2022: Verkettete Anlagen
Die Erfahrungen in der Arbeitsinspektion haben gezeigt, dass Maschinen und Anlagen auf den Markt kommen und dann in Betrieben verwendet werden, die zum Teil nicht den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der MSV 2010 entsprechen.
Besonders Gefahren, die sich bei Arbeiten zur Störungsbeseitigung, Arbeiten bei der Aufstellung, Wartung, Instandhaltung, unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse ergeben, werden leider nicht immer berücksichtigt. Gerade bei diesen Arbeitsvorgängen ereignen sich durch die Komplexität der verketteten Anlagen und dem Zeitdruck besonders schwere Unfälle. Häufig kommt es durch eine temporäre Entfernung von Schutzeinrichtungen sowie Manipulationen zu gefährlichen Situationen.
Dazu kommt, dass oft in den Betriebsanleitungen brauchbare Angaben zu diesen gefährlichen Arbeitsvorgängen fehlen, bzw. auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber diesen Themen wenig Aufmerksamkeit schenken. Oftmals herrscht in den Betrieben ein Informationsdefizit zu den Gefahren und den rechtlichen Verpflichtungen. Auch beobachtet wurde, dass oft seitens der Hersteller die endgültige Gestaltung von Schutzeinrichtung den Betreibern überlassen wird (z.B. „Der Schutzzaun ist bauseits zu errichten“).
Die Arbeitsinspektion führt daher von Juli bis Dezember 2022 einen bundesweiten Schwerpunkt durch, in dem Betriebe mit verketteten Maschinen und Anlagen, bei denen die Gefahrenbereiche mit räumlich umfassenden Schutzeinrichtungen (trennend und nicht-trennend) gesichert sind, verstärkt kontrolliert und beraten werden.
Mit einer Broschüre sollen Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber auf wichtige Fragen und Schutzmaßnahmen aufmerksam gemacht werden.
Letzte Änderung am: 13.07.2023