sich das physische und das psychische Belastungsprofil gemeinsam zu optimieren, um Gefahren zu beseitigen. Abgesehen davon, dass es sich lohnt, sind Betriebe verpflichtet, psychische Arbeitsbedingungen bei der Arbeitsplatzevaluierung miteinzubeziehen. 

Was sind die häufigsten psychischen Belastungsfaktoren in Österreich? 

  • Starker Zeitdruck oder Arbeitsüberlassung (38,3%)
  • Umgang mit schwierigem Klientel (Männer 29,9%, Frauen 39,6%)
  • Emotional belastende Interaktionsarbeit innerhalb des Unternehmens (Kommunikation/Zusammenarbeit) (12,6%)
  • Zahlreiche weitere Faktoren wie fehlende Entscheidungsfreiheit, Angst vor Arbeitsplatzverlust, Gewalt, Informationsmangel, isoliertes Arbeiten etc.   

§ 2 Abs. 7 ASchG: „Unter Gefahren im Sinne dieses Bundesgesetzes sind arbeitsbedingte physische und psychische Belastungen zu verstehen, die zu Fehlbeanspruchungen führen."
§ 2 Abs. 7a ASchG: „Unter Gesundheit im Sinne dieses Bundesgesetzes ist physische und psychische Gesundheit zu verstehen."

Gefahren können dementsprechend nicht nur durch physische, sondern auch durch psychische (psychosoziale, kognitive oder psychoemotionale) Belastungen und deren Wechselwirkung entstehen.


Wie gelingt die Evaluierung psychischer Belastungen? 

Der Evaluierungsprozess gliedert sich in vier Hauptphasen, die oft unterschiedlich zeitaufwendig sind, wie die untenstehende Grafik verdeutlicht:

Prozess Arbeitsplatzevaluierung

Sinn und Zweck der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen ist es, durch psychische Belastung entstehende Gefahren im Betrieb systematisch zu ermitteln, zu beurteilen und zu verhüten. Wurden psychisch gefährliche Arbeitsverhältnisse erkannt, sind diese mit geeigneten Maßnahmen an der Quelle zu bekämpfen (vgl. § 7 Satz 3 ASchG).

Insbesondere Arbeitspsycholog:innen können als geeignete „sonstige Fachleute“ bei der Gestaltung von menschengerechten Arbeitssystemen unterstützen und sind erforderlichenfalls heranzuziehen (vgl. § 4 Z.6 ASchG).


Informationen zu den einzelnen Prozessschritten der Evaluierung
:
Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen (arbeitsinspektion.gv.at)

Letzte Änderung am: 06.12.2023