2025: Beratungsoffensive Arbeitsstoffverzeichnis
Klein- und Mittelbetriebe aber auch neue Betriebe verwenden Arbeitsstoffe ohne sich der gesundheitlichen Risiken für die Beschäftigten bewusst zu sein. Es wird oftmals kein Arbeitsstoffverzeichnis und keine Arbeitsstoffevaluierung geführt. Daher können auch keine darauf aufbauenden Maßnahmen / zur Prävention von Erkrankungen der Beschäftigten getroffen werden.
Den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern soll der Nutzen eines Arbeitsstoffverzeichnisses erklärt werden. Mit den Sicherheitsdatenblättern als Grundlage/ bzw. der Bezeichnung der Arbeitsstoffe soll ein Arbeitsstoffverzeichnis erstellt und als Grundlage für eine Arbeitsstoffevaluierung genutzt werden. Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausreichend vor gefährlichen Arbeitsstoffen schützen zu können / müssen anschließend geeignete Maßnahmen gesetzt werden. Bei den Beratungen soll nicht nur über „das Papier" beraten werden, vielmehr soll den Arbeitgeberinnen / Arbeitgebern und Beschäftigten die Sinnhaftigkeit im Zusammenhang mit der Hygiene am Arbeitsplatz / im Sozialbereich und mit geeigneter Arbeitskleidung erklärt werden.
Letzte Änderung am: 24.02.2025