Erfolgsgeschichten der Arbeitsinspektion

Was machen die Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren eigentlich wirklich – und was bewirken sie mit ihrer Arbeit? In dieser Rubrik wollen wir Ihnen Geschichten aus dem Alltag der Arbeitsinspektorate erzählen. Im Mittelpunkt sollen nicht Zahlen und Fakten oder Vorschriften stehen, sondern was in konkreten Situationen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreicht werden konnte – und das bei oft nur geringem Aufwand für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

April 2024 - Verbesserungsmaßnahmen nach einer Serie von tödlichen Arbeitsunfällen bei der Aufarbeitung von Windwürfen

In einem Forstdienstleistungsunternehmen mit überwiegend rumänischen Arbeitnehmern ereigneten sich zwischen August 2019 und Oktober 2021 drei schwere Arbeitsunfälle. Dabei wurden drei rumänische Forstarbeiter getötet. In allen drei Fällen wurden Windwürfe in sehr steilem Gelände aufgearbeitet.

Vor allem bei Windwurfereignissen stellt jedes Schadholznest ein eigenes, komplexes System in sich dar. Die Aufarbeitung erfordert besonderes Wissen über Arbeitsverfahren und benötigt große Erfahrung in Hinblick auf die Verspannungen der Baumstämme und Wurzelteller.

Diese Forstunfälle waren mit ausschlaggebend für die Durchführung des österreichweiten Schwerpunktes der Arbeitsinspektion „Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Forstarbeiter bei Holzschlägerung und Holzbringung“. Im Zuge des Schwerpunktes stellte sich heraus, dass die Einschulung der einzelnen Arbeitnehmer oftmals mangelhaft war. Arbeitsplatzevaluierungen für die Arbeitsplätze im Holzschlag fanden nicht statt.

Mit der Übernahme des Forstdienstleistungsunternehmens durch einen international tätigen Konzern wurden die Sicherheitsstandards nach oben korrigiert. Unter Einbeziehung zweier fachkundiger Arbeitsinspektoren wurde mit der neuen Geschäftsführung ein wirksames Schulungs- und Kontrollkonzept entwickelt.

Durch die Einbeziehung aller Führungsebenen in den Arbeitnehmerschutz etablierte sich in kürzester Zeit eine wirksame und spürbare Sicherheitskultur im gesamten Unternehmen.

Evaluierungen und Unterweisungen wurden überarbeitet und in die Muttersprachen der einzelnen Mitarbeiter übersetzt. Auf Grund der neuen Sicherheitskultur wurden die Mitarbeiter laufend über die sich ändernden Gefahrensituationen unterwiesen. Weiters wurde für die innerbetriebliche Kontrolle ein System aufgebaut, durch das jede auswärtige Arbeitsstelle (Holzschlag) mehrmals einer unangemeldeten Überprüfung durch Aufsichtspersonen des Unternehmens unterzogen wurde. Festgestellte Mängel wurden unverzüglich beseitigt und die Mitarbeiter anlassbezogen nachunterwiesen.

Der Aufwand zeigt erste Erfolge. Bei einem Stand von ca. 120 Forstarbeitern konnte die Anzahl der schweren Arbeitsunfälle in den Jahren 2022 und 2023 signifikant reduziert werden. In diesem Zeitraum gab es lediglich drei leichte Arbeitsunfälle pro Jahr, die überdies in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit Holzernteverfahren standen.

Dieses wirksame Schulungs- und Kontrollsystem fügt sich somit lückenlos in das bestehende Sicherheits- und Gesundheitsmanagement des Konzerns ein.

März 2024 - Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes durch Zusammenarbeit mit dem Arbeitsinspektorat

Bei einer Routinekontrolle in einer Kfz-Werkstätte im Frühjahr 2023 musste von den Arbeitsinspektorinnen festgestellt werden, dass Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz nicht oder nur mangelhaft eingehalten wurden. Es bestanden etliche, zum Teil gravierende Mängel wie z.B. 

  • nicht ordnungsgemäße Lagerung von einer großen Menge an brennbaren Flüssigkeiten
  • fehlende Überprüfung der elektrischen Anlage sowie der Absaugung der Lackierkabine
  • fehlende Evaluierung sowie Unterweisung nach Unfallereignissen

Daraufhin erfolgte ein ausführliches Beratungsgespräch mit den Inhabern der Werkstätte, zusätzlich wurden im Besichtigungsergebnis die Mängel festgehalten. 

Die Erhebung eines Arbeitsunfalls im Betrieb im Herbst 2023 wurde zum Anlass genommen um nachzusehen, ob und wie der Arbeitgeber sich der festgestellten Mängel angenommen hat. Erfreulicherweise hat der Arbeitgeber alle Mängel behoben.

Zur Umsetzung der Beanstandungen im Bereich der Lackiererei ist besonders hervorzuheben, dass diese auf den neuesten Stand gebracht wurde. Die Arbeitnehmer:innen erhielten ein umgebungsluftunabhängiges Atemschutzsystem, alle Überprüfungen wurden entsprechend durchgeführt und das Lager für die gefährlichen Arbeitsstoffe wurde neu eingerichtet.

Februar 2024 - Maßnahmensetzung an einem Abstapelgerät nach einem schweren Arbeitsunfall:

Abstapelgeräte dienen zum Ausgleich von Höhenunterschieden beim Be- und Entladen von Regalen und Maschinen. Sie gleichen den sich beim Be- und Entladen ergebenden Höhenunterschied selbsttätig aus.

Bei der Erhebung eines schweren Arbeitsunfalls, eine Arbeitnehmerin wurde durch herunterfallende Kisten verletzt, hat das Arbeitsinspektorat festgestellt, dass die Arbeitnehmerin seitlich neben einem solchen Abstapelgerät stand, als sie über den dafür vorgesehenen Handhebel den Hebevorgang einleitete. Die dabei angehobenen Kisten stürzten seitlich von dem Abstapelgerät auf die Arbeitnehmerin und verletzten diese schwer.

Der Arbeitgeber wurde aufgefordert die Gefahren die von dem Arbeitsmittel ausgehen, neu zu bewerten und eine technische Lösung vorzusehen. Das Arbeitsinspektorat hat als mögliche Lösung empfohlen, dass die Bedienung nur mehr von der Rückseite aus möglich sein soll, z.B. mittels zweier getrennter, hinreichend weit auseinanderliegende Taster. Dies führt dazu, dass der Hebevorgang nur mehr von außerhalb des Gefahrenbereichs ausgelöst werden kann.

Das Gerät wurde entsprechend umgebaut und die Arbeitnehmer:innen über die sichere Verwendung des Arbeitsmittels unterwiesen. Nach dem erfolgreichen Probebetrieb, werden auch die Abstapelgeräte in den anderen Filialen umgebaut.

Jänner 2024 - Ergonomische Arbeitsstühle für Erziehpersonal in Kinderbetreuungseinrichtungen

Bei der Besichtigung in einem Kinderhort hat die Arbeitsinspektorin festgestellt, dass die vorhandenen Stühle zwar für die Kinder tauglich, jedoch nicht für die Erwachsenen. Durch die Intervention der Arbeitsinspektorin beim Arbeitgeber hat dieser die Anschaffung von ergonomischen Stühlen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer veranlasst – und zwar nicht nur für diese eine Arbeitsstätte, sondern auch für die weiteren zugehörigen Kinderbetreuungseinrichtungen.
In den letzten Jahren wurden in vielen Kinderbetreuungseinrichtungen durch die Tätigkeit der Arbeitsinspektion die Situation durch belastende Körperhaltung des Betreuungspersonals aufgrund des Fehlens von erwachsenengerechten Stühlen verbessert!

Vergangene Erfolgsgeschichten

Dezember 2023 - Verkehrswege im Handel 

In der Filiale einer Handelskette wurde festgestellt, dass sehr viel Ware im Geschäft aufgelegt wurde und dadurch die Breiten der Verkehrswege stark eingeschränkt wurde. Aufgrund der Intervention durch das Arbeitsinspektorat konnte gemeinsam mit der Zentrale der Handelskette erreicht werden, dass die Warenlieferung an alle Filialen verändert wurden. So wurden sowohl die Menge an neuer Ware als auch die Zeitabstände der Lieferungen neu organisiert. Durch die Abnahme der Warendichte im Geschäft haben sich die Breiten der Verkehrswege wieder normalisiert. 

November 2023 - Lastentransport bei einer Großbaustelle

Der Bauherr eines Großbauvorhabens (Neubau eines Schwerpunktkrankenhauses) hat, wie im BauKG vorgesehen, für den Lastentransport entsprechende Maßnahmen im SiGe-Plan festgelegt. In der Rohbauphase war vorgesehen, dass der Lastentransport über außerhalb des Gebäudes aufgestellte Bauaufzüge und Stapler abgewickelt wird. Danach soll ein Bettenaufzug nach entsprechender Adaptierung als Lastenaufzug verwendet werden.

Durch den Lastentransport ist der Aufzug einer dementsprechenden Belastung ausgesetzt und muss daher vor der betrieblichen Nutzung im Krankenhaus kostenintensiv generalüberholt werden. Der Bauherr hat die Ausführenden daher aufgefordert, sich anteilsmäßig an den Kosten zu beteiligen. Das wurde von den meisten Ausführenden mit der Begründung abgelehnt, dass die Unternehmen selbst für einen entsprechenden manuellen Lastentransport sorgen werden und der Aufzug nicht verwendet werden muss. Daraufhin hat der Bauherr den Aufzug nur für jene Unternehmen, die sich an den Kosten beteiligen wollten, zugänglich gemacht.

Nachdem das Arbeitsinspektorat Burgenland den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie dem Bauherrn mit Nachdruck darüber beraten hat, dass der SiGe-Plan des Bauherrn ein arbeitnehmerschutzrelevantes Dokument ist und dieser einzuhalten ist bzw. wurden alle Beteiligten aufgefordert den manuellen Lastentransport auf ein Minimum zu reduzieren, haben sich die Beteiligten doch noch auf eine einvernehmliche Nutzung des Aufzuges verständigt. 

Oktober 2023 - Transportkisten für die Essensauslieferung

In einer Großküche eines Feriendorfes wurde nicht nur für die Gäste im Feriendorf gekocht, sondern auch für die Versorgung von Pflegeheime. Die Mahlzeiten wurden mit bis zu 20 kg schweren Transportkisten in die Pflegeheime transportiert.

Das Heben und Tragen so schwerer Lasten stellt eine große Belastung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dar. Der Arbeitgeber hat in seiner Arbeitsplatzevaluierung gegen die hohe Belastung daher festgelegt, dass immer zwei Arbeitnehmer die Transportkisten tragen sollen. Diese Maßnahme wurde dem Arbeitsinspektor auch so mitgeteilt.

Bei der routinemäßigen ebenfalls durchgeführten Kontrolle von Arbeitszeit- und Fahrtenbuch musste jedoch festgestellt werden, dass viele Touren von jeweils nur einem/r Arbeitnehmer/in durchgeführt wurden. Das Arbeitsinspektorat forderte den Arbeitgeber daher auf, die selbst festgelegte Maßnahme – zwei Personen für den Transport der Kisten – auch einzuhalten.

Im Anschluss an die Kontrolle hat sich ein betroffener Arbeitnehmer im Arbeitsinspektorat gemeldet und sich für die jetzt eingetretene Verbesserung (sie tragen jetzt die Transportboxen tatsächlich zu zweit) am Arbeitsplatz bedankt.

September 2023 - Lärm  „bauliche Maßnahme“

In den vergangenen Jahren wurde in einem kunststoffverarbeitenden Industriebetrieb immer wieder auf die Lärmproblematik beratend aufmerksam gemacht. Dabei stand beim Thema „Lärm“, insbesondere das „TOP Prinzip“ im Arbeitsschutz im Vordergrund.

Auf der Basis von Lärmmessungen der AUVA Sicher wurden als Maßnahme den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lediglich Gehörschutz zur Verfügung gestellt und noch keine Gefahrenbekämpfung an der Quelle oder organisatorische Maßnahmen zur Reduktion der Lärmbelastung gesetzt.

Als Ergebnis der Fokustage Lärm 2022 konnten die Betriebsverantwortlichen nun überzeugt werden, die bis dato in der Arbeitsstätte auf mehrere Hallen verteilten „Extruder Anlagen“ in einer separaten Halle zusammenzulegen, in der überdies durch einen neu organisierten Betriebsablauf keine ständigen Arbeitsplätze mehr vorhanden sind. Somit konnte die Lärmbelastung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Arbeitsstätte deutlich verbessert werden. 

August 2023 - Sofort-Einsatz bei Abbrucharbeiten von asbesthaltigen Faserzementdachplatten

Im Oktober 2022 wurde in Villach mit dem Abbruch der „Kanaltaler Siedlung“ begonnen, welche in den 1940er Jahren errichtet wurde. Hier sollen zukünftig 460 neue Wohneinheiten entstehen.

Zu Beginn der Abbrucharbeiten wandten sich besorgte Anrainer telefonisch an das Arbeitsinspektorat Kärnten und äußerten Bedenken, dass sie und auch die Arbeitnehmer eines Abbruchunternehmers, durch Asbestfasern, die beim unsachgemäßen Entfernen der   Faserzementdachplatten frei werden, gefährdet werden könnten.

Bei einem Sofort-Einsatz des Arbeitsinspektors für Bauarbeiten wurde der Geschäftsführer des Abbruchunternehmens auf der Baustelle angetroffen, der den Umfang seines Arbeitsauftrages und den dafür vorgesehenen Bauzeitplan erläuterte. Geplant war die Siedlung mit drei schweren Baggern und Anbaugeräten (Hydraulikgreifer, Hydraulikzange, Betonzange, Abbruchschere oder Hydraulikhammer) rückzubauen bzw. abzubrechen und die Baurestmassen zu entsorgen bzw. zu deponieren. Unter anderem waren ca. 100 Tonnen asbesthaltiger Faserzementdachplatten rückzubauen und auf eine Deponie zu verbringen.

Auf der Baustelle sind ein Rückbaukonzept, ein Schadstofferkundungsbericht, ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und eine Abbruchanweisung zur Einsicht aufgelegen. Die Abbruchanweisung war mangelhaft und wurde nicht von einer fachkundigen Person mit den nötigen statischen Kenntnissen erstellt. Ein Arbeitsplan zum Entfernen der asbesthaltigen Faserzementplatten war nicht vorhanden.

Bei der anschließenden Begehung der Baustelle wurde festgestellt, dass die asbesthaltigen Faserzementdachplatten unsachgemäß und nicht entsprechend dem schriftlichen Arbeitsplan für Arbeiten mit Asbest entfernt wurden. Die Dachplatten wurden beim Rückbau nicht zerstörungsfrei vom Dach entfernt und in den Arbeitskorb einer Hubarbeitsbühne geworfen, von wo sie in einen Container abgekippt wurden. Die am Dach verbliebenen Bruchstücke der Faserzementdachplatten wurden in nichtgekennzeichnete und auch nicht staubdichten Säcken verpackt. Zusätzlich waren keine technischen Absturzsicherungen angebracht und die Arbeitnehmer auch nicht mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz gesichert.

Nach der sofortigen vom Arbeitsinspektor veranlassten Einstellung der Arbeiten, über die lokale Medien berichteten, wurde der Arbeitgeber umfassend beraten und schriftlich aufgefordert, eine der Bauarbeiterschutzverordnung entsprechende Abbruchanweisung und einen der Grenzwerteverordnung entsprechenden Arbeitsplan für Arbeiten mit asbesthaltigen Faserzementplatten zu erstellen. Der Arbeitgeber hat zugesichert die fehlenden Dokumente zu erstellen bzw. von Fachkundigen erstellen zu lassen, bevor mit den Rückbau- bzw. Abbrucharbeiten wieder begonnen wird. 

