2014: Friseurbetriebe
Hautschutz bei Friseurinnen und Friseuren
Bei diesem Projekt sollte das Bewusstsein bei den Friseurinnen und Friseuren hauptsächlich um die Problematik des Hautschutzes bei der Arbeit geschaffen werden mit dem Ziel, eine Senkung der Zahl der Hauterkrankungen bei Friseurinnen und Friseuren zu erreichen.
Nach der Statistik über Hauterkrankungen als anerkannte Berufskrankheit und dadurch bedingtes Ausscheiden aus dem Beruf stehen Friseurinnen und Friseuren mit 27 % an vorderster Stelle.
Besonders betroffen sind Jugendliche und Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger: 55 % der Hauterkrankungen treten im ersten Lehrjahr auf. Ca. 93 % aller Friseurinnen und Friseure sind weiblich.
Wasser, Haarshampoo, Haarpflege, Farben, Dauerwellen oder Haarglättungsmittel – jedes greift bei ständigem Kontakt die Haut an. Bei dieser Schwerpunktaktion legte die Arbeitsinspektion, neben der Kampagne der AUVA zum Hautschutz von Lehrlingen, einen besonderen Fokus auf den Hautschutz.
Die gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verpflichtende Arbeitsplatzevaluierung sollte Informationen über Risiken bei der Anwendung von Kosmetika sowie die richtigen Schutzhandschuhe, Informationen über die Tragedauer und die erforderliche Hautpflege bei länger dauerndem Tragen von Handschuhen beinhalten und stellt damit eine wichtige Grundlage für die Information und Unterweisung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dar.
Österreichweit wurden 2015 von 10 Arbeitsinspektoraten insgesamt 396 Betriebe beraten und kontrolliert. Um eine möglichst weitreichende Verbreitung der Informationen zu gewährleisten, waren in dieses Projekt die gesetzlichen Interessensvertretungen der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sowie die Träger der Sozialversicherung (AUVA) und die Fachgewerkschaft eingebunden.
Es wurde auch, um speziell jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erreichen, in den Berufsschulen Informationsveranstaltungen abgehalten.
Die Aspekte der Ergonomie bei der Arbeit wurden ebenfalls miteinbezogen, da auch die Muskel-Skeletterkrankungen bei den Friseurinnen und Friseuren zu bemerkenswerten Fehlzeiten und zur Berufsaufgabe führen.
Die Besichtigungen ergaben, dass in hohem Ausmaß zwar prinzipiell Handschuhe für Haarwäschen vorhanden waren (91 %), jedoch in den seltensten Fällen (ca. 10 %) während den Besichtigungen getragen wurden. In 64 % der Betriebe war eine Unterweisung vorhanden. Unterweisungen für Jugendliche waren jedoch nur in 34 % der betroffenen Betriebe vorhanden.
Auch Unterlagen zum Thema Hautschutz waren zu 84 % in Betrieben vorhanden. Hautschutz und Hautpflegemittel waren in 97 % von den Arbeitgebenden bereitgestellt und ein eigenes Handtuch / Einmalhandtücher waren in 90 % der Betriebe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorhanden.
Ob nun generell in den Friseursalons verstärkt auf den Hautschutz geachtet wird und ob die gemeinsamen Aktivitäten auch zu einer Reduktion der Berufserkrankungen führen, wird sich erst in Zukunft zeigen.
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Letzte Änderung am: 13.07.2023