Hitzeschutzverordnung

Mit 1. Jänner 2026 soll die neue Hitzeschutzverordnung (Hitze-V) in Kraft treten. Ziel ist, dass Arbeitnehmer:innen im Freien umfassender vor den gesundheitlichen Auswirkungen von extremer Hitze und UV-Strahlung im Kontext des Klimawandels geschützt werden.  Derzeit befindet sich die Verordnung in Begutachtung.


Warum gibt es die Hitze-V?

Laut dem aktuellen Bericht des Austrian Panel on Climate Change (APCC) haben Temperaturextreme wie Hitzetage sowie der damit verbundene Hitzestress in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen, besonders in Städten. Alle Klimaprojektionen deuten jedenfalls bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts auf einen weiteren Anstieg der Durchschnittstemperaturen hin. Selbst wenn das 2-Grad-Ziel des Pariser Abkommens eingehalten wird, werden sehr heiße Jahre, die in der jüngeren Vergangenheit einmal in zehn Jahren auftraten, künftig etwa viermal so häufig auftreten. Bei Überschreiten des globalen Erwärmungsniveaus von 4 °C würden sich Extreme weiter verstärken - es könnten dann etwa acht sehr heiße Jahre pro Jahrzehnt auftreten (AAR2 2025).   

Mit höheren Temperaturen in der warmen Jahreszeit steigen auch die gesundheitlichen Belastungen für Arbeitnehmer:innen – besonders für jene, die im Freien arbeiten. Sie sind nicht nur unmittelbaren Gefahren durch Hitze ausgesetzt (z.B. Hitzeerschöpfung), sondern oft auch langfristigen Gefahren durch UV-Strahlung (z.B. Hautkrebs). Auch die Konzentration der Beschäftigten lässt unter diesen erschwerten Bedingungen oft nach und das Unfallrisiko steigt. Die Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm zum Ziel gesetzt, den Schutz von Arbeitnehmer:innen, die im Freien arbeiten, zu erhöhen (nicht „hitzefrei“).

 

Was ändert sich durch die Hitze-V?

Bereits jetzt ist es Aufgabe der Arbeitgeber:innen, Gesundheitsgefahren bei Arbeiten im Freien bei Hitze im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung (§ 4 ASchG) zu berücksichtigen. Die neue Verordnung soll nun aber konkret regeln, welche Gefahren die Arbeitgeber:innen zu beurteilen haben und welche Maßnahmen zu setzen sind. Es geht dabei nicht nur um das Wetter an sich, sondern auch um den Einfluss der Schwere der Arbeit, die Arbeitskleidung und den Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmer:innen.

 

Bei der Hitze-V geht es um:

  • Konkretisierung der auf Grundlage der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren festgelegten Maßnahmen zum Hitze- und UV-Schutz,
  • verpflichtende Umsetzung der Maßnahmen zum Hitze- und UV-Schutz, wenn die Geosphere Austria eine Hitzewarnung mindestens der Stufe 2 (Vorsicht, gelb) ausweist,
  • Festlegung des Vorranges von Kopfschutz mit UV-Schutzfunktion und UV-Schutzkleidung vor Hautschutz (Sonnenschutzcreme),
  • verpflichtende Ausstattung von Krankabinen und selbstfahrenden Arbeitsmitteln mit einer Kühlung bzw. Klimatisierung, mit Übergangsfristen. 

Bei den Schutzmaßnahmen ist es wichtig, dass die Gefahrenvermeidung im Vordergrund steht, wie z.B. durch Verlagerung der Arbeitszeit und Reduzierung der Arbeitsschwere. Wenn dies nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, müssen technische Maßnahmen wie z.B. Beschattung der Arbeitsplätze, Wasservernebelung und organisatorische Maßnahmen wie z.B. Tätigkeitswechsel, Verlagerung der Tätigkeit in den Schatten getroffen werden. Wenn dies auch nur eingeschränkt durchführbar ist, dann müssen persönliche Maßnahmen getroffen werden wie z.B. leichte Kleidung, Kopfschutz, Nackenschutz, Schutzkleidung, Sonnenbrille und Sonnenschutzcreme, UV-Schutzärmlinge, kühlende Kleidung. Dazu kommen Notfallmaßnahmen für die Erste Hilfe bei Symptomen einer hitzebedingten Gesundheitsbeeinträchtigung wie z.B. Hitzekrämpfe, Schwindel, Kopfschmerzen, Kreislaufprobleme, Kollaps. 

Diese Verordnung wird es der Arbeitsinspektion erleichtern, Mängel konkret festzustellen und die Arbeitgeber:innen gezielt zu beraten, um konkrete Schutzmaßnahmen umsetzen zu können. Zudem legt die Arbeitsinspektion im Sommer einen Schwerpunkt auf risikogeneigte Betriebe – unter anderem mit Fokus auf Arbeiten bei Hitze im Freien.

Die wichtigsten Informationen über Hitze und UV-Strahlung am Arbeitsplatz finden sich auf der Webseite der Arbeitsinspektion. Alles über Schutzmaßnahmen, hitzebedingte Erkrankungen sowie Akklimatisierungsplan gibt es auch auf der Webseite der AUVA.  


Letzte Änderung am: 14.08.2025