Bei einer weiteren Baustellenkontrolle unmittelbar danach, an welcher neben dem Abbruchunternehmer, der Bauherr, der Baustellenkoordinator und ein Vertreter der Baupolizei teilnahmen, wurden die nachgeforderten bzw. nachgebesserten Unterlagen zur Einsicht vorgelegt und geprüft.

Es hat sich gezeigt, dass der rasch einschreitende Arbeitsinspektor für Bauarbeiten in Kärnten durch Anwendung seiner rechtlichen Möglichkeiten, den Abbruchunternehmer dazu gebracht hat, sich an den vom ihm erstellten und erforderlichen Arbeitsplan für Arbeiten mit Asbest hält. Die Arbeitnehmer des Abbruchunternehmens wurden noch während der Baustellenkontrolle neuerlich über die Arbeiten mit Asbest unterwiesen. 

Bei einer weiteren Kontrolle wurden keine Übertretungen mehr festgestellt.
Die Kanaltaler Siedlung wurde bis Ende des Jahre 2022 vollständig abgebrochen.

Juli 2023 - Lärmreduzierung in einer Zimmerei

Eine Zimmerei plante die Aufstellung neuer Maschinen, wobei teilweise alte Maschinen weiterverwendet wurden. Das Arbeitsinspektorat wies schon in der Planungsphase den Arbeitgeber und den Planer darauf hin, dass lärmminimierende Maßnahmen zu setzen sein werden. Diese sollten möglichst an der Entstehungsstelle des Lärms ansetzen.

Vom Planer und vom Arbeitgeber wurde der Versuch gestartet, die Lärmreduktion „an der Entstehungsstelle“ vorzunehmen in dem lärmarme Sägeblätter und lärmreduzierte Hobelmesserköpfe eingesetzt werden.

Die Messung durch die AUVA ergab ein äußerst zufrieden stellendes Ergebnis: Der Schalldruckpegel bei Leerlauf konnte um durchschnittlich 7 dB auf weniger als 77 dbA gesenkt werden, beim Arbeitsschalldruckpegel um ebenfalls etwa 7 dB von Werten über 90 dBA auf weniger als 85 dBA.

Die Zimmerei wird in Zukunft nur mehr lärmarme Werkzeuge verwenden.

Juni 2023 - Anschlagmittel

Ein Fertigungstechnik-Unternehmen wurde vom Arbeitsinspektorat zum Thema sicheres Anschlagen und Transportieren von Lasten beraten. Bei einer nachfolgenden Kontrolle wurde eine deutliche Besserung für Einsatz und Aufbewahrung der Anschlagmittel für den Transport von Stahlteilen vorgefunden. Es wurden eigene Kästen für die Bereitstellung der Anschlagmittel, wie z.B. Ringschrauben, Schäkel und Hebebänder angefertigt und die Arbeitnehmer in der Verwendung besonders geschult.

Die Sicherheit beim Heben und Transportieren von Werkstücken wurde damit stark erhöht.

Mai 2023 - Dacharbeiten

Auf dem Weg zu einer Kontrolle eines Betriebes fielen dem Arbeitsinspektor auf einer Baustelle ungesicherte Dacharbeiten auf. Auf der Baustelle waren Arbeitnehmer gerade damit beschäftigt Teile auf ein zu sanierendes Glasdach mittels Kran zu heben. Ein Arbeitnehmer schlug die Profile an, ein zweiter Arbeitnehmer steuerte den Kran. Der dritte Arbeitnehmer befand sich ungesichert am Dach in ca. 7 m Höhe. Keiner der Arbeitnehmer trug einen Schutzhelm. Die Witterung war herbstlich kalt und feucht, das Dach daher rutschig. Die Absturzkante des Flachdaches war völlig ungesichert. Bei dieser Absturzhöhe besteht unmittelbar drohende Gefahr für Leben und Gesundheit.

Der Arbeitsinspektor verlangte, dass die Arbeiten sofort eingestellt wurden.

Bei der näheren Kontrolle der Baustelle stellte sich heraus, dass es massive Mängel bei der Arbeitsvorbereitung gab. Es fehlten nicht nur die Absturzsicherungen an der Absturzkante des Flachdaches, es wurde auch nicht berücksichtigt ob das dahinter angrenzende Wellplatten-Dach betretbar ist, also ob eine stabile Unterkonstruktion vorhanden ist. Auch zu diesem Gefahrenbereich, an dem ein Sturz durch die Dacheindeckung jederzeit möglich sein konnte, gab es keine Absturzsicherung.

In weiterer Folge stellte sich zudem heraus, dass das Glas-Vordach im Randbereich lediglich aus Einscheiben-Sicherheitsglas bestand. Es bestand daher die Gefahr, dass bei einem bei der Montage durchaus möglichen Bruch des Glases Arbeitnehmer durch herabfallende Glassplitter getroffen werden konnten.

Auf Veranlassung des Arbeitsinspektors wurden folgende Schutzmaßnahmen ergriffen:
Montage einer Abgrenzung Richtung Wellplatten-Dach Sicherung des Glas-Vordaches mit einem durchbruchsicheren Boden und Montage einer Absturzsicherung nach außen (Geländer)
Nach Abschluss der Schutzmaßnahmen konnten die Arbeiten ein paar Tage später gesichert wieder fortgesetzt werden.

Wegen der Schwere der Übertretung erstatte das Arbeitsinspektorat Strafanzeige.

April 2023 - Vorrichtung zur Montage und Demontage eines Gasdruckdämpfers

Beim Ausbauen eines Gasdruckdämpfers wurde ein Arbeitnehmer verletzt, weil der verschmutze und korrodierte Zylinder aufriss und der Kolben des Gasdruckdämpfers gegen den Arm des Arbeitnehmers geschleudert wurde.

Der Betrieb entwickelte daraufhin eine Vorrichtung mit der die Gasdruckdämpfer sicher aber auch leicht demontiert und auch wieder montiert werden können. Die Schutzabdeckung wird über den Gasdruckdämpfer fixiert und somit ist die Demontage gefahrlos möglich.

März 2023 - Erhebliche lichttechnische Verbesserung an ständigen Arbeitsplätzen

Einem Hotelfoyer ist im Außenbereich ein Betonvorbau mit offenen Bogen-Elementen in gut 20 Metern Tiefe vorgelagert. Dieser dient als Ein- und Ausfahrtsportal in die Hotelgarage sowie als überdachter Zu- und Abgang des Hotels. In der Empfangshalle mit Rezeption und Sportshop erstreckt sich die Verglasung an der südwestlichen Wand mit dem Eingangsportal über großzügige, bodentiefe Fenster in Klarglas, welche jedoch direkt in diesen Betonvorbau münden. Der Blick ins Freie und die 10% Lichteintrittsfläche der Bodenfläche des Arbeitsraumes (Shop und Concierge) mögen zwar durch die Glaswände und die offenen Bereiche des Vorbaus gegeben sein, nicht jedoch ist ein ausreichender Tageslichteinfall im Bereich der ständigen Arbeitsplätze im Empfangsbereich gegeben.  

Eine natürliche Tageslichtergänzung wäre einem teilweisen Abbruch des Gebäudes gleichgekommen. Es wurde auf Basis aktueller Erkenntnisse der circadianen Rhythmik wesentliche Verbesserung durch dynamisches Kunstlicht herbeigeführt. Als circadiane Rhythmik bezeichnet man in der Chronobiologie zusammenfassend die endogenen (inneren) Rhythmen, die eine Periodenlänge von ca. 24 Stunden und bei vielen Lebewesen großen Einfluss auf die Funktionen des Organismus haben. Sie entstanden als Anpassung an die sich im Tagesrhythmus ändernden Umweltbedingungen.

Das Beleuchtungskonzept beinhaltet eine großzügige Anhebung der Beleuchtungsstärken im gesamten Eingangsbereich. Durch eine lichttechnische Schwerpunktsetzung in den Arbeitsbereichen Rezeption und Shop wird der Tagesverlauf kontinuierlich über den Tag abgebildet, nämlich mit Lichtfarbenanpassung über den gesamten Tagesverlauf und gleichzeitiger Intensitätsvariationen zwischen 300 Lux (Abend/Nacht) und bis zu 800 Lux (in der Mittagszeit).

Weiters wurde im Raum der natürliche Licht-Charakter durch Leuchten mit minimalen Lichtaustrittsöffnungen verstärkt (hohe Blendungsfreiheit). Die eigentliche Lichtwirkung erfolgt fast zur Gänze mit der speziellen Tunable White Technik mit hohem Lichtkomfort.
Zu den verbesserten Arbeitsbereichen wurde zusätzlich das Halbpodest des Stiegenaufganges mit einer Lichtdecke ausgestattet.

Der Einsatz dieser Technologie, die entsprechende Anordnung der ortsgebundenen Arbeitsplätze im Shop und Concierge und an die Betriebsabläufe angepasste Arbeitszeiten stellen in Summe eine Ersatzmaßnahme für die Gewährung einer Ausnahme bezüglich der Lichteintrittsflächen gemäß § 95 Abs. 3 ASchG (Informationen zu Ausnahmeverfahren) dar. 

Die dort Beschäftigten äußerten sich bei einer neuerlichen Kontrolle durch das Arbeitsinspektorat sehr zufrieden. Die neue Raumwahrnehmung und Lichttechnik sowie die Umsetzung der Vorschläge des Arbeitsinspektorats im Rahmen des Ausnahmeverfahrens (Anordnung der ortsgebundenen Arbeitsplätze und zeitliche Begrenzung der Beschäftigung abgestimmt auf die Betriebsabläufe) bringt den dort Beschäftigten eine wesentliche Verbesserung ihrer Arbeitsabläufe, mehr Freude bei der Arbeit und eine bessere Aufmerksamkeit und Konzentration bei ihren Aufgaben.

Februar 2023 - Tödlicher Arbeitsunfall durch Radlader – Verbesserungsmaßnahmen 

In einem Papierrecycling Unternehmen wurde ein Arbeitnehmer durch einen Radlader im Kopf­bereich überfahren und getötet.

Die umgehend eingeleiteten Erhebungen durch den Bereitschaftsdienst des Arbeitsinspektorats Kärnten haben ergeben, dass der Fahrer des Radladers wegen der Größe der Laderschaufel den Mit­arbeiter nicht wahrgenommen hat. Der Unfallhergang wurde durch eine Überwachungs­kamera aufgenommen und konnte daher sehr genau rekonstruiert werden.

Um solche Unfälle in Zukunft zu vermeiden, wurde vom Unternehmen gemeinsam mit der Arbeits­inspektion Kärnten ein Maßnahmenplan erarbeitet, welcher eine komplette Umstrukturierung der internen Betriebsabläufe, vor allem in Hinblick auf den innerbetrieblichen Verkehr, zur Folge hatte.

Sämtliche Stapler und Radlader wurden technisch aufgerüstet und mit einem speziellen Assistenz-System ausgestattet. Dieses Assistenz-System wurde aufgrund der hohen Unfallzahlen im innerbetrieblichen Verkehr entwickelt. Das Assistenz-System schafft eine „eine „intelligente Schutzzone“ um das Fahrzeug, wodurch es den Lenker:innen möglich ist zu erkennen, aus welcher Richtung sich eine Person in den kritischen Bereich um das Fahrzeug bewegt. Das System besteht aus einer Einheit im Fahrzeug und einer von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitgeführten Einheit.

Diese richtungsorientierte Warnung für die Lenkerinnen und Lenker wird in der Fahrerkabine durch Licht- und Tonsignale dargestellt sobald eine Person, die mit einer tragbaren Einheit aus­gestattet ist, den Gefahrenbereich betritt. Diese Person wird über die tragbare Einheit ebenfalls mittels Licht- und Tonsignalen vor dem Fahrzeug gewarnt. Das System kann darüber hinaus auch zur Rolltorsteuerung und für die Geschwindigkeitsanpassung in einzelnen Betriebsbereichen eingesetzt werden und liefert dadurch noch einen weiteren Beitrag zur Arbeitssicherheit.

Dieses System wird auf alle vier Standorte des Unternehmens übertragen und stellt eine wesentliche Verbesserung der Sicherheit beim innerbetrieblichen Verkehr dar.

Jänner 2023 - Absturzgefahr bei Bauarbeiten auf einem Flachdach

Im Zuge einer Baustellenkontrolle (Zubau Bürogebäude) wurde vom Arbeitsinspektor festgestellt, dass auf der Dachfläche des Bürogebäudes (Flachdach) keine entsprechenden Schutzeinrichtungen gegen Absturz vorhanden waren. Obwohl die Absturzhöhe auf das angrenzende Terrain ca. 8 m betrug, war seitens des Bauunternehmens beabsichtigt, dass weiterführende Arbeiten auf der Dachfläche im Attikabereich direkt an der Absturzkante durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Erhebung waren dort glücklicherweise noch keine Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen beschäftigt. Nach Beratung durch das Arbeitsinspektorat vor Ort wurde mit dem Bauunternehmen eine Lösung erarbeitet und umgehend eine entsprechende Absturzsicherung zur sicheren Durchführung der weiterführenden Dacharbeiten angebracht.

Dezember 2022 - Einhausung einer sehr lauten Maschine

Bei einer Besichtigung eines Produktionsbetriebs für Landmaschinen wurde vom Arbeitsinspektorat festgestellt, dass in der Produktionshalle für die Bearbeitung von Blechteilen eine sehr laute Maschine betrieben wird (Lärmspitzen bis zu 96 dB). An der Maschine selbst befindet sich zwar kein Arbeitsplatz, durch den Aufstellungsort inmitten der Produktionshalle, wurden jedoch ca. 40 ArbeitnehmerInnen durch den Lärm beeinträchtigt und dadurch gezwungen, einen Gehörschutz zu tragen.

Gefahren durch Lärm müssen, soweit möglich, am Entstehungsort minimiert werden. Gehörschutz kann immer nur das letzte Mittel sein, wenn andere Maßnahmen nicht möglich sind. Diese wurde mit den Führungskräften des Unternehmens besprochen. Nachdem ohnehin eine größere Sanierung der Halle anstand, wurden die Anregungen des Arbeitsinspektorates umgesetzt und die Maschine mit einer entsprechenden lärmdämmenden Einhausung an den Hallenrand verlegt.

Durch diese technische Maßnahme sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinem gesundheitsgefährdenden Lärm mehr ausgesetzt und das Tragen eines Gehörschutzes gehört der Vergangenheit an.

Das Foto zeigt die partielle lärmdämmende Einhausung der Nibbelmaschine am neuen Standort. In Blickrichtung der Hallenfortsetzung befinden sich die nun von der Maschine akustisch getrennten Arbeitsplätze.

November 2022 - Lagerung von Holzbloche

Bei der Besichtigung eines holzverarbeitenden Betriebes hat der Arbeitsinspektor im Freigelände eine gefährliche Situation entdeckt. Mehrere Meter unsachgemäß hoch gestapelte Holzbloche drohten jeden Moment umzustürzen. Direkt dem Gefahrenbereich befanden sich Container, in denen Arbeitnehmer regelmäßig Altmetall zu entsorgen hatten und sich somit direkt in den Gefahrenbereich begeben mussten. 

