2023 - 2024: Gewalt als Berufsrisiko?
Gewaltvorfälle sind unterschiedlich ausgeprägt und betreffen nicht alle Beschäftigten gleichermaßen.
Neben körperlichen Verletzungen sind es vor allem psychische Nachwirkungen, welche für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schädigend sein können.
Ziel der Jahre 2023 und 2024 ist es Betriebe dabei zu unterstützen Prävention von Gewalt durch Maßnahmen im ArbeitnehmerInnenschutz umzusetzen, ebenso wie professionell und wirksam mit entsprechenden Vorkommnissen umzugehen.
Beginnend mit Juni 2023 finden vermehrt Betriebsbesichtigungen zu diesem Thema statt. Es wurden gut sechzig Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren österreichweit für das Thema Gewalt in der Arbeitswelt ausgebildet.
Durch umfassende Information für Arbeitgebende, Führungskräfte und Mitarbeitende soll das Bewusstsein für Formen von Gewalt in der Arbeit gesteigert und bei Bedarf der betriebliche Arbeitsschutz entsprechend verbessert werden.
Ein Gewaltrisiko kann und wird fallweise eine Arbeitsbedingung sein, darf aber nicht zu einer Gefahr am Arbeitsplatz führen.
Informationen:
- Mehr zum Thema finden Sie auf der Website der Arbeitsinspektion unter Gewalt am Arbeitsplatz.
- Zur Primärprävention bietet die AUVA ein Notfallpsychologisches Betreuungskonzept für Betriebe und Bildungseinrichtungen.
- Für Beschwerden über Arbeitsbedingungen und konkrete betriebliche Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Arbeitsinspektorat. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Lage der Betriebsstätte oder der Baustelle.
Letzte Änderung am: 26.05.2023