Gender in der Arbeitsplatzevaluierung

Die Berücksichtigung von Genderaspekten in der Evaluierung von Gefahren und Belastungen (§ 4 ASchG) und bei der Festlegung der Schutz- und Präventionsmaßnahmen ist wesentlich, um die Arbeitsbedingungen vor allem für Frauen, aber auch für Männer kontinuierlich zu verbessern. Die Einbeziehung der Genderperspektive muss dazu auf allen betrieblichen Ebenen, bei allen Tätigkeiten und in allen Arbeitsschutzbereichen erfolgen.

Nicht nur die Einbeziehung von Genderaspekten in den einzelnen Arbeitsschutzbereichen ist wichtig, auch die systematische Beteiligung weiblicher Beschäftigter bei Planung, Durchführung und Anpassungen der Arbeitsplatzevaluierung und Festlegung von Schutz- und Präventionsmaßnahmen in allen Phasen ist wesentlich.

Anleitungen der OSHA zur Berücksichtigung des Geschlechteraspekts bei der Risikoanalyse (Facts-43) und weitere Informationen auf dem Gender-Webportal der OSHA.

Selbst-Check für Betriebe

Mit dem auf Basis der MEGAP-Erfahrungen erstellten   Selbst-Check für Betriebe - Unterschätzte Risiken im AN - Leitfragen (PDF, 0,2 MB) können diese ihre betriebliche GD-Umsetzung auch selbst planen und die Umsetzungserfolge überprüfen.

Gender-Überprüfungsfragen zur Arbeitsplatzevaluierung sind z.B.:

  • Werden Belastungen und Gefahren für Frauen (Männer) unterschätzt oder gar nicht erkannt?
  • Werden bestimmte Risken (für Frauen/Männer) als gegeben hingenommen oder nicht erkannt (z.B. arbeitsbedingte psychische Belastungen, schweres Tragen - auch bei Männern, Vernachlässigung von Gefährdungen der Fertilität)?
  • Werden bei der Risikoanalyse und bei der Festlegung von Evaluierungsmaßnahmen unbewusst Rollenstereotypen „fortgeschrieben" statt traditionelle Bilder von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu hinterfragen?
  • Sind Frauen und Männer repräsentativ in Planung und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen einbezogen?
  • Hat sich die Risikosituation für Frauen/für Männer seit der letzten Evaluierung geändert?
  • Wurden Risken für Frauen/für Männer übersehen?
  • Sind neue Gefahren oder Belastungen hinzugekommen?
  • Beschränken Rollenstereotypen von Frauen/Männern Handlungsspielräume und die Effektivität von Arbeitsschutzmaßnahmen?
  • Können festgelegte Schutzmaßnahmen für Frauen/für Männer zusätzlich verbessert werden?
  • Entsprechen die Schutzmaßnahmen der Rangordnung der Gefahrenverhütungsmaßnahmen (§ 7 ASchG)?
  • Wurden neue Methoden entwickelt, die geschlechtergerecht genutzt werden können?
  • Nehmen Frauen und Männer gleichermaßen Arbeitsschutzfunktionen wahr?
  • Sind Teilzeit-, Leiharbeitskräfte und geringfügig Beschäftigte eingebunden?
  • Haben sie gleichermaßen Möglichkeiten zur Mitwirkung in Sicherheits- und Gesundheitsschutzfragen?
  • Kommen die Mittel und Ressourcen für den betrieblichen Arbeitsschutz allen Beschäftigten zugute, werden dabei alle Risken entsprechend berücksichtigt?

 Gegenfragen sind oft hilfreich:

  • Welche Belastungen und Risken wurden bei Arbeitsplätzen, an denen Frauen/an denen Männer beschäftigt werden, als nicht relevant eingeschätzt?
  • Gibt es Risken, die als vernachlässigbar eingestuft wurden?
  • Wurden Risken für Männer/für Frauen pauschal beurteilt oder wurden mögliche Unterschiede innerhalb der Gruppe Männer/der Gruppe Frauen in Betracht gezogen?
  • Werden Gefahrenverhütungs- und Präventionsmaßnahmen in allen Bereichen und an allen Arbeitsplätzen gleichermaßen systematisch geplant und umgesetzt?

 Gender & Diversity auf der Evaluierungsplattform www.eval.at

Leitfäden zur Arbeitsplatzevaluierung - Gender & Diversity

Die Arbeitsinspektion und andere Organisationen haben branchenspezifische und thematische Leitfäden und Hilfestellungen zur Gefahrenevaluierung und der Gestaltung von Arbeitsvorgängen erarbeitet, in denen Gender- und Diversityaspekte integriert sind:

OSHA:

European Trade Union Institute (ETUI):

Hans-Böckler-Stiftung (D): Arbeitsbedingungen beurteilen – geschlechtergerecht. Gender Mainstreaming in der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Masterarbeit Mag.a Antonia Wenzl, Universität Wien 2012 (Gender Studies): "Genderaspekte in der Gefahrenevaluierung am Arbeitsplatz nach § 4 ASchG" - im Rahmen der österreichischen Arbeitsschutzstrategie 2007-2012 (Arbeitsgruppe 3) mit Unterstützung des Johann-Böhm-Fonds (ÖGB).

Letzte Änderung am: 31.07.2024