Der Arbeitgeber wurde aufgefordert ein Betretungsverbot für den Bereich zu verhängen, sofort den Gefährdungsbereich abzuschranken und die Arbeitnehmer über das Betretungsverbot zu unterweisen. Diese Maßnahme muss solange aufrecht erhalten werden, bis die Lagerung und Abstützung der Holzbloche sicher erfolgt.

Bei einer Nachkontrolle konnte die entschärfte Situation vorgefunden werden:

Oktober 2022 - Höhenbegrenzung von Lagerungen

In einem Baumarkt wurden immer wieder Lagerungen in der obersten Regallage so hoch vorgenommen, dass dadurch die Standfestigkeit der eingelagerten Baustoffe eingeschränkt war und herabzufallen drohten. Außerdem wurden die Oberlichten dadurch verstellt und damit die natürliche Belichtung des Arbeitsraumes beeinträchtigt.
Nach einem Beratungsgespräch und dem Erkennen der Gefährdungen, setzte der Arbeitgeber als Maßnahme waagrechte Stangen an den Regalen als Höhenbegrenzungen für das Lagergut ein.
Diese einfache Möglichkeit gewährleistet, dass die Lagerungen nicht mehr zu hoch gestapelt werden und die Fensterflächen frei bleiben.

September 2022 - Verkehrsregeln im Betrieb

Im Zuge der Überprüfung eines großen Auslieferungslagers wurde festgestellt, dass in den riesigen Lagerhallen ein sehr großes und leider auch sehr chaotisches Verkehrsaufkommen durch den internen Verkehr von Staplern und Flurförderfahrzeugen aller Art herrscht. Auf Nachfrage gab der Betrieb an, dass es bisher keine Verkehrsregeln gibt (z.B. Einbahnregelungen, Rechtsfahrgebot, …)

Die Vertreter der Arbeitgeberin wurden daraufhin eingehend und ausführlich über die gesetzlichen Bestimmungen und Möglichkeiten beraten und informiert.

Bei einer weiteren Kontrolle im Betrieb konnte erfreulicherweise festgestellt werden, dass die Situation sich wesentlich verbessert hat. Der Betrieb hat sich zusätzlich Beratung von Experten der AUVA geholt und ein völlig neues Verkehrskonzept entwickelt und umgesetzt. Es handelt sich hauptsächlich um einfache, aber wirkungsvolle Maßnahmen wie z.B. Rechtsfahrgebot, Einbahnsysteme und Verkehrsspiegel an exponierten Stellen. Auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden in die Umsetzung mit einbezogen!

August 2022 - Sichere Gerüste

Bei einer Baustellenkontrolle wurde ein mangelhaftes Gerüst vorgefunden, das wegen der unmittelbar drohenden Gefahr für Leben und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sofort gesperrt werden musste. Bei der weiteren Kontrolle der Baustelle wurde auch ein unakzeptabler Aufenthaltsraum beanstandet.

Bei der Nachkontrolle der Baustelle konnten deutliche Verbesserungen festgestellt werden. Es wurde ein einwandfreies, abgenommenes Gerüst mit Treppenturm für einen sicheren Aufstieg verwendet. Auch der unakzeptable Aufenthaltsraum wurde beseitigt und nach Beratung durch das Arbeitsinspektorat eine entsprechende Lösung gefunden: Auf einem nahegelegenen Bauhof konnten Räume für die Pausen genutzt werden, da auf der Baustelle kein Platz für einen Container war.

Die Gespräche mit den verantwortlichen Personen verliefen konstruktiv und angenehm, auf die Notwendigkeit der Maßnahmen wurde hingewiesen und diese auch eingehend erklärt (sicheres Arbeiten, Wertschätzung der schweren Tätigkeit der Arbeitnehmer auf Baustellen durch AG).

Juli 2022 - Lösemittelproblem gelöst

In einem Betrieb der Leichtbauteile (CfK) fertigt, werden zu deren Reinigung unterschiedlichste Lösemittel (Aceton, IPA, …) verwendet.

Ursprünglich wurden die Arbeitsstoffe in den einzelnen Produktionsstätten gelagert, abgefüllt und bereitgestellt. Hieraus ergaben sich unterschiedliche Gesundheitsgefahren und Beanspruchungen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Gebinde waren teilweise schlecht verschlossen, die zulässigen Lagermengen waren überschritten, die Lagerbestände waren unübersichtlich, es fehlte an Kontrolle über den richtigen Einsatz, das Umfüllen und die Verarbeitung. Es wurden z.B. Reinigungstücher mit Lösemittel getränkt und damit die Bauteile dann gereinigt. Dadurch gelangten Dämpfe unkontrolliert in die Umgebung, ein hoher und auch unkontrollierbarer Verbrauch war die Folge

Nach Beratung durch das Arbeitsinspektorat und die weitere Begleitung des Projekts wurde eine zentrale Lösemittelabfüllung errichtet, um einerseits den Verbrauch einzudämmen und die Arbeitsvorgänge sicherer zu gestalten.

Juni 2022 - Raumklima

Eine Arbeitsinspektorin hat im Sommer Filialen mehrere Handelsketten in Einkaufszeilen zum Thema Raumklima besucht. Bei der vierzehn Tage dauernden Aktion konnten nahezu alle Filialen dieser Handelsketten im Aufsichtsbezirk überprüft werden. Obwohl bei teilweise „angenehmen“ Tagen (bei ca. 23° Außentemperatur) konnte durch die konzentrierte Vorgehensweise erreicht werden, dass Maßnahmen zur Reduktion der Raumtemperatur in den Filialen gesetzt wurden. So wurden Sonnenschutzfolien angebracht bzw. hat ein Arbeitgeber alle Filialen im Aufsichtsbezirk mit jeweils 2 mobilen Klimageräten ausgestattet.

Mai 2022 - Sanierung des Bodens einer Betriebsküche

In einer Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe erfolgte durch den Gebäudeeigentümer die Sanierung des Bodens der Betriebsküche.  Die Sanierung misslang jedoch: Der Boden war rutschig, sehr uneben und wies noch weitere Mängel auf. Nach Beschwerde durch die Schulverwaltung legte der Gebäudeeigentümer ein Gutachten vor, welches die ordnungsgemäße Ausführung und die notwendigen Erfordernisse für Großküchen attestierte. Dieses Gutachten wurde vom Arbeitsinspektor kritisiert und die neuerliche Sanierung des Fußbodens unter Hinweis auf die Bestimmungen der Bundes-Arbeitsstättenverordnung mit Nachdruck und großem Engagements verlangt. Schlussendlich erfolgte eine neuerliche Sanierung, diesmal aber erfolgreich und sicher. Die Schulverwaltung dankte dem Arbeitsinspektor ausdrücklich.

April 2022 - Neue Produktbeschreibung für ein Lastaufnahmemittel

Bei der Verwendung eines  ist ein Unfall passiert. Bei der Erhebung ist aufgefallen, dass die Tragfähigkeit des Lastaufnahmemittels für jede Last und jeden Transportvorgang im Einzelfall zu berechnen und zu prüfen wäre.

In Zusammenarbeit mit dem Hersteller konnte erreicht werden, dass die Hinweise bei der Online-Bestellung und in den Produktinformationen unverzüglich ergänzt wurden. Das Produktinformationsblatt für Verwenderinnen und Verwender wurde eindeutig gestaltet.

März 2022 - Ergonomie auf Baustellen

Bei einer Baustellenbesichtigung fiel dem Arbeitsinspektor auf, dass ca. 100 kg schwere Rollen mit Bodenbelag vom Fahrzeug in die Obergeschoße der Gebäude, wo die der Bodenbelag verlegt wurde, durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Hand erfolgte. Die Gewichte der Rollen, die schwierige Handhabung und der Transport stellen eine übermäßige  dar. Dem Arbeitgeber wurde im Zuge der Beratung durch den Arbeitsinspektor erklärt, worin die übermäßigen Belastungen bestehen und dass vom Arbeitgeber Maßnahmen zur Verringerung der Belastung gesetzt werden müssen.

Unter Mitwirkung des Arbeitsinspektors wurde die Transportarbeiten völlig neu gestaltet:
Nach der Anlieferung der Bodenbelagsrollen werden diese vom Fahrzeug mit Transporthilfen nur mehr in das EG verbracht und dort für die einzelnen Räume sogleich zugeschnitten und den einzelnen Wohnungen zugeordnet. Sowohl die größeren, wie auch kleinere Rollen, werden nunmehr immer von zwei Arbeitnehmern getragen.

Darüber hinaus wurde die Anlieferung zur Baustelle gestaffelt, sodass die zu hebenden Lasten auf mehrere Tage aufgeteilt werden.

Februar 2022 - Ersatz und Reduktion von besonders gefährlichen (CMR) Arbeitsstoffen

Im Rahmen des österreichweiten Schwerpunkts „“ wurde ein Elektronikunternehmen besucht beraten wie die verwendeten Arbeitsstoffe und mit ihnen verbundene potentiellen Risiken evaluiert werden können. Das Unternehmen prüfte darauf hin, ob die krebserzeugenden Arbeitsstoffe am Arbeitsplatz vermeidbar sind, diese also durch weniger gefährliche ersetzt werden können. Das Unternehmen folgte mit Unterstützung der Arbeitsinspektorin einem umfassenden Ansatz zur Minimierung der Exposition der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber kanzerogenen, mutagenen und reproduktionstoxischen Arbeitsstoffen („CMR-Arbeitsstoffe“) zu minimieren. Zuerst wurde ein Arbeitsstoffverzeichnis zur Übersicht und Identifizierung der Arbeitsstoffe erstellt wurde, dann wurden die CMR Arbeitsstoffe herausgefiltert mit dem Ziel diese besonders gefährlichen Arbeitsstoffe durch weniger gefährliche Arbeitsstoffe zu ersetzen.

Durch intensive interne Gespräche mit den Anwendern im Betrieb und Austausch mit den Lieferanten konnte mehr als die Hälfte der verwendeten Arbeitsstoffe durch weniger gefährliche Arbeitsstoffe bei gleichwertigem Arbeitsergebnis ausgetauscht werden. Ergänzend dazu wurde generell die Exposition der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer reduziert, in dem die Anzahl der exponierten Mitarbeiter und die Menge der Arbeitsstoffe reduziert wurden.

Jänner 2022 - Besser verständlicher Freigabeschein

Ein internationale tätiges Chemie- bzw. Pharmaunternehmen hat für bestimmte Arbeiten ein System von Arbeitsanweisungen in einem Freigabeschein festgelegt. Anlässlich eines Arbeitsunfalls stellte die Arbeitsinspektorin fest, dass der Unfall auf Missverständnisse bei den Anweisungen und bei den verwendeten Begriffen im Freigabeschein zurückzuführen war. Die Arbeitsinspektorin hat den Arbeitgeber darüber beraten, welche Möglichkeiten es für die Formulierungen im Freigabeschein gibt, um der der Komplexität der Tätigkeiten gerecht zu werden und wie erreicht werden kann, dass die beteiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Anweisungen verstehen und schlussendlich auch einhalten können.

Innerhalb kurzer Zeit wurde vom Unternehmen eine Anpassung des Freigabescheins durchgeführt und die Arbeitsabläufe mit der im konkreten Fall zu verwendenden persönlichen Schutzausrüstung präzisiert. Dadurch wurde ein wesentlicher Beitrag zur Sicherheit nicht nur für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sondern auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Fremdfirmen bewirkt.

Dezember 2021 - Optimierung von Arbeitsabläufen

Auf einem Grundstück wurde eine zweite Produktionshalle in einer Entfernung von ca. 200 m errichtet. Durch die Beratung bei der Planung konnte erreicht werden, dass auch in der zweiten  - Produktionshalle ein  mit Getränkeautomaten errichtet wird. Vorteile für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind:

  • Kurze Wege zum Aufenthaltsraum
  • Getränke im Umfeld er Arbeitsplätze 

November 2021 - Schutz vor Asbestfaserstaub

Beim Abbruch eines Bürogebäudes im innerstädtischen Bereich mussten auch das mit Asbestzementplatten eingedeckte Dach abgebrochen werden. Der Arbeitgeber hat um die Entstehung von  zu verhindern vorgesehen, dass die Asbestzementplatten der Dachfläche zerstörungsfrei demontiert werden. Bei der Besichtigung der Baustelle durch einen Arbeitsinspektor wurde dies auch festgestellt. Um die Arbeiten aber zu beschleunigen warfen die Arbeitnehmer die Platten in den Dachboden. Dabei zerbrachen die Platten und Asbestfasern wurden freigesetzt.

Durch das Einschreiten der Arbeitsinspektion wurden diese Arbeiten beendet und unverzüglich Hebehilfen und Big Bags zur Sammlung der Asbestzementplatten auf die Baustelle geliefert und verwendet. Dadurch konnten nicht nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch die Anrainer vor der gesundheitsgefährdenden Asbestfaserstaubbelastung geschützt werden.

Oktober 2021 - Schutzkorb für die Befüllung von Reifen

Beim Montieren von sehr großen Reifen kann ein Platzen der Reifen nicht ausgeschlossen werden. Nach einer Beratung durch die Arbeitsinspektion hat der Betrieb den Arbeitsvorgang neu evaluiert () und einen geeigneten Schutzkäfig gebaut. Die Abnahmeprüfung wurde von einem Ziviltechniker vorgenommen.

Darüber hinaus wurde für den Arbeitsvorgang eine genaue Arbeitsanweisung erstellt.

Durch die Umsetzung dieser Maßnahme wurde ein Beitrag zur Vermeidung schwerer Arbeitsunfälle geleistet.

September 2021 - Neue Lüftung im Raucherzimmer

Bei einer Betriebsbesichtigung, in einem Baumarkt, wurde festgestellt, dass  aus einem Raucherbereich, über eine Verbindungstüre, in einen Büroraum gelangt.

Nach einer Beratung hat sich der Betrieb entschlossen für den Raucherraum eine mechanische Lüftungsanlage zu errichten. Durch den Unterdruck im Raum, kann der  nicht mehr ins benachbarte Büro strömen.

August 2021 - Schutzeinrichtung

In einem nahrungsmittelerzeugenden Betrieb ereignete sich ein Arbeitsunfall, bei dem ein Arbeitnehmer bei einem Fleischwolf während den standardmäßigen Reinigungsarbeiten in die noch nachlaufenden Messer des Arbeitsmittels gelangte und sich dabei verletzte.

Anlässlich der Unfallerhebung wurde festgestellt, dass der Schneidsatz des Fleischwolfes vorschriftsmäßig mit einer Schutzhaube versehen war, welche sich erst nach Stillstand der Messer wegschwenken lässt. Unter der Schutzhaube wird jedoch jeweils ein mobiler Transportwagen positioniert. Dafür wurde dafür aber kein genau vorgegebener Platz markiert oder technisch vorgesehen, bzw. eingeschränkt – lediglich in der Bedienungsanleitung des Fleischwolfes war festgehalten, dass der Spalt zwischen der Unterkante der Schutzhaube und der Oberkante des Transportwagens maximal 5cm betragen darf. Je nach gewählter Aufstellposition unter der Schutzhaube und je nach Kipplage des Wagens war es jedoch möglich, dass der in der Bedienungsanleitung normierte Spalt an manchen Stellen auch wesentlich größer sein konnte, wodurch sodann eine Hand durch den Spalt passt und von unten unter die Schutzhaube und damit in die nachlaufenden Messer gegriffen werden konnte.

