Muskel- und Skeletterkrankungen Jugendliche und junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Kontroll- und Beratungsschwerpunkt der Arbeitsinspektion zur Prävention von Muskel- und Skeletterkrankungen (MSE) bei Jugendlichen und jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

EU-OSHA führt von Oktober 2020 bis Oktober 2022 eine Kampagne zum Thema Muskel- und Skeletterkrankungen (MSE) mit dem Titel „Gesunde Arbeitsplätze – entlasten Dich!“ durch.

Die Arbeitsinspektion unterstützte diese Kampagne mit einem Beratungs- und Kontrollschwerpunkt mit dem Fokus auf Jugendliche und junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Ergebnisse

Die Kontrollen und Beratungen wurden durch die KJBG-Referentinnen und –Referenten der Arbeitsinspektorate durchgeführt. Sie besichtigten dabei 485 Arbeitsplätze Jugendlicher und junger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bei den Kontrollen wurden gesamt 2768 einzelne Tätigkeiten betrachtet, mit denen 3550 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt waren.

Von 464 Betrieben haben sich 277 schon vor der Schwerpunkt-Kontrolle durch die Arbeitsinspektorate dem Thema MSE gewidmet (etwa 60 %), noch nicht 187 Betriebe (etwa 40 %).

Bericht

Weitere Informationen zum Beratungs- und Kontrollschwerpunkt, zu praktischen Lösungen und zu den anderen Initiativen der Arbeitsinspektion zum Thema MSE enthält der Bericht Muskel- und Skeletterkrankungen – Initiativen der Arbeitsinspektion 2021 und 2022


Checkliste

Für die Durchführung der Kontrollen wurdevon den Arbeitsinspektoraten eine Checkliste mit Parametern zur Verfügung gestellt, bei deren Überschreitung eine Intervention des Arbeitsinspektorats zu erfolgen hat. Diese Checkliste steht allen Interessierten zum Download zur Verfügung - Checkliste MSE (Beurteilungshilfe für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber)

  • Die Checkliste enthält mess- und beurteilbare Parameter, Beispiele typischer Tätigkeiten und Angaben zur betroffenen Körperregion, die den Schluss nahelegen, dass eine Gefahr oder Belastung durch diese Tätigkeiten bestehen könnte.
  • Die hier angeführten Parameter sind keine Grenzwerte im üblichen Sinn, bei deren Überschreitung eine Erkrankung (über kurz oder lang) auftreten kann sondern nur das Signal dafür, sich den Arbeitsplatz und die Tätigkeiten aus präventiver Sicht anzusehen. Andererseits kann aber sehr wohl gesagt werden, dass bei Unterschreitung der Parameter mit großer Wahrscheinlichkeit keine langfristigen Schäden zu erwarten sind, also kein Handlungsbedarf seitens der Arbeitsinspektion aber auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber besteht.
  • Die Arbeitsinspektorate stellen Risikofaktoren für das Auftreten von MSE am Arbeitsplatz fest und fordern Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf, die Belastungen und daraus resultierende Beanspruchungen zu evaluieren und Maßnahmen zu setzen („begründetes Verlangen des Arbeitsinspektorates“ gemäß § 4 Abs. 5 Z 6 ASchG). Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner sowie erforderlichenfalls weitere geeignete Fachleute sind beizuziehen.


Letzte Änderung am: 13.07.2023