Praxisbeispiele: Klimatisierung von Arbeitsplätzen

Die Hitzebelastung ist überall dort besonders hoch, wo keine Klimatisierung vorhanden oder möglich ist. In vielen Fällen ist diese jedoch möglich und sinnvoll, wie zwei Praxisbeispiele demonstrieren.

Hitzebelastung in Krankabinen - Regionaler Schwerpunkt des Arbeitsinspektorates für Bauarbeiten (2019 – 2021)

Arbeitsplätze in Krankabinen sind in den letzten Jahren durch zunehmend heißere Sommermonate in den Fokus der Arbeitssicherheit gerückt. Kranfahrer:innen müssen während der Arbeit hochkonzentriert arbeiten, um ihre Arbeit sicher und unfallfrei verrichten zu können, sind aber der Sonneneinstrahlung und Hitzeentwicklung sehr stark ausgesetzt. Damit rückt das Erfordernis, diese Arbeitsplätze entsprechend vor Witterung zu schützen, immer stärker in den Vordergrund. Im Jahr 2019 hat sich die Arbeitsinspektion im Rahmen eines regionalen Schwerpunkts und in Zusammenarbeit mit der Arbeiterkammer und der AUVA die Aufgabe gestellt, tatsächliche Belastungen in Krankabinen zu erheben und Maßnahmen zur Reduktion der Belastung zu formulieren.  

Die AUVA hat im Spätsommer 2019 auf einem Lagerplatz eines großen Bauunternehmens mehrere Messungen zur Erhebung der vorhandenen Temperatur in der Kabine durchgeführt. Die Messungen haben klar gezeigt, dass die Temperaturen in der Kabine sehr schnell die in der ÖNORM EN 13557 angeführte Grenztemperatur überschreiten. Messungen von Globetemperaturen vom 12.8.2019, durchgeführt von Raimund Kleinhagauer und Andreas Kyrian (AUVA HUB), ergaben in 2 verschiedenen Krankabinen (ohne Klimaanlage, Abschattungen und entsprechend getönte Scheiben) Werte von bis zu 46,4°C (bei korrigierter Effektivtemperatur von 30,9°C), wobei keines der 13 Messergebnisse weniger als 34 °C Globetemperatur ergab. Die gemessenen Globetemperaturen über 30°C im Zusammenspiel mit langen Arbeitszeiten, langem Sitzen, fehlenden Pausen und fehlenden ergonomischen Bedingungen, bedeuten eine Gesundheitsgefahr für die Kranfahrer:innen. 

Die Hersteller der Kräne haben diese Umstände bereits berücksichtigt und bieten hier entsprechend ausgestattete Krankabinen an. Bei einigen Herstellern und Vermietern ist die Ausstattung der verliehenen Kräne mit klimagekühlten Kabinen bereits Standardausstattung. Daneben gibt es allerdings noch viele Kräne, die bereits vor längerer Zeit gekauft worden sind. Zum Zeitpunkt des Schwerpunktes waren laut Erhebung etwas mehr als die Hälfte der eingesetzten Kräne mit Klimaanlagen ausgestattet. Die Erhebungen haben aber auch gezeigt, dass bei Nachrüstungen von bestehenden Kränen bestimmte Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind.


Die AUVA schlägt folgende technischen Maßnahmen vor, um die ÖNORM zu erfüllen und Gesundheitsschäden zu verhindern:

  • Reduktion der Wärmeabsorption durch doppeltes Dach mit Luftpolster,
  • getönte Scheiben, heller Anstrich von Bauteilen,
  • und Kühlung von Bauteilen und Luft durch Klimaanlagen mit Vorlaufzeit.

Zusätzlich sind weitere technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen durchzuführen. Dabei sind zu berücksichtigen:

  • die Arbeitszeit und Pausen,
  • die Größe der Führerkabine (Bewegung gegen Thrombosen möglich?),
  • die Möglichkeit des Toilettenganges (damit nicht extra wenig getrunken wird),
  • der Auf- und Abstieg (vor allem bei großen Kränen),
  • die Bereitstellung von Getränken und der geeigneten Bekleidung
  • die Information und Unterweisung sowie die arbeitsmedizinische Beratung von Kranfahrer:innen über ein erhöhtes Risiko bei Übergewicht, geringer Leistungsfähigkeit, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Medikamenteneinnahme etc.).

 

Hitze in einer Arbeitsstätte – Juli 2024

Bei einer Besichtigung eines Bürogebäudes durch die Arbeitsinspektion wurden in den Büroräumen Lufttemperaturen bis zu 30°C festgestellt, obwohl die Hitze außen noch nicht übermäßig war. Das Bürogebäude besteht aus 20 Büros, wobei die Büros mit 2-3 Personen belegt sind. Das Gebäude älteren Errichtungsjahres wurde die letzten Jahre nicht genutzt und wird seit kurzem erst wieder vermietet. Das Gebäude verfügt über keine adäquate Wärmedämmung und auch über keine anderen Maßnahmen zur Senkung der Raumtemperatur.  

Das Arbeitsinspektorat regte an, dass eine Aufzeichnung der Raumtemperatur über einen längeren Zeitraum erfolgen soll, um einen Vergleich zwischen Außentemperatur und Raumtemperatur im Inneren des Gebäudes machen zu können. Aufgrund der Aufzeichnungen, die klar belegten, dass die Erwärmung des Gebäudeinneren übermäßig war (wegen der älteren Bausubstanz) und der Beratung durch das Arbeitsinspektorat, lenkte die Geschäftsleitung ein und veranlasste den Einbau einer Klimaanlage für das komplette Gebäude.

Letzte Änderung am: 19.07.2024