Nach der Erhebung des Arbeitsunfalles erfolgte ein ausführliches Beratungsgespräch mit dem Produktionsleiter des Betriebes, samt der bestellten Sicherheitsfachkraft. Das Unternehmen wurde ersucht, mit der Herstellerin des Fleischwolfes Kontakt aufzunehmen und die Frage des notwendigen Vorhandenseins technischer Schutzeinrichtungen für die passgenaue Positionierung des Transportwagens unter der oben beschriebenen Schutzhaube zu klären. Da der Herstellerin bisher keine technische Schutzmaßnahme vorsah, wurden aufgrund der Beratung des Arbeitsinspektorates, im Einvernehmen mit der Herstellerin des Arbeitsmittels, am Boden unter der Schutzhaube Führungsschienen montiert, anhand derer der Transportwagen in die „richtige“ Position so geschoben werden kann, dass die bei Falschpositionierung des Wagens auftretende Gefahrenstelle abgesichert ist. Der durch der Herstellerin vorgegebene Sicherheitsabstand zwischen der Unterkante der Schutzhaube und der Oberkante des Transportwagens wird nunmehr allseits mittels technischer Schutzmaßnahme sichergestellt und die Gefahrenstelle eliminiert.

Juli 2021 - Pflege durch Angehörige 

In der im Herbst 2019 im Burgenland gegründeten Agentur wird pflegenden Angehörigen durch ein Anstellungsmodell finanzielle und sozialrechtliche Absicherung und auch eine berufliche Zukunftsperspektive geboten. Bei der Agentur sind mittlerweile ca. 160 pflegende Angehörige angestellt. Für die Koordination sind sogenannte „Case Manager“ in den Bezirkshauptmannschaften angesiedelt.

Die Agentur wurde seit der Gründung vom Arbeitsinspektorat beratend begleitet schon von Anfang an ein Bewusstsein für den Schutz der Sicherheit und der Gesundheit am Arbeitsplatz zu schaffen. Am Anfang standen die Betreuung durch Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner, die Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen, die Verpflichtung zur Arbeitsplatzevaluierung und die Büroarbeitsplätze der Case Managerinnen und Case Manager. Bei einer Informationsveranstaltung mit der Geschäftsleitung und allen Case Managerinnen und Case Managern zum Thema Arbeitsschutz wurde der Blickwinkel um den Aspekt „Gefahren im Haushalt“ erweitert.

Juni 2021 - Betriebsanweisung für einen Arbeitskorb

Ein Arbeitnehmer wurde beim Anhängen eines Arbeitskorbes verletzt. Sowohl die Lastaufnahmeeinrichtung, die am Kranarm montiert wurde als auch der verwendete Arbeitskorb waren insgesamt für diese Kombination geeignet. Ausschlaggebend für den Unfall war, dass die Bedingungen unter denen der Korb an den Kran gehängt werden sollte nicht bekannt waren. Dafür lag keine Betriebsanleitung des Herstellers vorlag und es konnte keine Anweisung für die Arbeitnehmer erstellt werden, eine Unterweisung der Mitarbeiter war nicht möglich. Die Arbeitnehmer nahmen daher die Montage nach eigenem Vorstellungen vor.

Auf Drängen des Arbeitsinspektorates liegt nunmehr eine Bedienungsanleitung im Betrieb auf, sodass die Arbeitgeberin (Aufnahmeeinrichtung plus Arbeitskorb) auf dieser Basis die Arbeitnehmer für einen sicheren Vorgang unterweisen kann. Damit sollen in Zukunft solche Unfälle vermieden werden.

Mai 2021 - Verbesserungen im Arbeitsablauf nach einem schweren Arbeitsunfall an einer Vierseitenhobelmaschine

In einem Kärntner Sägewerk wurden an einer Vierseitenhobelmaschine aus 5 cm dicken Fichtenpfosten Dachlatten im Format 6 x 5 cm hergestellt. Die Fichtenpfosten werden für den Schnitt mit Einzugs- und Auszugswalzen durch die Maschine befördert. Am Auslauf der Maschine nach dem Schnitt werden die Dachlatten von zwei Beschäftigten gebündelt und paketiert.
Zwischen Auslauf der Vierseitenhobelmaschine und der Hallenwand waren jedoch nur ca. 30 cm frei.

Bei der Herstellung von 6 Meter langen Dachlatten war es wegen der extrem beengten Arbeitsverhältnisse den Beschäftigten nicht mehr möglich, die Dachlatten rechtzeitig aus dem Maschinenauslauf zu entnehmen. Eine Arbeitnehmerin wurde dadurch von einer Dachlatte im Bereich des Oberschenkels und der Leistenbeuge erfasst. Da die Maschine die Dachlatten kontinuierlich nachfördert, wurde die Arbeitnehmerin mehr und mehr eingeklemmt und erlitt dabei schwere Verletzungen. Die Arbeitnehmerin konnte aus ihrer Lage nur mit großem Aufwand gerettet werden und wurde nach Erst­versorgung in das Krankenhaus eingeliefert.

Das Arbeitsinspektorat stellte als Unfallursache die Anordnung der Hobelmaschine sowohl im Einlauf- als auch im Auslaufbereich fest. Aufgrund der langjährigen Expertise und Erfahrungen in ähnlichen Betrieben schlug das Arbeitsinspektorat vor, in der Maschinenhalle eine nicht tragende Wand zu entfernen und die Vierseitenhobelmaschine um 90 Grad zu drehen. Damit konnten sowohl im Einlauf- als auch im Auslaufbereich ein ausreichend großer Sicherheitsbereich hergestellt werden. Durch die Beratung des Arbeitsinspektorats wurden allerdings nicht nur die Gefahrenbereiche eliminiert, sondern es konnten nach der Umstellung auch längere Produkte hergestellt werden und die Handhabung der Produkte erleichtert werden. Durch die Neuanordnung der Maschine konnte auch die Späneabsaugung neu angeordnet werden, was eine effektivere Erfassung der Späne bewirkte.

Das Ergebnis zeigen die beiden Fotos, auf denen man die nunmehr großzügigen und dadurch auch sicheren Arbeitsbereiche gut erkennen kann.

April 2021 - Palettenschleuse gegen Absturzgefahr

Ein innovativer Betrieb zur Weiterverarbeitung/Veredelung von Hackschnitzel (Färben, als Holzdekor z.B. für Kinderspielplätze etc.) plante seine Produktion auf zwei Geschoßebenen. Dazu werden die Hackschnitzel in palettengroßen Holzkisten aus einem Freilager von einem Radlader im ersten Stock in die Produktion eingebracht. Von dort werden sie dann mit Handhubwagen zur Weiterverarbeitung abgeholt. Zur Gebäudeaußenseite hin ergibt sich dadurch eine Absturzstelle von mehreren Metern Höhe. Ursprünglich war zur Sicherung nur eine von innen her öffenbare Türe vorgesehen, die aber während der Einbringung der Holzkisten mit den Hackschnitzeln über einen längeren Zeitraum offen steht und somit keinen Schutz vor Absturz bietet. Durch die Beratung des Arbeitsinspektors angestoßen, entschied sich das Unternehmen dann für den Einbau einer vom Hubwagenfahrer bedienten klappbaren Palettenschleuse, mit der die Absturzstelle nunmehr in allen Betriebszuständen, ob Einbringung oder Abholung, abgesichert ist.  

März 2021 - Sanitär- und Sozialeinrichtungen - zukunftssicher

In einer Betonwarenerzeugung (ca. 40 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) ergab es sich am Rande einer Genehmigungsverhandlung, dass der Arbeitsinspektor hinterfragte, ob die Sanitäranlagen noch entsprechen bzw. ob deren Zustand generell noch ordnungsgemäß sei. Das Ergebnis war leider nicht sehr zufriedenstellend und es wurden vom Arbeitsinspektor mehrere kleinere Verbesserungsmöglichkeiten angesprochen, um wenigstens den Mindestanforderungen zu entsprechen. Umso mehr war der Arbeitsinspektor positiv überrascht, als der Arbeitgeber einige Wochen danach im Rahmen des Gewerbesprechtags einen Plan zu einem Bauteil mit völlig neuen Sanitär- und Sozialeinrichtungen (Aufenthaltsräume, Küche, Toiletten, Waschgelegenheiten) vorlegte, die auch zukünftige Betriebserweiterungen möglich machen. Die Planungen erfolgten auf der Grundlage der Informationen auf der Web-Site der Arbeitsinspektion, die er übrigens ausgedruckt mithatte!

Februar 2021 - Baugrube

Im Rahmen einer Baustellenkontrolle wurde festgestellt, dass der Zugang für alle auf der Baustelle tätigen Arbeitnehmer in die ca. 5,0 Meter tiefe Baugrube nur aus einer Teleskopanlegeleiter bestand. Im Zuge der Beratung wurde mitgeteilt, dass eine Anlegeleiter in dieser Form nicht als Verkehrsweg zulässig ist und die Leiter durch einen entsprechenden Zugang z.B. durch einen Treppenturm etc. zu ersetzen ist. Dies wurde vom zuständigen Bauunternehmen umgehend umgesetzt. Weiters wurde auf dieser Baustelle die Baugrubensicherung beanstandet. In Teilbereichen musste die Baugrube aus Sicherheitsgründen wegen möglichen Einsturzes der Baugrubenwand gesperrt werden. Seitens des Arbeitgebers wurde umgehend eine sichere Böschungsneigung hergestellt. Für die restlichen Baugrubenwände wurden entsprechende rechnerische Standsicherheitsnachweise erbracht.

Jänner 2021 - Attika

Bei einer Kontrolle einer Baustelle zur Errichtung eines Betriebsgebäudes wurde routinemäßig auch die Frage nach der sicheren Durchführung von Arbeiten auf dem fertigen Dach gestellt. Nach Auskunft des Bauherrn war eine Attika mit lediglich 80 cm Höhe mit einem Seilsicherungssystem Arbeiten vorgesehen. Der Arbeitsinspektor empfahl dem Bauherrn, die Attika auf 1m zu erhöhen, womit ein Seilsicherungssystem nicht mehr notwendig wäre und auch in Zukunft geringere Wartungskosten des Gebäudes zu erwarten wären, dass z.B. Wartung und Prüfungen des Seilsicherungssystems entfielen.

Obwohl die Wandpaneele des Gebäudes schon bestellt waren, hat der Bauherr die Empfehlung aufgenommen und konnte bei seinem Lieferanten noch eine Abänderung der Größe der Wandpanelle erwirken. Der Bauherr hat sich mit einem Mail beim Arbeitsinspektor für die fachkundige Beratung bedankt und angemerkt, dass er in Zukunft eine Attika errichten lassen wird, die auch als wirksame Absturzsicherung für alle Arbeiten auf dem Dach geeignet ist.

Dezember 2020 - Wahrnehmung von Gefahrenbereichen

In einem Holz verarbeitenden Betrieb beobachtete das Arbeitsinspektorat eine Häufung von Arbeitsunfällen mit Kollisionen zwischen Hubstaplern Fußgängern. Als Hauptursache für die Häufung der Arbeitsunfälle wurde vom Arbeitsinspektorat festgestellt, dass die Staplerfahrerinnen und Staplerfahrer die zu Fuß gehenden Personen nicht sahen oder die zu Fuß gehenden Personen die fahrenden Stapler aufgrund schlechter Sichtbarkeit übersahen. 

Der Arbeitsinspektor schlug dem Arbeitgeber und der Sicherheitsfachkraft vor, die Hubgabelstapler mit „Rote-Zone Warnleuchten“ auszustatten, um die Sichtbarkeit der Stapler und die Wahrnehmung der Gefahrenbereiche zu erhöhen. Diese Warnleuchten ermöglichen den Fußgängern aufgrund der Ausleuchtung eines um das Arbeitsmittel umliegenden Gefahrenbereiches die herannahenden Hubstapler rechtzeitig wahrzunehmen und ausreichend Abstand zu halten. Der Arbeitgeber griff diesen Vorschlag auf und stattete aufgrund der Intervention des Arbeitsinspektorats alle Frontgabelstapler mit diesen „Rote-Zone Warnleuchten“ aus.

November 2020 - Arbeitsvorgang Reifenwechsel 

Bei einer Betriebsbesichtigung im Rahmen einer Schwerpunktaktion hat ein Arbeitsinspektor bei einem Autohaus einen nicht ergonomischen Arbeitsvorgang zum Reifenwechseln vorgefunden. Nach einer intensiven Beratung der Arbeitsinspektion wollte das Autohaus den Arbeitsplatz umrüsten.

Durch den Einsatz einer Hebehilfe wurde ein ergonomischer Arbeitsvorgang für das Wechseln der Autoreifen geschaffen, damit die Gesundheit der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten wird.

Oktober 2020 - Betriebsanlagengenehmigung

Ein Arbeitgeber beabsichtigte eine zweigeschossige Arbeitsstätte zu errichten. Bei der Verhandlung zur Erlangung der Betriebsanlagengenehmigung, fiel der Arbeitsinspektorin auf, dass nur im unteren der beiden Geschoße, in dem die Werkstatt eingerichtet war, Sanitärbereiche, Garderoben und Sozialräume für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vorgesehen sind. Dazu kam, dass das obere Geschoß, in dem die Büros untergebracht sind, nur über eine Außenstiege erreichbar ist. Die Arbeitsinspektorin wies, obschon die geplante Arbeitsstätte den rechtlichen Vorgaben entsprochen hätte, darauf hin, dass dies für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Obergeschoß sehr unpraktisch sei und konnte den Arbeitgeber nach umfangreicher Beratung davon überzeugen, auch im 1. OG ein WC inkl. Waschmöglichkeit zu errichten.

September 2020 - Arbeitsschutz im Gastgewerbe

Das Arbeitsinspektorat Waldviertel referierte auf einer Veranstaltung der Innung Hotel-Gastgewerbe vor Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zum Thema Arbeitsschutz im Gastbewerbe. Ein an dieser Veranstaltung teilnehmender Gastronom wurde durch den Vortrag des Arbeitsinspektorats angeregt, beim anstehenden Umbau in seinem Betrieb qualitativ hochwertige Maßnahmen für seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu setzen. Beim Umbau der Küche wurde eine über die normal erforderliche Küchenlüftung hinausgehende Klimatisierung vorgesehen, bei der auf zugfreie Einbringung der kühlen Luft geachtet wurde. Es wurden dafür mehrere einzelne Geräte und mehrere im Deckenbereich verteilte Luftöffnungen vorgesehen. Bei der Einrichtung der Küche selbst wurde darauf geachtet, sämtliche Einbauten auf vollständig verbauten Sockeln vorzunehmen, wodurch sich der Reinigungsaufwand wesentlich reduziert. Auf eine gute Rutschhemmung des Fußbodens der Küche wurde ebenfalls geachtet

August 2020 - Neue Arbeitszeiteinteilung vermindert Ansteckungsrisiko für Mitarbeiterinnen

Eine Sozialeinrichtung, die sich um das Wohl gefährdeter Personen kümmert und ihren Betrieb daher unbedingt auch während der Zeit der Corona-Krise aufrechterhalten muss, wollte für die Zeit der Krise eine neue Arbeitszeiteinteilung einführen, in der im Rahmen eines Dienstrads immer jeweils zwei Kolleginnen gemeinsam länger arbeiten und anschließend längere Zeit frei haben. Auf diese Weise könnten die Gefahr der Ansteckung unter den Mitarbeiterinnen und somit das Risiko einer krankheitsbedingten Schließung der Einrichtung vermindert werden. Allerdings würden durch diese Arbeitszeiteinteilung die zulässigen Grenzen der Arbeitszeit überschritten.

Das um Rat befragte Arbeitsinspektorat teilte mit, dass mit Bescheid längere Arbeitszeiten zugelassen werden können, wenn es im öffentlichen Interesse erforderlich ist. Da die Sozialeinrichtung dem Schutz gefährdeter Menschen dient, liege öffentliches Interesse an der Aufrechterhaltung ihres Betriebes vor.

Auf den Antrag der Sozialeinrichtung hin wurden vom Arbeitsinspektorat die benötigten längeren Arbeitszeiten bewilligt und somit die Gesundheit der Mitarbeiterinnen geschützt und die Funktionsfähigkeit der Einrichtung sichergestellt.

Juli 2020 - Beratung der Betriebe des Wiener Praters

Im Rahmen des großen Beratungsschwerpunktes der Arbeitsinspektion in dem Unternehmen bei der Umsetzung von betrieblichen SARS-COV-2-Schutzmaßnahmen unterstützt und beraten wurden - mehr als 1000 Betriebe von Ende Mai bis Anfang Juni österreichweit - bot das Arbeitsinspektorat auch eine Beratung für die Betriebe des Wiener Praterverbandes an. Die Beratungen wurden von einem Arbeitsinspektor und einer Arbeitsinspektionsärztin in Kleingruppen aus Unternehmerinnen und Unternehmern des Wiener Prater durchgeführt und stieß auf breites Echo. Mit der Aktion konnten nahezu alle Schausteller im Wiener Prater mit Informationen zur Vorgangsweise bei Öffnung der Betriebe und erforderlicher COVID-19-Maßnahmen erreicht werden und damit die Arbeitsplätze von mehr als 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Der Verband der Wiener Praterunternehmerinnen und Praterunternehmer bedankte sich in einem Schreiben an das Arbeitsinspektorat für das Engagement und die Unterstützung.

Juni 2020 - Beratung zu COVID-19-Maßnahmen; Mobile Sanitäreinrichtung auf Baustellen

Beratung zu COVID-19-Maßnahmen

Das Arbeitsinspektorat wurde um Unterstützung für die Umsetzung von COVID-19-Maßnahmen in einem Großraumbüro einer Auskunftshotline ersucht. Auf der Grundlage des Handbuchs "COVID 19 - Sicheres und gesundes Arbeiten“ wurde mit den Verantwortlichen des Betriebes geeignete Maßnahmen besprochen und vom Betrieb umgesetzt. Folgende Verbesserungen konnten durch die Beratung erreicht werden:

  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Auskunftshotline wurden auf durch Home-Office frei gewordene Arbeitsplätze und in Besprechungsräume „umgesetzt“. Damit konnte zwischen allen Arbeitsplätzen ein großzügiger Abstand geschaffen werden.
  • Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wurden in Gruppen aufgeteilt, und stockwerksweise verteilt, sodass eine erhöhte „Ausfallsicherheit“ gegeben ist.
  • Für Einschulungen und dringend erforderliche Besprechungen wurden weitere Räume für größere Schulungen angemietet. Kleinere Schulungen werden auch über Videobesprechungen und „Bildschirmteilungen“ abgehalten. In Ausnahmefällen wird mit MNS-Masken und/oder Gesichtsschildern im Großraumbüro eingeschult, wobei der 1-Meter Abstand beachtet wird.
  • Weiters wurden den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen Reinigungs- und Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt, welche bei den jeweiligen Teamleitern zur freien Entnahme stehen. Die Standorte der Reinigungs- und Desinfektionsmittel wurden so gewählt, dass diese nicht hinter einzelnen Arbeitsplätzen angeordnet sind, sondern von den allgemeinen Gängen bzw. Verkehrswegen aus leicht erreichbar sind.
  • In den kritischen Bereichen der Sanitäranlagen, Waschräumen sowie in den Sozialräumen wird auf die jeweiligen Abstände geachtet und wurden die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Kenntnis gesetzt, dass jeweils nur eine alleinige bzw. je nach Größe der Räume, kleingruppige Nutzung möglich ist.
  • Für die Verwendung von MNS-Masken wurde eine betriebseigene Regelung in gemeinsamer Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung, AN-Schutz-Team und Belegschaftsvertretung festgelegt.

 Mobile Sänitäreinrichtung auf Baustellen

Im Zuge einer Routinekontrolle einer Baustelle wurde festgestellt, dass auf der Baustelle keine entsprechenden Sanitäreinrichtungen für die auf der Baustelle tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt wurden. Auf der Baustelle befand sich ein Mobil-WC, welches für die zum Zeitpunkt der Besichtigung auf der Baustelle tätigen Arbeitnehmer grundsätzlich geeignet gewesen wäre, jedoch fehlte eine entsprechende Waschgelegenheit mit den dazugehörigen Mitteln zur Reinigung bzw. zum Abtrocknen der Hände. Im Zuge der Beratung wurde die Lösung eines kombinierten Sanitärcontainers vorgeschlagen und so auch vom zuständigen Bauunternehmen rasch umgesetzt.

Mai 2020 - Raumklima in Einkaufszentren

Im Zuge einer Besichtigung im Sommer in einem Einkaufszentrum wurde festgestellt, dass die automatischen Eingangstüren während der Betriebszeiten im geöffneten Zustand fixiert waren. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erklärten dem Arbeitsinspektor dazu, dass es schon zu gesundheitlichen Problemen aufgrund der hohen Temperaturunterschiede von bis zu 20° C zwischen dem hinteren Bereich in der Nähe der Klimaanlage und dem Eingangsbereich mit nahezu Außentemperatur gekommen sei. Auf Nachfrage wurde dem Arbeitsinspektor mitgeteilt, dass diese Regelung aufgrund einer Anordnung des Betreibers in allen Verkaufsstätten des Einkaufszentrums umzusetzen ist.

In einer Besprechung mit den Vertretern des Betreibers des Einkaufzentrums wurde auf die Gesundheitsgefahren und die einschlägigen Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung hingewiesen. Die Vertreter des Betreibers erklärten, dass diese Regelung aus verkaufspsychologischen Aspekten angeordnet wurde und gegen Überhitzung die bei den Eingangstüren angebrachten Türluftschleier in Betrieb zu nehmen sind. Der Arbeitsinspektor stellte dann allerdings fest, dass die Türluftschleier nur für den Winterbetrieb mit Warmluft vorgesehen und im Sommer nicht geeignet sind. Die Anordnung über das Offenhalten der Türen wurde umgehend zurückgenommen. Bei den Nachkontrollen und Nachfragen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurde die massive Verbesserung des Raumklimas bestätigt.

April 2020 - Arbeitsinspektor verhindert Brandausbruch

Ein Arbeitsinspektor hat bei einer Betriebskontrolle im Obergeschoß einer Arbeitsstätte (Gastronomie) Brandgeruch wahrgenommen. Bei genauer Nachschau wurde festgestellt, dass ein loser Teppichboden über einem Bodenscheinwerfer lag und aufgrund der vom Scheinwerfer abgegeben Hitze bereits zu glosen begonnen hat. Der Arbeitgeber wurde auf die Brandgefahr aufmerksam gemacht und hat die Beseitigung des Bodenbelags veranlasst.

Am darauf folgenden Tag hat sich der Arbeitgeber persönlich beim Arbeitsinspektor für die Verhinderung des Brandausbruches bedankt. Erst nach der Betriebskontrolle ist ihm bewusst geworden wie gefährlich der glosende Teppich war. Da auf Grund der geringen Gästeanzahl der Zugang zum Obergeschoß mit einem Seil abgesperrt war, hätte man den Brand im Erdgeschoß erst sehr spät wahrgenommen. Ob dann eine wirksame Brandbekämpfung mit den in der Arbeitsstätte vorhandenen Löschmitteln möglich gewesen wäre, bezweifelte der Arbeitgeber

März 2020 - Minimierung von Lärm

In einem metallverarbeitenden Betrieb wurde im Rahmen einer Mutterschutzerhebung festgestellt, dass in einem Arbeitsraum, in dem sich auch der Arbeitsplatz einer werdenden Mutter befand, eine lärmintensive Werkstoffprüfmaschine für die Durchführung von Zugversuchen aufgestellt war. Jeder Zugversuch endet mit dem Zerreißen des Prüfstückes, was einen lauten Knall verursacht. Eine Schallmessung ergab dabei einen Spitzenwert (LC,peak) von 128,1 dB, der zwar unter dem Grenzwert von 137 dB gemäß Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV) liegt, ab dem die Möglichkeit eines irreversiblen Gehörschadens besteht, der jedoch wegen der hohen Lautstärke eine beträchtliche Stör- und Schreckwirkung auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hatte.

Im Zuge einer weiteren Erhebung durch das Arbeitsinspektorat (Hygienetechniker und Arbeitsinspektionsärztin) wurde der Arbeitgeber darüber beraten, welche Möglichkeiten es zur Minimierung der Lärmbelastung gibt, und aufgefordert, diese Arbeitsplätze entsprechend zu evaluieren. Innerhalb kurzer Zeit wurde eine Gefahrenbeurteilung durchgeführt, welche die Notwendigkeit einer Lärmverringerung ergab. Als Maßnahme wurde die Herstellung einer schalldämmenden Einhausung der Prüfmaschine festgelegt, die zwei Monate nach Abschluss der Evaluierung fertiggestellt war. Um den Zugang zur Maschine zu ermöglichen, wurden in die Einhausung zwei Drehflügeltüren eingebaut, und die gesamte Konstruktion wurde mit Lärmschutzmatten ausgestattet. Durch diese Maßnahme konnte die Lautstärke des im Arbeitsraum hörbaren Knalls auf ein erträgliches Niveau verringert werden.

Februar 2020 - Darf‘s ein bisserl weniger sein?  Verringerung des Gefahrenpotential durch Substitution

Beispiel 1: Veterinärklinik

Für das Labor entnommene Gewebeproben wurden direkt im OP in 35%ige  Formaldehydlösung eingelegt. Formaldehyd in dieser Konzentration ist giftig, außerdem besteht die Gefahr dass eine Konzentration in der Atemluft erreicht wird, in der Formaldehyd auch krebserzeugend ist.

Diese hohe Formaldehydkonzentration ist für den Transport nicht notwendig.

Die Beratung durch eine Arbeitsinspektorin bewirkte, dass auf bereits mit 4,5 %iger Formaldehydlösung vorgefüllte Gebinde umgestellt werden konnte. Dazu war nur ein Telefonanruf des Arbeitgebers beim Lieferanten notwendig.

Nicht nur ist in dieser Konzentration die Gefahr durch Formaldehyd selber deutlich niedriger, auch die Gefahr des Verschüttens beim Befüllen der Gebinde ist vollständig vermieden, da die Behälter jetzt vorgefüllt geliefert werden.

Beispiel 2: Laboratorium

Im Vorfeld eines angekündigten Besuchs einer Arbeitsinspektorin wurde entrümpelt. Im Labor wurde jede einzelne vorhandene Chemikalie angeschaut, und es wurden alle jene entsorgt die länger nicht mehr verwendet worden waren -  darunter auch einige krebserzeugende. Für den täglichen Umgang noch wertvoller war aber das Umstellen von selbst aufzulösenden Pulvern auf fertige Lösungen. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen daher das Pulver nicht mehr einwägen und verdünnen – und auch die fertige Lösung ist durch die geringere Konzentration weniger gefährlich.

Jänner 2020 - Vorbereitungsarbeiten für die Beschickung von Glühöfen

In einem Unternehmen, das elektromechanische Bauteile herstellt, wurde festgestellt, dass in einem Bereich, in dem Hitzearbeitsplätze eingerichtet sind auch Vorbereitungsarbeiten für die Beschickung von Glühöfen durchgeführt werden. An diesen Arbeitsplätzen wurden weit überhöhte Raumtemperaturen festgestellt. Diese Arbeitsplätze sind aber arbeitstechnisch hier nicht unbedingt notwendig.

Nach einem schriftlichen Besichtigungsergebnis und einigen Beratungsgesprächen wurden diese Arbeitsplätze in einen angrenzenden Arbeitsraum verlegt. Für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen konnte eine wesentliche Verbesserung, ihrer Arbeitsplätze, erreicht werden.

Dezember 2019 - Fachkundiges schnelles Handeln des Arbeitsinspektors auf einer Baustelle

Im Zuge der erforderlichen Erschließungsarbeiten zur Einrichtung einer Baustelle hob eine Baufirma eine Künette aus. Bei der Besichtigung durch einen Arbeitsinspektor stellte dieser fest, dass diese bis zu 2,60 m tief war. Obwohl es sich beim Boden um sandiges, schottriges Material handelte, waren die Seitenränder weder durch Abböschen noch durch Pölzung gegen Einsturz gesichert und es bestand die Gefahr, dass die Ränder einbrechen könnten. In der Künette hielten sich zwei Arbeitnehmer auf, die bereits mit den Vorarbeiten für das Verlegen von Rohren beschäftigt waren.

Aufgrund der für sie drohenden Gefahr ordnete der vor Ort anwesende Arbeitsinspektor an, dass die beiden Arbeitnehmer unverzüglich die Künette verlassen müssen. Nachdem die Arbeitnehmer wieder sicheren Boden betreten hatten, führte der Arbeitsinspektor eine Beratung über die Möglichkeiten zur Sicherung der Seitenränder der Künette durch. In diesem Moment brach ein Teil der Seitenränder genau in jenem Arbeitsbereich ein, in dem sich die Arbeitnehmer erst vor ein paar Minuten noch aufgehalten hatten.  So hat der Arbeitsinspektor vor Ort durch sein beherztes Eingreifen verhindern können, dass durch das Einbrechen von Material in die nicht gesicherte Künette zwei Arbeitnehmer möglicherweise schwer verletzt werden.

November 2019 - Sturz und Fall

In einem Forstbetrieb wurde bei der Besprechung mit den Führungskräften, Sicherheitsfachkraft, Betriebsart und Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach der durchgeführten Kontrolle auch das Unfallgeschehen erörtert. Dabei fiel auf, dass eine Häufung der Unfallursache „Sturz und Fall“ vorliegt. Natürlich sind Unfälle dieser Art im Wald und vor allem im steilen Gelände leichter möglich als auf ebenen Böden. Der Betrieb stellte deswegen seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hochwertige Stiefel und knöchelhohe Schuhe zur Verfügung, die auch von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vorher getestet werden konnten und war daher unschlüssig, was noch getan werden konnte.

Die Arbeitsinspektorin wies im Zuge des Gespräches nebenbei auf einen Artikel in einem Fachmagazin hin, in dem der Einsatz von an den Fuß angepassten Einlegesohlen eine Reduktion von Stolperunfälle und Umknicken möglich sein soll.

Bei einer Kontrolle geraume Zeit nachher wurde festgestellt, dass im Empfangsbereich des Betriebs ein Folder eines Spezialisten für angepasste Einlegesohlen hing. Auf Nachfrage hat sich herausgestellt, dass der Betrieb die damalig nebenbei gemachte Bemerkung zum Anlass genommen hatte, diese Möglichkeit zu prüfen und hat nach Abstimmung mit dem Schuhhersteller für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angepasste Einlegesohlen beschafft.

Oktober 2019 - Lenker

Bei einer Kontrolle eines Unternehmens, welches in der Abfallwirtschaft, insbesondere der Entsorgung von Bauschutt, tätig ist, wurde festgestellt, dass die verwendete Software nicht für eine Überprüfung der Lenkerdaten ausreicht. Auf Grund der besonderen Situation, dass einerseits ein Stempelsystem für die Arbeitszeiterfassung existiert und gleichzeitig Lenkerdaten erfasst werden, wurde vom Arbeitsinspektorat geraten eine Softwarelösung zu installieren, welche das komplette Geschäftsfeld umfasst.

Das Unternehmen installierte ein System, welches nun auch die Aufträge, die Abrechnung, die Disposition, die Arbeitszeiterfassung, die Lohnverrechnung und die Kontrolle der Lenkerdaten beinhaltet.

Bekommt das Unternehmen einen neuen Auftrag, z.B. Bauschutt einer Baustelle abzuholen und zu entsorgen, stellt die Software selbst fest, welche LKWs genug Restlenkzeit und Resteinsatzzeit zur Verfügung haben, und bespielt den im LKW vorhandenen Bildschirm. Zeitgleich wird der Auftrag an die Kundin oder den Kunden verrechnet. Wird die Rechnung nicht innerhalb von drei Tagen beglichen, wird die Baustelle bzw. die Kundin oder der Kunde nicht mehr angefahren. Vor dem Einsatz dieses Systems kam es immer wieder vor, dass „Kundinnen“ oder „Kunden“ bei Verrechnung nicht mehr zahlungsfähig waren, da die Abrechnungen eines Monats gesammelt wurden und als ein Paket in Rechnung gestellt wurden.

Die Kosten (derzeit sind 28 LKW mit diesem System ausgestattet) amortisierten sich nach Aussage des Geschäftsführers innerhalb von 18 Monaten. Erreicht wird dies durch schnellere und exakte Abrechnung der Kundinnen und Kunden, wesentlich geringere Ausfälle durch zahlungsunfähige Kundinnen und Kunden, Einsparungen bei der Lohnverrechnung und Einsparungen bei der Versicherung der LKWs.

September 2019 - Höhenverstellbare Montagetische in der Industrie

Bei der Begehung in einem Industriebetrieb ist dem Arbeitsinspektor aufgefallen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit sehr unterschiedlichen Körpergrößen mit gleichen Tätigkeiten an einem Tisch beschäftigt werden. Arbeitsvorgänge sind so zu gestalten, dass Zwangshaltung möglichst vermieden wird. Nach Beratungsgesprächen mit der Sicherheitsfachkraft und der Arbeitgeberin organisierte der Betrieb ein Projekt zur „Ergonomie an den Arbeitstischen“ In einem ersten Schritt wurde darauf geachtet, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ähnlichen Körpergrößen am selben Tisch arbeiten. Im zweiten Schritt, welcher bis Ende 2019 abgeschlossen sein soll, werden alle Montagetische höhenverstellbar ausgeführt.

August 2019 - gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe – Hygiene

In einem großen Maschinenbaubetrieb wurden Probleme bei der durch die Verwendung von gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen notwendigen persönlichen Hygiene der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen festgestellt. Waschen von Hände und Gesicht vor dem Essen und Trinken ist eine wichtige hygienische Maßnahme um die orale Aufnahme von gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen zu verhindern. Als Ursache der Probleme wurde vom Arbeitsinspektor erkannt, dass die Entfernung der Arbeitsplätze von den Waschgelegenheiten bis zu 440 m beträgt.

Im Unternehmen sind für die Verbesserung der innerbetrieblichen Kommunikation sog „Info-Points“ eingerichtet, die neben Stehtischen auch mit Heiß- und Kaltgetränkeautomaten sowie Snackautomaten ausgestattet waren. Vom Arbeitsinspektor wurde beobachtet, dass eine Vielzahl von Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Getränke und Snacks zu sich nahmen, ohne zuvor zumindest ihre Hände zu reinigen.

Dem Arbeitsinspektor fiel bei einer mit der Betriebsleitung und der Sicherheitsfachkraft durchgeführten Begehung auf, dass bei diesen Info-Points Wasseranschlüsse für die Heißgetränkeautomaten vorhanden sind und regte an, dort Waschbecken mit Seifen- und Papierhandtuchspendern einzubauen.

Durch diese Maßnahme und der Unterweisung der betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der Wichtigkeit der persönlichen Hygiene wurde die Akzeptanz, sich vor Einnahme von Mahlzeiten und Getränken gründlich zu reinigen, deutlich gesteigert.

Juli 2019 - Wegfall von Untersuchungspflichten

Die mit Reinigungsarbeiten im Bereich der Lackieranlage eines großen Autoherstellers beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wurden regelmäßig auf Xylol (Lösemittel in Lacken) untersucht. Der Arbeitsinspektionsärztin fiel auf, dass die Harnwerte des Abbauproduktes bei dort Beschäftigten aber bei Null bzw. unter der Bestimmungsgrenze lagen und dies bereits seit einigen Jahren. Obwohl die Untersuchungen keine prophylaktische Bedeutung mehr hatten, mussten die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen den Eingriff in ihre persönliche Sphäre durch die Untersuchungen unnotwendigerweise erdulden.

Es wurde eine Überprüfung und Anpassung der Arbeitsstoffevaluierung veranlasst, bei der sich herausstellte, dass keine Exposition mehr gegeben war, die eine Untersuchungspflichtig ausgelöst hätte. Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wurden über die festgestellte Verbesserung der Arbeitsbedingungen informiert und auch darüber, dass keine Untersuchungen auf Xylol mehr notwendig sind.

Anzumerken bleibt, dass die Arbeitgeber bei regelmäßiger Überprüfung der Evaluierung diese Feststellung auch hätten machen können oder vielmehr müssen.

Juni 2019 - Kleiner Umbau – große Wirkung

In einem Gastronomie- Backwarenshop ist der Personalstand auf 14 Beschäftigte angewachsen. Als Sozialbereich (Aufenthaltsbereich, Kleiderkästen, etc.) stand, bei einem Betriebsbesuch, lediglich der Vorraum der Toilette zur Verfügung. Nach einem schriftlichen Besichtigungsergebnis wurde in Beratungsgesprächen mit den Arbeitgebenden und Beschäftigten eine technische Lösung erarbeitet.

Durch einen kleinen Umbau konnte ein Sozialraum für die Beschäftigten geschaffen werden, in diesem stehen nun Kleiderkästen, ein Tisch und Sitzgelegenheiten. Der WC Vorraum wird als Lagerraum genutzt.

Mai 2019 - Unfallverhütungsmaßnahme "störungsfreies Arbeiten"

In einem Baumarkt kam es 2018 innerhalb von drei Monaten zu zwei sehr schweren Unfällen in der Abteilung für Holzzuschnitte. Bei der Erhebung der Unfallursachen wurde festgestellt, dass es weder an der Unterweisung, der verwendeten Arbeitsmittel oder an der Qualifikation des Personals mangelte, sondern der permanente Kundendruck, die hohe Erwartungshaltung der Kunden mit dem dadurch verursachten Stress und der Ablenkung von der Arbeit Auslöser für diese Unfälle waren. Es war für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einfach nicht möglich störungs- bzw. stressfrei zu arbeiten. Nach eingehender Beratung durch die Arbeitsinspektion entschloss sich die Unternehmensleitung den Arbeitsplatz so auszurichten, dass ein störungsfreies Arbeiten möglich ist. Es wurde der Holzzuschnitt vom übrigen Markt durch eine automatische Schiebetüre getrennt, die nur durch die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Chip geöffnet werden kann. Die Kundinnen und Kunden können nun nicht mehr unmittelbar mit den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in Kontakt treten, können sich aber von außen mittels Betätigung eines Knopfes bemerkbar machen, der eine Drehleuchte im Holzzuschnitt einschaltet. Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können dadurch ihre Arbeit geordnet und sicher beenden um dann mit dem Kunden in Kontakt treten.

April 2019 - Faires Erfassen von Arbeitszeiten

Im Zuge einer regionalen internen Schwerpunktaktion wurden Handelsbetriebe hinsichtlich Arbeits- und Ruhezeiten kontrolliert.

Dabei wurde speziell bei einem Betrieb mit Filialen festgestellt, dass die Arbeitszeiten nicht gesetzeskonform erfasst wurden. (Laut Arbeitszeitaufzeichnungen war während der Öffnungszeiten kein Personal im Betrieb, unglaubwürdig lange Pausen und Pausenverteilung)

Nach mehreren Besprechungen wurden folgende Maßnahmen der Firmenleitung umgesetzt:

  • Zusätzliches Budget für Arbeitsstunden
  • Kommunikation der gesetzlichen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes
  • Regelmäßige Kontrolle der Arbeitszeiten durch die Vorgesetzen
  • Reduktion von „freiwilligen“ Arbeitszeiten

Endergebnis nach der letzten Besprechung:

  •  Niedrigere Fluktuation
  • Dienstnehmer-Kündigungen sind gesunken
  • Klare Orientierung der Mitarbeiter
  • Höhere Mitarbeiterzufriedenheit
  • Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes

März 2019 - Brennerbasistunnel – optimale Zusammenarbeit mit der Arbeitsinspektion

Bei der Errichtung und Umsetzung von Großprojekten, wie bei dem zurzeit in Bau befindlichen Brennerbasistunnel, ist die sicherheitstechnische Planung stets eine immense Herausforderung. Der Sicherheit- und Gesundheitsschutzplan wird dabei durch die erforderlichen Anpassungen, wie Umplanungen in der Bauausführung, neue technische Entwicklungen bei Arbeitsverfahren oder den Einsatz von neuen Arbeitsstoffen, zum „lebendigen Papier“. Für die Arbeitsinspektion ergibt sich durch die ständigen Anpassungen in der Vorbereitungsphase als auch während des Bauablaufes ein sehr hoher Beratungsaufwand. So ergaben sich wegen des ursprünglichen Gleisbetriebes im Tunnelvortrieb und der sehr schwierigen Geometrie der Tunnelquerschnitte und Abzweigungen viele Beratungsgespräche. Zusätzlich waren durch die fast unlösbare Lüftungsproblematik auf Grund mehrerer bergmännischer Vortriebe und einem zusätzlichen mechanischen Vortrieb sowie sich daraus ergebende geänderte Flucht- und Rettungssituation dutzende Beratungen mit dem Bauherrn und den Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer. Oft ist dabei die Expertise des/der Arbeitsinspektors/Arbeitsinspektorin mit jahrzehntelanger Erfahrung eine wesentliche Entscheidungshilfe. So wurden Multiservice Vehicle („Zug auf Rädern“) statt gleisgebundener Transportmittel für den Nachschub herangezogen, eine Neuentwicklung, die bisher nur zweimal auf der Welt zum Einsatz kam. Die Lüftungsproblematik wurde durch Luftzufuhr aus dem bestehenden Bahntunnel, zusätzlichen Querverbindungen im Tunnelsystem und Zuluft aus dem Erkundungsstollen gelöst. Mit der Arbeitsinspektion wurde das sehr komplexe Notfall-, Flucht- und Rettungssystem erarbeitet, wobei neben Rettungscontainern, zusätzliche Brandrauchtüren und Fluchtmöglichkeiten in den bestehenden Bahntunnel sowie zusätzliche Verbindungen in das „fast unheimlich wirkende“ bestehende Tunnelsystem erforderlich wurden.
Viele Lösungen ergaben sich nur durch die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten unter dem Motto „Menschen die etwas verstehen und sich verstehen“.

Februar 2019 - … nach dem Umbau in einem Großraumbüro

Bei einer Besichtigung wurde festgestellt, dass auf Grund von Änderungen ein Großraumbüro räumlich direkt an eine Toilette angrenzte. Arbeitsräume müssen aber normalerweise durch (lüftbare) Vorräume von Toiletten getrennt sein.

Bei einem Beratungsgespräch mit dem Arbeitsinspektorat haben alle Beteiligten festgehalten einen Abluftventilator mit Nachlaufzeit einbauen zu wollen, um Geruchs- und Geräuschbelästigungen am Arbeitsplatz verhindern zu können. Die Bezirksverwaltungsbehörde hat diesem Ausnahmeansuchen der Arbeitgeberin zugestimmt, ein gleichwertiger Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer war gewährleistet. 

Jänner 2019 - Gefahrenstellen an Maschinen

Nachdem sich ein Arbeitsunfall ereignete, bei dem ein Arbeitnehmer durch eine ungesicherte Gefahrenstelle an einer Maschine verletzt wurde, drängte das Arbeitsinspektorat darauf, dass die etwa 2400 selbst gebauten Maschinen saniert werden. Der Arbeitgeber wurde beraten Strukturen im Betrieb für die Verbesserungen der Sicherheit an Maschinen zu schaffen. Die Abteilung Maschinenbau erhielt daraufhin mehr Personal, die Sicherheitsfachkräfte wurden verstärkt eingebunden bei Verbesserungen und auch bei der Neukonstruktion.

Damit wurde das Bewusstsein im Betrieb für die Maschinensicherheit verbessert und die Mitarbeiter motiviert. Das ursprünglich den Maßnahmen gegenüber reserviert eingestellte Management wurde schlussendlich zum Motor für sichere Arbeit.

Das Arbeitsinspektorat wird als Prozessbegleitung beratend beigezogen.

Dezember 2018 - Korrekte Erfassung der Arbeitszeiten erleichtert Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen

Bei einer Kontrolle in einem Betrieb um 20:00 Uhr wurde festgestellt, dass ein Arbeitnehmer bereits seit 8:00 im Betrieb beschäftigt war und offenbar über zwei Schichten – Frühschicht und Spätschicht – nacheinander arbeitete. Die Stundenaufzeichnungen auf der elektronischen Zeiterfassung endeten jedoch um 14:25 Uhr. Der Arbeitgeber und der Produktionsleiter, die mit dieser Tatsache durch den Arbeitsinspektor konfrontiert wurden, konnten nicht erklären, warum der junge Mann eine zweite Schicht an die erste anhängt und dies nicht elektronisch erfasst wurde.

Dem Arbeitsinspektorat wurde später mitgeteilt, dass dem Produktionsleiter von der Unternehmensleitung aufgetragen wurde, darauf zu achten, dass die Arbeitszeiten korrekt erfasst und die Arbeitszeitbestimmungen eingehalten werden.

November 2018 - Kostenlose Beratung bei der Errichtung von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen

Die Arbeitsinspektorate unterstützen und beraten Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Planerinnen/Planer bei der Planung und Vorbereitung von Neubauten und Umbauten von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen. Die häufigsten Themen sind Raumhöhen, Fluchtwege, Lüftungen, Belichtungsflächen (z.B. Fenster), Sozialbereiche aber auch Arbeitszeit, Pausenregelungen, etc.

Kostenlose Beratungen vor Ort, bei Behörden (Bausprechtage) oder im Arbeitsinspektorat werden dokumentiert und beschleunigen Genehmigungsverfahren. 

Praktisch in jeder Projektvorbesprechung können rechtzeitig Projektänderungen erreicht werden, die eine gesetzeskonforme Einreichung gewährleisten und damit die Verhandlung beschleunigen bzw. die Rate positiver Stellungnahmen erhöhen.

Die häufigsten Themen sind fehlender Vorraum bei Toiletten, Raumhöhe bei Küchen unter 3m bzw. Unklarheit welche Maßnahmen bei Raumhöhen unter 3m zu treffen sind (mech. Lüftung, Berechnung nach aktueller NORM) und Türen, die nicht in Fluchtrichtung öffnen.

Im Zuge der beratenden Funktion der Arbeitsinspektion ist positiv zu erwähnen, dass Projektvorbesprechungen mit den Betreibern bzw. Projektanten vor Ort gut ankommen. Der Vorteil für alle ist gegenüber einer Plandarstellung ein weitgehend realistischer Überblick des Vorhabens und der tatsächlichen Situation. Offene Fragen von Seiten des Antragstellers bzw. des Projektanten oder auch von der Seite der Arbeitssicherheit können vor Ort besser und schneller beantwortet werden. Das trifft auch bei einer gemeinsamen Lösungsfindung zu.

Oktober 2018 - Belichtung und Lüftung eines Arbeitsraumes

Bei der Besichtigung eines Elektrofachbetriebes wurden Mängel bei der Belichtung, der Sichtverbindung ins Freie sowie der Lüftung eines Arbeitsraumes, zum Prüfen von Bauteilen, festgestellt. Die Qualität von Licht und Lüftung trägt maßgeblich zum Wohlbefinden der Beschäftigten bei der Erledigung ihrer Arbeit bei, Mindestmaße sind gesetzlich geregelt.

Bei einem Beratungsgespräch wurde vereinbart die ständigen Arbeitsplätze unmittelbar bei den Fensterflächen anzuordnen. Prüfplätze die nicht der Sonneinstrahlung ausgesetzt werden sollen oder keine ständige Anwesenheit erfordern, wurden in den rückwärtigen Teil des Arbeitsraumes verlegt.

September 2018 - Sonntagsschichten

In einem gummiverarbeitenden Betrieb ergab sich das Problem, dass aufgrund von Wartungsarbeiten ein Rückstand bei Gummimischungen zu erwarten war. Dies sollte durch einen externen Lieferanten abgefangen werden, der aber kurzfristig mitteilte, die geforderte Menge nicht liefern zu können. Der Betrieb, der in ein weltweites Unternehmen eingebettet ist, versorgt neben anderen Unternehmen auch Betriebe der eigenen Gruppe mit seinen speziellen Gummimischungen. Auf Vorrat kann nicht produziert werden, da das Produkt nur sehr bedingt lagerfähig ist. Wunsch der Firma war nun den Schichtbetrieb über Sonn- und Feiertage auszudehnen.

Bei einer Besprechung mit der Unternehmensleitung und dem Betriebsrat wurde unter Heranziehung einer zutreffenden Ausnahmebestimmung der Arbeitsruhegesetz-Verordnung die Lösung zur Durchführung von Sonn- und Feiertagsschichten gefunden. Dadurch sollte die Versorgung des Standortes und der angewiesenen Betriebe in Europa sichergestellt sein.

August 2018 - Neue Arbeitsräume angemietet...

Im Dezember 2017 erreichte uns eine Information, welche eine Arbeitsstätte in Oberösterreich beschreibt.

Es wurde der Arbeitsinspektion mitgeteilt, dass:

  • keine elektrische Absicherung vorhanden ist
  • teilweise Maschinen abbrennen, weil sie nicht gewartet werden
  • Stecker der elektrischen Anlage aus der Wand hängen
  • das Garagentor viele Mängel aufweist und demnächst herabfallen könnte
  • es keine sanitären Anlagen (Toiletten; Waschbereiche; Aufenthaltsbereiche; etc.) gibt
  • keine Feuerlöscher vorhanden sind
  • kein Erste Hilfematerial zur vorhanden ist
  • täglich, ausgenommen am Sonntag, in der Zeit von 00 Uhr bis 04 Uhr morgens gearbeitet wird
  • es keine Heizung gibt
  • ca. 10 Menschen regelmäßig beschäftigt werden.

Arbeitsinspektoren besuchten unmittelbar diese Arbeitsstätte. Die angeführten Mängel wurden bei der Besichtigung vorgefunden. In einer ehemaligen landwirtschaftlichen Lagerhalle wurden Sortierarbeiten durchgeführt und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt. Während des Tages ist die Lagerhalle verschlossen.

Durch die Besichtigung und Beratung wurden binnen 3 Wochen neue, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende, Arbeitsräume angemietet.

Juli 2018 - Toiletten im Bürotrakt eines Einkaufszentrums

Anlässlich einer Überprüfung eines Bürotraktes in einem Einkaufszentrum wurde festgestellt, dass Toiletten nicht nur für die im Bürotrakt beschäftigten ArbeitnehmerInnen, sondern auch von sehr vielen betriebsfremden Personen benützt sind. Räume einer Ebene dieses Bürotrakts wurden dabei offenbar seit längerem auch für Fortbildungskurse genutzt. Dadurch standen die ursprünglich ausschließlich von den ArbeitnehmerInnen benutzten Toiletten nunmehr auch den KursteilnehmerInnen zur Verfügung. Dadurch waren diese offensichtlich häufig besetzt und wurden in einem stark verschmutzten bzw. verunreinigten Zustand vorgefunden. 

Alle betroffenen ArbeitgeberInnen und insbesondere der technische Leiter des Einkaufszentrums wurden daraufhin hingewiesen und beraten, die Toilettenanlagen zu trennen. Für die in der Arbeitsstätte beschäftigten Frauen und Männer wurde jeweils eine von außen versperrbare Türe eingebaut. Den auf dieser Ebene des Bürotrakts beschäftigten ArbeitnehmerInnen stehen nun wieder eigene Toiletten in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Für die KursteilnehmerInnen stehen nun eigene nach Geschlecht getrennte Toiletten zur Verfügung.

Juni 2018 - Prüfpflichten der Arbeitsmitttel

Bei Kontrollen von Betrieben durch die Arbeitsinspektion werden auch Aufzeichnungen über durchgeführte Prüfungen von Arbeitsmitteln kontrolliert. So auch bei einer Überprüfung einer KFZ-Werkstätte mit vielen Fahrzeughebebühnen und mehreren elektrisch betriebenen Toren.

Beim abschließenden Gespräch brachte der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitsinspektor zum Ausdruck, dass durch diese Prüfungen dem Betrieb hohen Kosten entstehen, da diese von einer externen Prüfstelle oder einem Serviceunternehmen durchgeführt werden müssen. Oftmals sind dafür Terminvereinbarungen schwierig und es wurden schon Daten der Prüfung vergessen bzw. nicht im Prüfbefund festgehalten.

Der Arbeitgeber wurde darüber beraten, dass auch ein fachkundiger Betriebsangehöriger (auch der fachkundige Unternehmer selbst) die Prüfung durchführen kann.

Lediglich jedes vierte Jahr müssen dann für diese Prüfungen externe Prüforgane herangezogen werden. Dabei kann sich auch der fachkundige Betriebsangehörige (Unternehmer) über allfällige Neuerungen auf dem Gebiet der Prüfinhalte oder Methoden für die Durchführung dieser Prüfung informieren. Weiters wurde der Arbeitgeber über den Inhalt des Prüfbefundes sowie die Ergebnisse der Prüfung, welche im Prüfbefund festgehalten werden müssen, beraten.

Mai 2018 - Baustellen

Große Baustellen haben eine lange Planungs- und Vorbereitungsphase. Monate vor Baubeginn hat ein Koordinationsgespräch mit Bauherrn, Baustellenkoordinatorin, ausführenden Unternehmen und einem Vertreter des Arbeitsinspektorates stattgefunden. Für ein ca. 8 km langes Straßenstück mit mehreren Brücken und Unterführungen konnten konkrete technische Maßnahmen aber auch organisatorische Abläufe diskutiert werden. Ziel der Arbeitsinspektion war, dem Bauherrn die zutreffenden Arbeitsschutzbestimmungen zu erklären und ihn zu beraten wie diese zeit- und kostensparend umgesetzt werden können. 

Gemeinsam mit den Beteiligten konnten, bereits vor Baubeginn, sicherheitstechnische Themen (z.B. Gefahren mit selbstfahrenden Arbeitsmitteln, Arbeiten an Absturzstellen, Arbeiten in Künetten) und organisatorische Maßnahmen (z.B. Erste Hilfe auf der Großbaustelle, Unterweisungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitszeiten) festgehalten werden, um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der Bauarbeiten besser schützen zu können.

April 2018 - Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung

Bei einer Überprüfung einer Tiefkühlgemüseproduktion wurde festgestellt, dass für den Versand der Produkte Palletten mit Kartons (je Karton 5 Säcke mit Tiefkühlgemüse á 1 kg) händisch geschlichtet wurden.

Die Kartons wurden auf die am Boden stehende Palette bis auf ca. 1,5 m Höhe vom Förderband weg geschlichtet. Diese Arbeit ist für den gesamten Körper insbesondere aber für den Stützapparat sehr belastend.

Seitens des Arbeitsinspektorates wurde der Betrieb ausführlich über verschiedene Möglichkeiten der ergonomischen Gestaltung dieses Arbeitsplatzes beraten. Es wurde empfohlen, die Paletten mittels Hubwagen auf die Höhe des Förderbandes zu heben um ein dauerndes Bücken mit den Kartons zu vermeiden. Der Arbeitsplatz wurde schließlich so ausgerüstet, dass die Kartons mittels Vakuumheber auf die angehobene Palette geschlichtet werden können, was zu einer deutlichen Entlastung der Arbeitnehmer führte.

März 2018 - Sanierung eines Wiener Marktes unter Beachtung des Arbeitsschutzes

In den letzten zehn Jahren ergaben sich bei einem großen Wiener Markt bedeutende Veränderungen. Es wurden Stände zusammengelegt, das Marktgeschehen wurde vermehrt auf Gastronomie und Tourismus ausgerichtet. Dadurch hat sich der ursprüngliche Charakter der Nahversorgung durch eine Vielzahl kleiner Stände verschoben. Nunmehr bestimmen große Betriebe im Gastronomiebereich und auf die Bedürfnisse von Touristen ausgerichtete Verkaufsstände das Marktbild. In den Jahren 2010 bis 2015 erfolgte eine komplette Sanierung des Marktes.

Diese Änderungen geschahen nicht nach einem durchgehenden Konzept für den ganzen Markt, sondern punktuell in den einzelnen Betrieben. Jedenfalls genug Anlass für das Arbeitsinspektorat, sich dem Arbeitsschutz gesamt, d.h. in allen Betrieben zu widmen. Im Vorfeld der Beratungs- und Kontrollkampagne wurde der Kontakt zum Marktamt, zur AUVA und der Wirtschaftskammer hergestellt um ein abgestimmtes Vorgehen zu ermöglichen. Der Schwerpunkt des Arbeitsinspektorats umfasste die Arbeitsumstände von ca. 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es konnte festgestellt werden, dass sich durch Neubau und Sanierung von vielen Marktständen der Zustand der Betriebsstätten verbessert hatte, aber trotzdem noch Probleme – trotz der erfolgten Sanierung - bestanden. Die Bandbreite der Probleme reicht vom Zugang zu sanitären Anlagen über Maßnahmen des Brandschutzes bis zu fehlender persönlicher Schutzausrüstung.

Zur Unterstützung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wurden für diese Aktion von der AUVA Musterevaluierungen für die verschiedene Arten von Marktständen auf eval.at zur Verfügung gestellt.

Februar 2018 - Ohne Schweiß und Rauch geht's auch

Bei der routinemäßigen Kontrolle einer Großbaustelle wurden mit Schweißarbeiten beschäftigte Arbeitnehmer in einem geschlossenen Raum angetroffen, der nur durch die Tür gelüftet werden konnte. Es waren bis zu sechs Schweißer in diesem Raum beschäftigt. Das Raumklima war untragbar und extrem mit Schweißrauch belastet. Der Schweißrauch war so dicht, dass die Sicht stark eingeschränkt war. Bei näherer Kontrolle musste festgestellt werden, dass keine Absaugungen für den Schweißrauch vorhanden waren. Wegen der Dringlichkeit wurde sofort ein beratendes Gespräch mit dem Arbeitgeber geführt, in dem er auf die notwendigen Maßnahmen hingewiesen wurde.

Bei einer Nachkontrolle wenige Tage später wurde ein zuträgliches Raumklima  vorgefunden. Der Arbeitgeber hatte mobile Zu- und Abluftgebläse mit Schläuchen montieren lassen, wodurch frische Außenluft dem Raum geregelt zugeführt und die belastete Luft sofort abgesaugt werden konnte. Damit wurde einerseits die Qualität des Arbeitsplatzes für die Arbeitnehmer unmittelbar verbessert, aber andererseits werden durch die Verwendung von Schweißrauchabsaugungen auch langfristig Belastungen des Atemsystems, insbesondere der Lunge und damit auch Berufskrankheiten vermieden.

Jänner 2018 - Offenhalten von automatischen Schiebetüren

Während der langen Kälteperiode gab es mehrere Anrufe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bzw. Kundinnen und Kunden in Handelsgeschäften, die sich über die niedrige Raumtemperatur beschwerten, da die großflächigen automatischen Schiebetüren ständig offenstanden. Ein Arbeitsinspektionsorgan stellte bei der Erhebung vor Ort fest, dass nicht die Türen schadhaft waren, sondern es von den Arbeitgebern bzw. von der Konzernpolitik her, die Eingangstüren ständig offen zu sein haben, um mehr Kunden in das Geschäft zu bringen. Ob dies bei niedrigen Außentemperaturen Wirkung zeigt, mag erstens bezweifelt werden und zweitens werden damit die Mindesttemperaturgrenzen unterschritten. In einem Geschäft wurde von dem Kollegen mit einem Temperaturmessgerät 12 Grad Celsius gemessen. Bei all diesen Fällen wurde sofort der Verantwortliche angewiesen, die Türen zu schließen.

Dezember 2017 - Einhaltung der Arbeitszeiten leicht gemacht

Bei einer Überprüfung eines großen Viersternehotels mit zahlreichen Beschäftigten in einer Tourismusregion wurde festgestellt, dass es bei jugendlichen Lehrlingen (unter 18 Jahre) Überschreitungen der zulässigen Tages- und Wochenarbeitszeiten gab, außerdem hatten die Jugendlichen nicht jeden zweiten Sonntag frei. (Den Erfordernissen der Praxis entsprechend dürfen Jugendliche im Gastgewerbe auch am Sonntag beschäftigt werden, müssen aber grundsätzlich zumindest jeden zweiten Sonntag frei haben, wobei der Kollektivvertrag noch andere Lösungsmöglichkeiten bietet.) Ein Überprüfungsbefund wurde erstellt und dem Arbeitgeber übermittelt.
Der Betrieb war bemüht, die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit und Sonntagsruhe bei Lehrlingen einzuhalten. Allerdings wurden die Arbeitszeitaufzeichnungen händisch geführt, was es den Vorgesetzten erschwerte, auf eine korrekte Gestaltung der Arbeitszeiten zu achten.
Als Lösung wurde vom Betrieb ein elektronisches Zeiterfassungssystem eingeführt, das Vorgesetzte automatisch bei Problemen mit den Arbeitszeiten informiert.
So konnte zur Zufriedenheit aller Beteiligten erreicht werden, dass künftig die zulässigen Arbeitszeiten sicher und leicht eingehalten werden können und die Verantwortlichen das ohne großen Aufwand überprüfen können.
Bei einer Nachüberprüfung durch das Arbeitsinspektorat wurden daher auch keine neuen Übertretungen mehr festgestellt.

November 2017 - Raumtemperatur

Fall 1
Bei der Überprüfung einer Fahrradreparaturwerkstätte im Februar 2017 wurde festgestellt, dass die Raumtemperatur in den Arbeitsräumen zwischen 10°C und 17°C betrug. Die zehn ArbeitnehmerInnen haben mit Winterbekleidung gearbeitet. Der Arbeitgeber hat unmittelbar nach der Begehung elektrische Elektroradiatoren gekauft um eine ausreichende Raumtemperatur sicher zu stellen.

Fall 2
In einer LKW-Werkstätte gab es keine Heizung. Eine ehemals bestehende Heizung wurde abgebaut, warum weiß kein Mensch. Laut Wandthermometer war die Raumtemperatur bei 0°C. Laut Angaben der AN kam es vor, dass in der Werkstätte Glatteis herrschte. Die Mitarbeiter sahen aus wie dick verpackte Eisbären. Nach dem Besuch wurden vom Betrieb sofort Heizgeräte der örtlichen Feuerwehr ausgeborgt; (die Raumtemperatur im Gesamtraum stieg – vom Arbeitsinspektor gemessen – auf 15°C)  und mit der Genehmigungsbehörde Kontakt aufgenommen um zu klären welche Art der Heizung auch genehmigungsfähig ist. Das Verfahren ist im Laufen. 

Oktober 2017 - Einkaufszentrum

Fall 1:

In einem großen Wiener Einkaufszentrum werden in vielen Shops, in den Verkaufsräumen, die Fenster und Lichtkuppeln ins Freie zur Präsentation der Verkaufswaren verbaut, verklebt oder verstellt. Insbesondere internationale Konzerne wollen ihr Shopkonzept weltweit beibehalten. Ein Schwerpunkt der Arbeitsinspektion ist die Fenster und Lichtkuppeln als solche zu erhalten, damit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Kontakt zur Außenwelt nicht verlieren.
Auch laute Hintergrundmusik wird in einigen Betrieben als „Verkaufskonzept“ argumentiert. Die Arbeitsinspektion fordert die Betriebe auf, die vorhandenen Grenzwerte einzuhalten. Den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern aber auch der Leitung des Einkaufszentrums ist es wichtig, dass alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die gleichen Wettbewerbsbedingungen haben.

Fall 2:
In einem Shoppingzentrum gab es mehrere Beschweren wegen Zugluft bzw. zu niedrigen Temperaturen in Geschäftslokalen. Bei der Erhebung vor Ort wurde festgestellt, dass scheinbar die Heizlüftung nicht eingeschaltet war. Nach Gesprächen mit den Arbeitnehmern vor Ort wurde angegeben, dass die Heizlüftung seit Eröffnung des Geschäftslokales noch nie funktionierte, dies aber in den letzten milderen Wintern nicht weiter problematisch war. Bei weiterer Recherche in der Betriebsstätte stellte sich heraus, dass die Heizlüftung nicht angeschlossen war. Der Arbeitsinspektor suchte daraufhin die verantwortliche Haustechnik auf, um sie mit dem scheinbar offensichtlichen Mangel zu konfrontieren. Dort erfuhr er, dass dies kein „Mangel“ sei, sondern es möglich war die Geschäftslokale mit Lüftung und mit oder ohne extra Heizlüftung zu mieten  und einige Betreiber die Zusatzkosten sparen wollten. 
Mittels Aufforderungsschreiben wurden die Arbeitgeber aufgefordert die Heizlüftung in kürzester Zeit aktivieren zu lassen. 

September 2017 - Ein Schutznetz für den Notfall

Für den Arbeitsinspektor bzw. die Arbeitsinspektorin ist es oft nicht einfach, zu belegen, dass die durch sein Wirken getroffenen Maßnahmen Leben und Gesundheit wirksam schützen. Nur sehr selten erhält man eine Rückmeldung, aus der eindeutig hervorgeht, eine Wirkung erzielt, bzw. einem Menschen das Leben gerettet zu haben. Einer dieser Fälle soll hier geschildert werden. Die Baustelle liegt zwar bereits wenige Jahre zurück, die dort vorhandene Situation hat aber an Aktualität nichts eingebüßt. Es handelte sich dabei um einen Neubau eines großen Bürokomplexes, bestehend aus zwei mehrgeschossigen Einzelgebäuden mit einem dazwischenliegenden Innenhof. Dieser sollte mit einer Stahl- Glaskonstruktion überdacht werden. Die Höhe dieses Atriumdaches hatte geschätzte 10 m oder mehr. Vor Beginn der Montagearbeiten wurde der für die Baustelle zuständige Arbeitsinspektor zu einer Sicherheitsbesprechung eingeladen, bei der es um die Festlegung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen für die Errichtung dieser Dachkonstruktion ging. Es nahmen daran die Bauherrenvertreter, die örtliche Bauaufsicht, Vertreter des Bauunternehmens und die ausführenden Professionisten, das waren Stahlbau- und Glasmontageunternehmen teil. Beginnend von der Montage der Stahlkonstruktion wurden die vorgesehenen Schutzmaßnahmen erläutert. Schließlich stand das Thema der Montage der Glaselemente auf der Stahlkonstruktion an. Die üblichen Hilfsmittel, wie Hubarbeitsbühnen, waren wegen der Konstruktion des Stahltragwerkes als räumliches Fachwerk nicht möglich. Eine Einrüstung wäre unverhältnismäßig aufwändig gewesen. Das Glasmontageunternehmen vertrat überhaupt den Standpunkt, dass bei der Verlegung der Glaselemente eine schöne und sichere Standfläche vorhanden sei und daher eine weitere technische Schutzmaßnahme gegen Absturz nicht erforderlich sei. Der Arbeitsinspektor setzte aber durch, dass für diese Arbeit ein Personenschutznetz unter der Stahltragkonstruktion errichtet wird. Dies wurde schlussendlich von allen Beteiligten akzeptiert und umgesetzt.
Wenige Wochen später ging eine AUVA-Unfallmeldung im Amt ein. Es handelte sich dabei um diese Baustelle, Arbeitgeber des Verletzten war das besagte Glaserunternehmen. Im Unfallhergang war beschrieben “Beim Glasen danebengestiegen und während des Fallens ins Schutznetz noch auf einer Eisenstange aufgeschlagen“. Lediglich der Umstand, dass er beim Fallen auf die Stahltragkonstruktion des Glasdaches angestoßen war und auf Grund der dabei erlittenen Verletzung eine Unfallmeldung erstattet worden war, hat dazu geführt, dass der Arbeitsinspektor Kenntnis bekommen hat, dass die von ihm geforderte Schutzmaßnahme ein Menschenleben gerettet hat.

August 2017 - Brandschutz

Beim Bau eines Pflegeheims mit ca. 150 Betten wurden leider in den sehr großen Brandschutzschiebetoren die Gehtüren vergessen. Bei Brandalarm werden durch Brandschutzschiebetore verschiedene Trakte des Pflegeheims abgeschlossen. Andere ordnungsgemäße Fluchtwege aus den abgeschlossenen Trakten waren nicht vorhanden. Auf Grund dieses gefahrenträchtigen Zustandes mussten auch Strafanzeigen erstattet werden. Nach vielen Verhandlungen wurden letztlich alle acht Brandschutzschiebetore getauscht. Bei einem späteren Betriebsbesuch bedankte sich ein Arbeitnehmer ausdrücklich bei der Arbeitsinspektorin, da beim Ausbau der alten Tore auch Mängel an der die Tore umgebenden Mauer entdeckt wurden, die im Zuge des Umbaus saniert werden konnten. Wahrscheinlich hätten die umgebenden Mauern auf Grund dieser Mängel einem Brand gar nicht standgehalten und die Tore hätten nichts genutzt sondern wären einfach umgefallen.

Juli 2017 - psychische Belastungen

Nach der Beratung der Arbeitsinspektion, sowie der AUVA, überlegte der Betrieb die weitere Vorgangsweise in einer Steuergruppe. Ein abteilungsweises Vorgehen entsprechend den „Hot Spots“ der Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (MA) war beschlossen, dort wo sich in der MA-Befragung schon schlechtere Werte zeigten, wurde begonnen herauszufinden, ob es dort auch  Arbeitsbedingungen gibt, die gefährlich für die Gesundheit der Beschäftigten sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden informiert, um was es bei der Evaluierung (auch im Gegensatz zur letzten befragungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) geht. Erwähnenswert ist auch, dass die Produktion sogar unterbrochen wurde, damit für jede Schicht ein Einführungsvortrag gehalten werden konnte.
Belastungen wurden konkret ermittelt und Vorschläge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verbesserung in ABS-Gruppen (Messverfahren der AUVA) moderiert von der Arbeitsmedizinerin erarbeitet. Aufbauend auf den konkreten Benennungen, was die Arbeit so stört, unterbricht, nervt, dass es auf lange Sicht gesundheitsschädlich ist und den Vorschlägen der MitarbeiterInnen zur Verbesserung wurden Maßnahmen gemeinsam mit den Führungskräften festgelegt.
In Summe wurden so relativ einfach umzusetzende Maßnahmen erarbeitet, die in Summe ein gesünderes Arbeiten mit weniger Stress ermöglichen, z.B.:
Pieps Geräusche bei den Messmaschinen wurden deaktiviert (immer wenn es piepste mussten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufstehen und nachsehen ob es eine Störung ist, oder nur ein Pieps, der keinen Einfluss auf die Produktion hat). Nun piepst es nur noch, wenn die Maschine eine Störung hat, und somit wird die eigentliche Arbeit der MitarbeiterInnen nicht mehr ständig unterbrochen und die akustische Störung durch das häufige Piepsen fiel ebenso weg.
Durch eine Umgestaltung des Messraums wurden die Wege zu den Maschinen verkürzt.
Die Ordnungssysteme im Werkzeugbau wurden einfach(er) strukturiert.
Eine Maschine hatte kaum mehr Kapazitäten frei, es kam immer wieder zu Wartezeiten und damit zu Stress für die Mitarbeitenden. Hier wurde erst an eine neue Maschine gedacht, dann schlug die Sicherheitsfachkraft vor, die Tätigkeiten an der Maschine zu analysieren und es stellte sich heraus, dass nicht mehr alle Arbeitsvorgänge notwendig waren und eingespart werden konnten. Nach einem mehrmonatigen Testlauf konnten 30% neue Kapazitäten und damit kein „Stau“ mehr geschaffen werden.
Es stellte sich heraus, dass immer wieder Qualitätsmanager in der Nacht während der Bereitschaft angerufen werden mussten, ob ein bestimmtes Produkt noch in Ordnung ist oder nicht mehr. Um die nächtlichen Störungen zu reduzieren und die Produktion nicht unnötig lange anzuhalten, wurde nach und nach eine Musterkollektion an Produkten, die OK oder Nicht-OK sind angelegt. Damit können nun die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort bestimmte Fälle selbst entscheiden. Die Anzahl der Störungen der Nachtruhe und auch die damit verbundenen Produktionsstopps konnten beachtlich reduziert werden.
Die Tischhöhen wurden ergonomisch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angepasst, es wurden zusätzliche Leuchten montiert und die Klimaanlage instandgesetzt.

Juni 2017 - Dachbaustelle

Am 15.3.2017 kam eine Beschwerde durch einen anonymen Anrufer ins Amt.
Bereits am 16.3.2017 führten wir eine Erhebung vor Ort durch. An der Dachbaustelle waren 2 Personen und ein Selbständiger tätig.
Die Absturzhöhe betrug ca. 3,5 bis 4m plus Standplatzhöhe, also kann man von einer Gesamthöhe von ca. 5,5 – 6 m ausgehen. Die Arbeiten wurden aufgrund unserer Intervention eingestellt und es wurde die Behebung der Probleme zugesichert. Konkret die Zusicherung eines Fanggerüstes mit PSA da über 45° Dachschräge. Die Fotos als Beweis wollte der Polier an uns schicken. Am nächsten Morgen gelangten die Foto vom Vortag tatsächlich bei uns ein und zeigen die Behebung der Probleme. Im Strafantrag (wird gestellt werden) wird das schnelle Reagieren mildernd gewertet, werden.
Somit kann man von einer unmittelbaren Unfallverhinderung sprechen, die bei dieser Höhe auch tödlich enden kann. Warum? Diese Höhe reicht gerade aus, dass sich der menschliche Körper im Fall zu drehen beginnt und die Wahrscheinlichkeit, dass die Person mit dem Kopf aufschlägt ist sehr groß.
Fotos vorher und nachher. 

Mai 2017 – Faire Erfassung der Arbeitszeiten

Fall 1:
Die Arbeitsinspektion stellte in einem Betrieb fest, dass die Arbeitszeiten so erfasst wurden, dass sie – stets zu Ungunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – auf- bzw. abgerundet wurden. Obwohl sich die Arbeitgeberin dadurch oft gar nicht viel „ersparte“, führte diese Vorgangsweise zu erheblicher Unzufriedenheit unter den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Die Arbeitsinspektion konnte durch ihre beratende Tätigkeit erreichen, dass diese Praxis abgestellt wurde. Nunmehr werden die Arbeitszeiten korrekt erfasst, wodurch sich auch das Arbeitsklima im Betrieb deutlich verbessert hat.
Fall 2:
Beim Betriebsbesuch eines Wohnhauses für Menschen mit besonderen Bedürfnissen wurde festgestellt, dass die Nachtdienststunden zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr nicht als Arbeitszeiten aufgezeichnet wurden und auch nicht als Arbeitszeiten gerechnet wurden; mit dem Argument, dass diese Zeiten Bereitschaftszeiten seien und nicht voll bezahlt wurden. Nach der Aufforderung den gesetzlichen Zustand herzustellen hat der Betrieb gemeldet, dass nunmehr die Zeiten der Nachtbereitschaft als Arbeitszeit gerechnet würden. Ca. 5 Jahre später lernte ich eine Mitarbeiterin im privaten Rahmen (wieder) kennen. Sie sagte zu mir: "Ich weiß genau wer du bist; wegen dir haben wir Gott sei Dank – damals zwei Mitarbeiterinnen mehr bekommen. – DANKE" Und das bei einem stand von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern um die 6 Personen.

April 2017 – Weniger ist oft mehr!

Ein Anruf genügt – und manchmal kann das Leben von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern leichter gemacht werden. Wie konkret kann man sich das vorstellen? Eine Firma wollte allen ihren Reinigungskräften Sicherheitsdatenblätter zu allen Reinigungsmitteln mit auf den Weg geben – schließlich gehören Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer doch über die Gefahren von Arbeitsstoffen informiert. In einem klärenden Gespräch mit dem Arbeitsinspektorat kam der Aha-Effekt: es war nicht gefordert, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möglichst viel Informationen erhalten, sondern dass Informationen möglichst verständlich sind und dass grundlegende Gefahren und – ebenso wichtig – die Möglichkeit sich davor zu schützen, kommuniziert werden.
Das Ergebnis dieses Informationsgesprächs ist beeindruckend: es konnten auf einer A4-Seite mit Bildern und etwas Text alle Gefahren und alle Schutzmaßnahmen (Tragen von Handschuhen, Verwendung von und Umgang mit Reinigungsmitteln, aber auch ergonomische Fragen) übersichtlich und gut verständlich dargestellt werden. Ebenso wurden im Zuge der Arbeitsstoffevaluierung viele Reinigungsmittel durch weniger gefährliche ersetzt. Was haben nun die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon? Nicht nur verwenden sie weniger gefährliche Arbeitsstoffe, sondern es genügt ein A4-Zettel für ihre schriftliche Arbeitsanweisung – anstelle möglicherweise einen dicken Ordner mit Sicherheitsdatenblättern mitnehmen zu müssen, wie der Arbeitgeber es ursprünglich wollte.

Letzte Änderung am: 04.04.2024